Fremdsprachige Kinder und Jugendliche

Integrationskurse für neu Zugewanderte

An einigen grösseren Standorten bestehen für die Schülerinnen und Schüler, die neu aus einem fremdsprachigen Gebiet zugezogen sind, regionale Integrationskurse (RIK). Die Integrations- und Berufsfindungsklasse IBK ist ein Anschlussangebot für Jugendliche, die bereits über erste Deutschkenntnisse verfügen.

Die regionalen Integrationskurse dauern höchstens ein Jahr. Sie bereiten die neu immigrierten Schülerinnen und Schüler auf den Übertritt in die Regelklasse vor und unterstützen sie dabei, sich in der Schule, der Umgebung und der Gesellschaft möglichst rasch zurechtzufinden. Die IBK ist eine Sonderform des letzten Oberstufenjahrs.

Regionale Integrationskurse

Regionale Integrationskurse RIK bereiten neu immigrierte fremdsprachige Schülerinnen und Schüler auf den Übertritt in die Regelklasse vor. Sie sind in erster Linie für ältere Schülerinnen und Schüler ab ca. der 6. Klasse Primarschule und der Oberstufe gedacht. Die neu zugezogenen Schülerinnen und Schüler aus der Region werden zusammengefasst und während höchstens einem Jahr auf den Übertritt in die Regelklasse vorbereitet.

Die Ressourcierung (Pensen Lehrpersonen) erfolgt zusätzlich zum Ressourcenkontingent der Schule und wird vollumfänglich durch den Kanton finanziert.

Rahmenbedingungen

Es gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Es werden Schülerinnen und Schüler aus mindestens drei Gemeinden aufgenommen. Dabei darf es sich auch um drei Gemeinden eines Kreisschulverbands handeln.
  • Die RIK richten sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler der Oberstufe oder allenfalls Mittelstufe.
  • Bei der Ressourcierung wird von einer Abteilungsgrösse von 8 - 12 Schülerinnen und Schülern ausgegangen.
  • RIK-Abteilungen werden über separate Leistungsvereinbarungen zwischen der Standortgemeinde und dem Departement BKS geregelt; bei der Eröffnung neuer RIK-Standorte wird die Leistungsvereinbarung zunächst befristet für ein Schuljahr ausgestellt.
  • Lohnkosten Lehrpersonen gehen vollumfänglich zu Lasten des Kantons. Infrastrukturkosten, Schulgeldzahlungen wie auch die Organisation des Schulwegs liegen in der Verantwortung der beteiligten Gemeinden.
  • Für das Führen von RIK-Abteilungen werden zusätzliche Schulleitungsressourcen bewilligt. Diese werden über den Kostenteiler Kanton - Gemeinden verrechnet.

Gemeinden/Schulen, die an der Eröffnung eines RIK interessiert sind, können sich direkt via E-Mail bei der Abteilung Volksschule, Departement BKS, melden (ike@ag.ch).

Aktuelle RIK-Standorte

Regionale Integrationskurse RIK werden an den Standorten Aarau-Buchs, Baden, Turgi, Reinach und Wohlen angeboten:

Integrations- und Berufsfindungsklasse IBK

Die Integrations- und Berufsfindungsklasse IBK ist ein Anschlussangebot für Jugendliche, welche bereits einen regionalen Integrationskurs oder eine Regelklasse besucht haben und über erste Deutschkenntnisse verfügen. Sie gilt als letzte Klasse der Oberstufe. Sie schafft die Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung bzw. Eingliederung spät zugereister anderssprachiger Jugendlicher.

In die IBK können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, welche die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Fremdsprachige Jugendliche ohne Lernbehinderung, die sich seit maximal zwei Jahren in der Schweiz aufhalten und wegen ihrer Fremdsprachigkeit ein spezifisches Angebot im Hinblick auf ihre Integration und berufliche Eingliederung brauchen.
  • Der Ausbildungsstand soll in der Regel mindestens dem Niveau der 2. Real entsprechen.
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind erwünscht.
  • Die Aufnahme erfolgt nach einem Vorstellungsgespräch.

Die IBK wird an den Standorten Aarau-Buchs und Baden geführt.

Für die Integrations- und Berufsfindungsklasse anmelden

  1. Die für Laufbahnentscheide zuständige Stelle in der Gemeinde beschliesst den Übertritt in die IBK.

  2. Die Eltern füllen das Anmeldeformular aus und geben es der Kontaktperson der Schule zurück.

  3. Die Kontaktperson der Schule informiert die für die Schulgeldfinanzierung und den Ressourcentransfer zuständige(n) Stelle(n) und leitet die Anmeldung an die aufnehmende Schule weiter.

  4. Die aufnehmende Schule entscheidet über die Aufnahme.

  5. Es findet ein Aufnahmegespräch statt.

Anmeldung IBK

Anmeldefrist: 20. März