Kinder und Jugendliche mit Lern- und Verhaltensstörungen
Kinder und Jugendliche mit Lern- und Verhaltensstörungen haben besondere schulische Bedürfnisse, die mit einer koordinierten Förderung durch Lehrpersonen und schulische Heilpädagoginnen oder Heilpädagogen (SHP) angegangen werden.
Lern- und Verhaltensauffälligkeiten zeigen sich im Schulalltag selten eindeutig. Was zunächst wie mangelnde Motivation, Unruhe, Rückzug oder Verweigerung wirkt, kann unterschiedliche Ursachen haben und verschiedene Entwicklungsbereiche betreffen. Für die schulische Förderung ist deshalb eine differenzierte Einordnung wichtig. Lern- und Verhaltensauffälligkeiten sollten nicht vorschnell als feste Kategorien verstanden werden. Anhaltende Lernschwierigkeiten können zu Frustration, Vermeidung, Prüfungsangst oder Rückzug führen. Umgekehrt können Aufmerksamkeitsprobleme, emotionale Belastungen oder soziale Konflikte Lernprozesse erheblich erschweren. Ein Entwicklungs- und lernförderlicher Unterricht, klare Strukturen und Erwartungen, verlässliche Abläufe, kurze und eindeutige Anweisungen, unmittelbare Rückmeldungen und konsequente, wertschätzende Führung können sogar eine besondere Förderung überflüssig machen.
Erhebung des Förderbedarfs durch Förderdiagnostik
Mittels Förderdiagnostik wird der individuelle Entwicklungsstand und Förderbedarf eines Kindes erhoben, damit Lern- und Entwicklungsprozesse geplant werden können. Sie umfasst die Teilaufgaben Erfassen, Planen und Evaluieren.
Förderdiagnostik
- versteht sich als Entwicklungs- und Prozessdiagnostik;
- beschreibt den individuellen Entwicklungsstand und die individuellen Förderbedürfnisse, um Lern- und Entwicklungsprozesse zu gestalten und zu unterstützen;
- betrachtet Merkmale und Eigenschaften einer Person als sich verändernde Grössen;
- sieht das Individuum als Teil eines sozialen Systems und betrachtet es in seinem Kontext;
- stellt neben den Förderbedürfnissen die Stärken des Individuums heraus;
- versteht diagnostische Aussagen als Hypothesen, die einer fortwährenden Überprüfung im Förderprozess bedürfen.
Psychologische Tests können die Förderdiagnostik ergänzen. Sie fallen in die Zuständigkeit des Schulpsychologischen Diensts.
Zuweisung zur heilpädagogischen Förderung
Heilpädagogische Förderung gemäss Lernzielen nach Lehrplan
Werden die Lernziele gemäss Lehrplan erreicht, organisieren die Lehrpersonen und SHP die Unterstützung aufgrund der Förderdiagnostik im Rahmen der verfügbaren Ressourcen aus dem Ressourcenkontingent. Ein formeller Entscheid ist nicht nötig.
Heilpädagogische Förderung mit Anpassung der Lernziele
Werden die Lernziele gemäss Lehrplan in einzelnen Fächern nicht erreicht, wird ein Laufbahnentscheid für angepasste Lernziele getroffen. Dieser wird einvernehmlich zwischen Lehrpersonen und Eltern vereinbart und durch die Schulleitung bestätigt. Der Austausch mit dem SPD in einer Expertenrunde wird empfohlen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Gemeinderat nach Anhörung der Eltern. Dieser Laufbahnentscheid ist beschwerdefähig.
Die Vereinbarung von angepassten Lernzielen ermöglicht, dass ein Kind trotz Lernschwierigkeiten in seiner Klasse verbleiben und seinen Fähigkeiten entsprechend gefördert werden kann. Wiederholt ungenügende Leistungen in einem Fach führen nicht automatisch zu einem angepassten Lernziel. Vielmehr sind sie Anlass, die Situation des Kindes genauer zu analysieren (summative und formative Diagnostik).
Eine Förderung im Rahmen einer Förderklasse wird durch die beteiligten Lehrpersonen beurteilt und zusammen mit den Eltern geprüft. Bei Uneinigkeit zwischen Eltern und Lehrpersonen/Schulleitung entscheidet der Gemeinderat über die Zuweisung. Dieser Entscheid ist beschwerdefähig.
Heilpädagogische Förderung bei Verdacht auf Behinderung
Liegt ein Verdacht auf eine Behinderung vor, ist eine Beurteilung durch den SPD zu prüfen. Im Rahmen des standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV) werden unterschiedliche Informationen über verschiedene Informationsquellen erfasst und mit einbezogen. Es orientiert sich am Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Das Ziel des Verfahrens ist die Sicherung von angemessenen (nicht maximalen) Bildungs- und Entwicklungschancen. Es werden Entwicklungs- und Bildungsziele festgelegt. Das SAV wird mit einem Fachbericht des SPD abgeschlossen, welcher als Grundlage für die Förderplanung dient.
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung werden in der Regelschule geschult. Voraussetzung für eine Zuweisung zur Sonderschule ist, dass das Kind oder der Jugendliche aufgrund seiner Fähigkeiten voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, aus dem Unterricht im Regelkindergarten, in der Regel- oder Förderklasse plus einen sinnvollen Nutzen für seine weitere Entwicklung zu ziehen sowie am gemeinschaftlichen Leben der Abteilung teilzuhaben, oder die Schwere der Behinderung dem Unterricht der anderen Schülerinnen und Schüler ernstlich entgegensteht.
Vor einer Zuweisung zu einem Sonderkindergarten oder einer Sonderschule ist eine Beurteilung durch den SPD zwingend.
Förderorte
Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Verhaltensstörungen können entweder in der Regelklasse mit heilpädagogischer Unterstützung oder in der Förderklasse beschult werden. Nebst den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler ist dabei auch ein Augenmerk auf die Zusammensetzung der Klasse zu richten. Speziell bei Verhaltensauffälligkeiten ist es nicht ratsam, diese zu isolieren, da ihnen dann Vorbilder für adäquates Verhalten fehlen.
Regelklasse
Wird eine Schülerin oder ein Schüler mit Verhaltens- oder Lernschwierigkeiten in der Regelklasse beschult, wird die Klassenlehrperson durch die Fachperson Schulische Heilpädagogik dabei unterstützt. Dabei lohnt es sich, die gemeinsamen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit und die Verantwortlichkeiten zu klären. Auch die Zusammenarbeit mit den Eltern kann weitere Unterstützung bieten und ist im Zusammenhang mit angepassten Lernzielen zwingend.
Förderklasse
Wird eine Schülerin oder ein Schüler mit Verhaltens- oder Lernschwierigkeiten in der Förderklasse beschult, ist die Klassenlehrperson im Normalfall eine Schulische Heilpädagogin oder ein Schulischer Heilpädagoge. Die Klasse wird mit weniger Schülerinnen und Schüler geführt als die Regelklasse. Der Übertritt in die Förderklasse ist ein Laufbahnentscheid, der mit den Eltern abgesprochen werden muss. Bei Uneinigkeit zwischen Eltern und Lehrpersonen/Schulleitung entscheidet der Gemeinderat über die Zuweisung. Dieser Entscheid ist beschwerdefähig.
- Förderklasse
- Einführungsdokument für folgende Informationsblätter (PDF, 26 Seiten, 654 KB)
- Informationsblatt Auditive Beeinträchtigungen (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 22 Seiten, 443 KB)
- Informationsblatt Aufmerksamkeitsdefizitstörung (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 20 Seiten, 505 KB)
- Informationsblatt Autismus-Spektrum-Störung (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 20 Seiten, 566 KB)
- Informationsblatt Kognitive Beeinträchtigungen (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 20 Seiten, 450 KB)
- Informationsblatt Lese- und Rechtschreibstörung Dyslexie (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 22 Seiten, 495 KB)
- Informationsblatt Motorische Störungen (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 24 Seiten, 457 KB)
- Informationsblatt Rechenschwäche Dyskalkulie (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 16 Seiten, 467 KB)
- Informationsblatt Sprachentwicklungsstörung Dysphasie (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 19 Seiten, 443 KB)
- Informationsblatt Verhaltensauffälligkeiten (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 36 Seiten, 748 KB)
- Informationsblatt Visuelle Beeinträchtigungen (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 22 Seiten, 459 KB)
Rechtliche Grundlagen
- Volksschulgesetz (SAR 421.100), § 16 (öffnet externen Link in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.
- Volksschulverordnung (SAR 421.315), §§ 5 Abs. 1, 7 (öffnet externen Link in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.