Kinder und Jugendliche mit Lern- und Verhaltensstörungen
Kinder und Jugendliche mit Lern- und Verhaltensstörungen haben besondere schulische Bedürfnisse, die mit einer koordinierten Förderung durch Lehrpersonen und schulische Heilpädagoginnen oder Heilpädagogen (SHP) angegangen werden.
Die Massnahmen sind dem Bedarf der Schülerin oder des Schülers angemessen. Gezielt gefördert werden allgemeine Lernvoraussetzungen (Aufmerksamkeit, Konzentration, Motivation, Kooperation, Handlungsplanung, Emotionsregulation, Impulskontrolle u.a.).
Phasen der heilpädagogischen Förderung
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Beobachtung und Einschätzung
Spontane Wahrnehmungen und zielgerichtete Beobachtungen der Lehrpersonen und der Schulischen Heilpädagog/innen tragen dazu bei, die Lern- und Leistungsvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen zu erfassen. Differenzierte Einschätzungen werden durch pädagogische Diagnostik gewonnen, so beispielsweise
- Erhebungen zum Lern- und Entwicklungsstand, z.B. Screenings
- Lehr- und Lerngespräche
- Austausch und gemeinsame Reflexion
Leitend für die Beobachtungen und die pädagogische Diagnostik sind Fragestellungen der Lehrpersonen und der SHP. Sie fokussieren insbesondere auch Stärken und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie förderliche und hinderliche Bedingungen des Unterrichts und der Schule.
Weitere nützliche Anknüpfungspunkte für die Fördermassnahmen ergeben sich aus dem Einbezug der Eltern. Mit ihnen wird ein gemeinsames Problemverständnis entwickelt, indem aus verschiedenen Perspektiven eine Einschätzung der Gesamtsituation vorgenommen wird. Der Abgleich der Beobachtungen und Wahrnehmungen ist eine zentrale Grundlage für den schulischen Förderprozess.
Schulisches Standortgespräch
Ein geeignetes Verfahren ist das schulische Standortgespräch. Auf dem Portal der Volksschule Zürich sind diverse Informationen sowie Unterstützungsmaterialien zum Schulischen Standortgespräch zu finden.
Broschüre Schulisches Standortgespräch
Expertenrunde
Bleiben nach der Beobachtungsphase wichtige Fragen offen oder stellt sich die Frage nach angepassten Lernzielen, empfiehlt sich die Erörterung mit dem SPD anlässlich einer Expertinnen- und Expertenrunde.
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Planung und Umsetzung
Förderplanung und Förderjournal werden für alle Schülerinnen und Schüler erstellt, die heilpädagogisch gefördert und nach angepassten Lernzielen für fachliche oder überfachliche Kompetenzen unterrichtet werden. Sie werden auch bei länger dauernder oder intensiver Unterstützung ohne angepasste Lernziele eingesetzt. Das Förderjournal ist eine Übersicht mit Daten zum Ablauf der förderdiagnostischen Massnahmen. Es wird im LehrerOffice erfasst. In der Förderplanung werden halbjährlich die wichtigsten Lern- und Entwicklungsziele festgelegt – möglichst unter Einbezug der Lernenden – sowie die geplanten Massnahmen und die dafür verantwortlichen Lehrpersonen und Eltern. Die Förderplanung wird ebenfalls im LehrerOffice erstellt und ist wegweisend für die Unterrichtsvorbereitung der einzelnen Lehrpersonen. Lern- und Entwicklungsziele erfüllen folgende Kriterien:
- Sie sind positiv formuliert.
- Sie sind konkret beschrieben.
- Sie beziehen den schulischen und familiären Kontext mit ein.
- Sie sind innerhalb eines halben Jahres erreichbar.
- Sie sind überprüfbar.
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Überprüfung und Beurteilung
Standortbestimmungen finden bei angepassten Lernzielen halbjährlich statt. Lehrpersonen und SHP gleichen Informationsstand und Erfahrungen untereinander ab, überprüfen Lern- und Entwicklungsziele und vereinbaren nächste Entwicklungsschritte. Kind und Eltern werden parallel dazu von der Lehrperson und/oder der SHP einbezogen. Aus den Ergebnissen der halbjährlichen Standortbestimmung werden Ziele und Massnahmen für die nachfolgende Förderplanung abgeleitet. Es kann auch die Aufhebung der angepassten Lernziele vereinbart werden. Die Beurteilung nach dem ersten Semester erfolgt mittels Zwischenbericht (Vorlage im LehrerOffice) vorwiegend förderorientiert, die Ausstellung des Jahreszeugnisses am Ende des Schuljahrs ist selektionswirksam. Die Koordination und das Festhalten der Ergebnisse in der Förderplanung übernimmt die SHP. Für den Zwischenbericht und das Jahreszeugnis ist die Klassenlehrperson hauptverantwortlich.
Erhebung des Förderbedarfs durch Förderdiagnostik
Mittels Förderdiagnostik wird der individuelle Entwicklungsstand und Förderbedarf eines Kindes erhoben, damit Lern- und Entwicklungsprozesse geplant werden können. Sie umfasst die Teilaufgaben Erfassen, Planen und Evaluieren.
Förderdiagnostik
- versteht sich als Entwicklungs- und Prozessdiagnostik;
- beschreibt den individuellen Entwicklungsstand und die individuellen Förderbedürfnisse, um Lern- und Entwicklungsprozesse zu gestalten und zu unterstützen;
- betrachtet Merkmale und Eigenschaften einer Person als sich verändernde Grössen;
- sieht das Individuum als Teil eines sozialen Systems und betrachtet es in seinem Kontext;
- stellt neben den Förderbedürfnissen die Stärken des Individuums heraus;
- versteht diagnostische Aussagen als Hypothesen, die einer fortwährenden Überprüfung im Förderprozess bedürfen.
Psychologische Tests können die Förderdiagnostik ergänzen. Sie fallen in die Zuständigkeit des SPD. Wenn mit förderdiagnostisch indizierter spezieller Förderung innerhalb einer vereinbarten Zeit kein wesentlicher Fortschritt beobachtbar ist oder wenn sich zusätzliche Fragen stellen, entscheidet die Schule zusammen mit einer psychologischen Fachkraft des SPD im Rahmen einer Expertenrunde oder eines Telefonats, ob eine zusätzliche psychologische Abklärung sinnvoll ist. Die Abklärung beim SPD setzt die Einwilligung der Eltern voraus.
Zuweisung zur heilpädagogischen Förderung
Heilpädagogische Förderung gemäss Lernzielen nach Lehrplan
Werden die Lernziele gemäss Lehrplan erreicht, organisieren die Lehrpersonen und SHP die Unterstützung aufgrund der Förderdiagnostik im Rahmen der verfügbaren Ressourcen aus dem Ressourcenkontingent. Ein formeller Entscheid ist nicht nötig.
Heilpädagogische Förderung mit Anpassung der Lernziele
Werden die Lernziele gemäss Lehrplan in einzelnen Fächern nicht erreicht, wird ein Laufbahnentscheid für angepasste Lernziele getroffen. Dieser wird einvernehmlich zwischen Lehrpersonen und Eltern vereinbart und durch die Schulleitung bestätigt. Der Austausch mit dem SPD in einer Expertenrunde wird empfohlen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Gemeinderat nach Anhörung der Eltern. Dieser Laufbahnentscheid ist beschwerdefähig.
Die Vereinbarung von angepassten Lernzielen ermöglicht, dass ein Kind trotz Lernschwierigkeiten in seiner Klasse verbleiben und seinen Fähigkeiten entsprechend gefördert werden kann. Wiederholt ungenügende Leistungen in einem Fach führen nicht automatisch zu einem angepassten Lernziel. Vielmehr sind sie Anlass, die Situation des Kindes genauer zu analysieren (summative und formative Diagnostik).
Eine Förderung im Rahmen einer Einschulungs- oder Kleinklasse wird durch die beteiligten Lehrpersonen beurteilt und zusammen mit den Eltern geprüft. Zeigt sich bei einem Kind eine Entwicklungsverzögerung im Sinne einer Reifeverzögerung und kann diese durch die Förderung in der Einschulungsklasse und die zusätzliche Zeit für den Stoff sowie die Entwicklungsschritte der ersten Klasse voraussichtlich aufgeholt werden, ist die Einschulungsklasse zu wählen. Bei Uneinigkeit zwischen Eltern und Lehrpersonen/Schulleitung entscheidet der Gemeinderat über die Zuweisung. Dieser Entscheid ist beschwerdefähig.
Heilpädagogische Förderung bei Verdacht auf Behinderung
Liegt ein Verdacht auf eine Behinderung vor, ist eine Beurteilung durch den SPD zu prüfen. Im Rahmen des standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV) werden unterschiedliche Informationen über verschiedene Informationsquellen erfasst und mit einbezogen. Es orientiert sich am Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Das Ziel des Verfahrens ist die Sicherung von angemessenen (nicht maximalen) Bildungs- und Entwicklungschancen. Es werden Entwicklungs- und Bildungsziele festgelegt. Das SAV wird mit einem Fachbericht des SPD abgeschlossen, welcher als Grundlage für die Förderplanung dient.
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung gemäss § 2a der Verordnung Schulung und Förderung bei Behinderungen werden im Regelkindergarten, in der Regel-, Einschulungs- oder Kleinklasse geschult. Voraussetzung für eine Zuweisung zur Sonderschulung ist, dass das Kind oder der Jugendliche aufgrund seiner Fähigkeiten voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, aus dem Unterricht im Regelkindergarten, in der Regel-, Einschulungs- oder Kleinklasse einen sinnvollen Nutzen für seine weitere Entwicklung zu ziehen sowie am gemeinschaftlichen Leben der Abteilung teilzuhaben, oder die Schwere der Behinderung dem Unterricht der anderen Schülerinnen und Schüler ernstlich entgegensteht.
Vor einer Zuweisung zu einem Sonderkindergarten oder einer Sonderschule ist eine Beurteilung durch den SPD zwingend.
Stufenspezifische Umsetzung der besonderen Förderung
Auf den unterschiedlichen Schulstufen stehen unterschiedliche Ziele im Fokus der besonderen Förderung.
Im Kindergarten
Folgende Leitgedanken sind für die Förderung zentral:
- Basisfunktionen des Lernens stärken (Emotionalität, Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Sprache)
- Gemeinschaftsfähigkeit fördern
- Voraussetzungen für das schulische Lernen schaffen
Besonderheiten bei der Umsetzung
Die heilpädagogische Unterstützung im Kindergarten ist situationsbezogen und auf die Gemeinschaftsbildung ausgerichtet. Vorteilhaft sind Lernsettings, in welchen Lehrperson und SHP die besonderen Bedürfnisse der Kinder gemeinsam beobachten, einschätzen und unterstützen können. Lehrpersonen und SHP intervenieren systemisch und Umfeld bezogen. Sie arbeiten an den Basisfunktionen des Lernens und den Vorläuferfertigkeiten mit dem Ziel, gute Voraussetzungen für das schulische Lernen zu schaffen. Wichtige Vorläuferfähigkeiten sind: phonologische Bewusstheit, mengen- und zahlenbezogenes Vorwissen, soziale Kooperation und Teilhabe sowie Bewältigungsstrategien. Besondere Bedeutung haben die Gemeinschaftsbildung und die Integration der einzelnen Kinder in die Gruppe. Im Vordergrund steht deshalb die Förderung in der Kindergartengruppe. Diese Form ist geeignet, die Tragfähigkeit der Gruppe und die Gemeinschaftsfähigkeit der Kinder zu stärken. Einzelförderung ist nur für kurze Trainingssequenzen vorzusehen. Formelle Zuweisungen zu angepassten Lernzielen gibt es im Kindergarten nicht.
In der Primarschule
Folgende Leitgedanken sind für die Förderung zentral:
- Basiskompetenzen aufbauen
- Förderung in der individuellen "Zone der nächsten Entwicklung"
- fachdidaktische Fragestellungen mit besonderer Bedeutung
Besonderheiten bei der Umsetzung
Die heilpädagogische Unterstützung in der Primarschule oder in der Kleinklasse soll die Kinder befähigen, mit Verhaltens- und Lernschwierigkeiten auf geeignete Art umgehen zu können, damit sie die grundlegenden Lernziele erreichen. Um dies zu unterstützen, kann es in einzelnen Fachbereichen nötig sein, vorübergehend angepasste Lernziele zu setzen. In Einzelfällen werden diese bis zum Abschluss der Primarschule aufrechterhalten.
Die heilpädagogische Unterstützung in der Primarschule oder in der Kleinklasse soll die Kinder befähigen, mit ihren Lernschwierigkeiten auf geeignete Art umgehen zu können, damit sie möglichst die grundlegenden Lernziele erreichen. Um dies zu erreichen, kann es in einzelnen Fachbereichen nötig sein, vorübergehend angepasste Lernziele zu setzen. In Einzelfällen werden diese bis zum Abschluss der Primarschule aufrechterhalten.
Lese-/Rechtschreibstörung werden entweder durch eine Logopädietherapie oder durch heilpädagogische Unterstützung im Unterricht angegangen, wobei eine gleichzeitige Unterstützung durch zwei Personen möglichst vermieden werden soll.
Rechenstörungen (Dyskalkulie) werden im Rahmen der integrierten Heilpädagogik angegangen werden. Falls nötig können in diesem Fall angepasste Lernziele vereinbart werden.
In der Oberstufe
Folgende Leitgedanken sind in der Oberstufe zentral:
- Realistische Ziele für den Übertritt in die Berufsbildung oder eine weiterführende Schule erarbeiten
- Ausrichtung der Förderplanung auf die dafür erforderlichen Schlüsselkompetenzen
- Gezieltes, individuelles Aufarbeiten relevanter Kompetenzen
Besonderheiten bei der Umsetzung
An der Oberstufe ist die Vorbereitung des Übertritts in die Berufsbildung oder in eine weiterführende Schule von grosser Bedeutung (vgl. Handreichung Berufsorientierung). Schülerinnen und Schüler mit Verhaltens- und Lernschwierigkeiten gehören zur Gruppe derjenigen Jugendlichen, die sich diesbezüglich besonderen Herausforderungen stellen müssen. Lehrpersonen und SHP unterstützen die Jugendlichen dabei, eine realistische Einschätzung der individuellen Stärken und Schwächen zu gewinnen und geeignete Berufsfelder zu finden. Die heilpädagogische Förderung richtet sich nach den massgeblichen Kompetenz- und Anforderungsprofilen. Neben der Stärkung dieser Kompetenzen gehört gezieltes, individuelles Aufarbeiten relevanter Kompetenzbereiche zum Förderschwerpunkt. Wo nötig können vorübergehend angepasste Lernziele vereinbart werden. In Einzelfällen werden diese bis zum Abschluss der Volksschule aufrechterhalten.
- Einführungsdokument für folgende Informationsblätter (PDF, 26 Seiten, 654 KB)
- Informationsblatt Auditive Beeinträchtigungen (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 22 Seiten, 443 KB)
- Informationsblatt Aufmerksamkeitsdefizitstörung (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 20 Seiten, 505 KB)
- Informationsblatt Autismus-Spektrum-Störung (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 20 Seiten, 566 KB)
- Informationsblatt Kognitive Beeinträchtigungen (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 20 Seiten, 450 KB)
- Informationsblatt Lese- und Rechtschreibstörung Dyslexie (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 22 Seiten, 495 KB)
- Informationsblatt Motorische Störungen (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 24 Seiten, 457 KB)
- Informationsblatt Rechenschwäche Dyskalkulie (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 16 Seiten, 467 KB)
- Informationsblatt Sprachentwicklungsstörung Dysphasie (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 19 Seiten, 443 KB)
- Informationsblatt Verhaltensauffälligkeiten (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 36 Seiten, 748 KB)
- Informationsblatt Visuelle Beeinträchtigungen (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (PDF, 22 Seiten, 459 KB)
Rechtliche Grundlagen
- Schulgesetz (SAR 401.100) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen, Betreuungsgesetz (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung Schulung und Förderung bei Behinderungen (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Schuldienste (öffnet in einem neuen Fenster)