Einschulung von neu Zugewanderten

Für alle Kinder und Jugendlichen im Kanton Aargau gelten die Schulpflicht und das Recht, diejenige Grundausbildung an der Volksschule abzuschliessen, die ihren Fähigkeiten entspricht und deren Anforderungen sie erfüllen.

Hinweise für Eltern zur Einschulung von Kindern und Jugendlichen, die aus dem Ausland zuziehen, sind auf der Internetseite des Kantons zu finden.

Weiterführende Informationen auf ag.ch

Einschulungsmodelle

Schülerinnen und Schüler, die aus einem fremdsprachigen Gebiet zuziehen, werden grundsätzlich in die Regelklassen integriert und beim Erwerb von Deutsch als Zweitsprache speziell unterstützt. Die dafür benötigten Ressourcen sind im Ressourcenkontingent der Schule enthalten.

Zur Seite "Deutsch als Zweitsprache"

Für neu zugezogene Schülerinnen und Schüler ab ca. dem Oberstufenalter kann als Einschulungsvariante auch der Besuch eines regionalen Integrationskurses (RIK) in Frage kommen.

Informationen zum Regionalen Integrationskurs (RIK)

Integrations- und Berufsfindungsklasse

Die Integrations- und Berufsfindungsklasse IBK ist ein Anschlussangebot für Jugendliche, die bereits über erste Deutschkenntnisse verfügen. Sie gilt als letzte Klasse der Oberstufe. Sie schafft die Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung bzw. Eingliederung spät zugereister anderssprachiger Jugendlicher.

Weitere Informationen zur Integrations- und Berufsfindungsklasse

Rechtliche Grundlagen

Informationen zu diesem Inhalt

Oberstufenlehrperson, Primarlehrperson,