Deutsch als Zweitsprache
Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und die mit noch unzureichenden Deutschkenntnissen in die Volksschule eintreten, werden speziell gefördert. Zudem gelten besondere Regelungen für die Beurteilung und Promotion.
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit anderer Erstsprache als Deutsch gehört zum Grundauftrag der Volksschule. Die spezielle Förderung dient dem gezielten Erwerb von Deutsch als Zweitsprache. Sie soll die betroffenen Schülerinnen und Schüler beim Aufbau der notwendigen unterrichtssprachlichen Kenntnisse unterstützen, um dem Regelunterricht möglichst rasch folgen und erfolgreich lernen zu können. In den Fächern, in denen sie aufgrund ihrer Anderssprachigkeit die Lernziele nach Lehrplan voraussichtlich nicht erreichen können, sind angepasste Lernziele vorgesehen.
Ressourcierung und Umsetzung der Förderung
Die Ressourcen für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Deutsch als Zweitsprache sind im Ressourcenkontingent der Schule enthalten. Es liegt im professionellen Verantwortungsbereich der einzelnen Schulen zu definieren, wie sie diese Förderung gestalten und wie viele Ressourcen sie dafür einsetzen. Ziel ist es, mit den eingesetzten Ressourcen eine möglichst hohe pädagogische Wirkung zu erzielen. Die Schulleitung ist verantwortlich für den Ressourceneinsatz.
Die Grundsätze und Kriterien des Ressourceneinsatzes und der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen sind in den Leitlinien der Schule festgelegt. Von der Verordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen vorgegeben sind folgende Grundsätze:
- Dauer und Intensität der Fördermassnahmen orientieren sich am Stand der Deutschkenntnisse der Schülerinnen und Schüler.
- Formen von Fördermassnahmen, bei denen die Eingliederung in die Regelklasse aufgeschoben wird, sind grundsätzlich auf ein Jahr zu befristen.
Angepasste Lernziele und Promotion
Für Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, sind in den Fächern, in denen sie wegen ihrer Anderssprachigkeit die Lernziele nach Lehrplan voraussichtlich nicht erreichen können, mindestens für die Dauer der Fördermassnahmen in Deutsch als Zweitsprache entsprechend angepasste individuelle Lernziele festzusetzen.
Bei Schülerinnen und Schülern, bei denen in mindestens einem Fach keine Note gesetzt wurde, werden die Promotionsentscheide auf Grund einer Gesamtbeurteilung und mit Blick auf das Erreichen der angepassten Lernziele gefällt. Die elektronischen Beurteilungsinstrumente Förderplanung und Bericht angepasste Lernziele werden auch für den Bereich Deutsch als Zweitsprache verwendet. Die Hauptverantwortung für die Förderplanung liegt bei der Lehrperson für Deutsch als Zweitsprache. Die Erstellung der Förderplanung hat jedoch in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson und den involvierten Fachlehrpersonen zu erfolgen. Welche Personen im konkreten Fall welche Aufgaben übernehmen, ist schulintern abzusprechen.
Erhebung des Sprachstands in Deutsch als Zweitsprache
Zur Sprachstandserhebung empfiehlt sich der Einsatz von Instrumenten, die spezifisch für den DaZ-Bereich entwickelt wurden. Dazu stehen die Instrumente "sprachgewandt Kindergarten und 1. Klasse" und "sprachgewandt 2. bis 9. Klasse" zur Verfügung. Zu beziehen sind sie beim Lehrmittelverlag des Kantons Zürich.
Die Instrumente fokussieren auf die schulsprachlichen Kompetenzen, die für den schulischen Erfolg entscheidend sind. Sie eigenen sich als Grundlage für eine Standortbestimmung und sie können in Zweifelsfällen als Orientierungshilfe bei der Entscheidung dienen, ob ein Kind tatsächlich spezifische Förderung in Deutsch als Zweitsprache braucht oder nicht.
Lehrmittel Deutsch als Zweitsprache
Die in der Volksschule Aargau empfohlenen DaZ-Lehrmittel sind im Lehrmittelverzeichnis aufgeführt.
Zum Lehrmittelverzeichnis auf der Seite "Lehrmittel"
Ergänzend dazu steht auf der Webseite der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ilz) eine Übersicht über die in den verschiedenen Deutschschweizer Kantonen eingesetzten DaZ-Lehrmittel zur Verfügung (filtern nach Bereich "Sprache, Deutsch als Zweitsprache").
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen (SAR 421.331) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (SAR 421.352) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Ressourcierung der Volksschule (SAR 421.322) (öffnet in einem neuen Fenster)