Besondere Förderung

Kinder und Jugendliche mit Auffälligkeiten des Sprechens und der Sprache

Kinder und Jugendliche mit einer Verzögerung oder Störung des Sprechens und der Sprache haben Anspruch auf eine angemessene Förderung, die von Fachpersonen mit entsprechender logopädischer Ausbildung erteilt werden.

Eine logopädische Förderung oder Therapie von Schülerinnen und Schüler der Regelschule kann angezeigt sein, wenn sie Auffälligkeiten im Spracherwerb, bei der Begriffsbildung, bei der Kommunikation sowie beim Lesen und Schreiben zeigen. Diese beinhaltet auch die Unterstützung und logopädische Begleitung im Klassenunterricht. Lehrpersonen und Förderfachpersonen erhalten bei Bedarf fachliche Unterstützung durch die Dienste der behinderungsspezifischen Beratung und Begleitung.

Zentrum ASS - Tagesschule, Therapie und BeratungDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Phasen logopädischer Arbeit

Die Förderung ist eine gemeinsame Aufgabe der Lehr- und Fachpersonen, welche in verschiedenen Prozessphasen unterschiedliche Funktionen wahrnehmen.

Übersicht zur Aufgabenteilung im Förderprozess (PDF, 1 Seite, 24 KB)

  1. Logopädische Erfassung im Kindergarten

    Die Durchführungsart der Erfassung liegt im pflichtgemässen Ermessen der Logopädinnen und Logopäden. Der systematische Einbezug von Beobachtungen der Lehrpersonen, SHP und DaZ-Lehrpersonen ermöglicht die Fokussierung der Abklärungen auf die auffälligen Kinder. Einbezogen werden auch die Beobachtungen der Eltern. Es werden keine logopädischen Reihenuntersuchungen durchgeführt.

    Logopädische Erfassung im Kindergarten (PDF, 2 Seiten, 268 KB)

    Beobachtungsbogen: Erfassung von Sprache und Kommunikation im Kindergarten (DOCX, 1 Seite, 69 KB)

  2. Erstabklärung

    Erstabklärungen gehören zum Aufgabenbereich von Logopädinnen und Logopäden. Die Arbeit mit dem Kind, ein erstes Elterngespräch und ein Austausch mit der Lehrperson geben Hinweise zum möglichen Therapiebedarf. Die Organisation und die Festlegung im Stundenplan liegen in der Verantwortung der jeweiligen Schulleitung und sind mit dieser abzusprechen. Die Fachpersonen dokumentieren die durchgeführten Erstabklärungen und erstellen einen Fachbericht. Je nach Schweregrad des Störungsbilds ist mit einem Aufwand von bis zu sechs Stunden pro Erstabklärung zu rechnen.

  3. Logopädische Therapie

    Die Zuweisung zur Logopädie erfolgt auf der Basis diagnostischer Prozesse durch die logopädische Fachperson. Die Massnahmen sind dem Bedarf der Schülerin oder des Schülers angemessen und die Zuweisungen der Kinder und Jugendlichen erfolgt im Einvernehmen mit den Eltern. Das logopädische Angebot wird zielgerichtet und individuell gestaltet. Lese- und Rechtschreibstörungen werden entweder durch eine logopädische Therapie oder durch heilpädagogische Unterstützung im Unterricht angegangen, wobei eine gleichzeitige, unkoordinierte Unterstützung durch zwei Personen möglichst vermieden werden soll.

Hervorgehoben:Bei Verdacht auf Behinderung

Liegt ein Verdacht auf eine Behinderung durch eine "Schwere Störung des Sprechens und der Sprache" vor, ist eine Beurteilung durch den SPD zu prüfen. Dabei sind folgende Kriterien relevant:

  • Ein Kind zeigt eine Sprachentwicklungsstörung (schwere SES) im Sinne von ICD-11Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr., diagnostiziert durch eine logopädische Fachperson. Das heisst, das Kind zeigt deutliche Auffälligkeiten:
    • bei Mehrsprachigkeit in all seinen Sprachen
    • in der Regel im Sprachverständnis
    • in der Sprachproduktion meist auf allen linguistischen Ebenen
    • in der Pragmatik-Kommunikation
    • macht trotz Therapie kaum Fortschritte
    • kann nicht durch eine andere Störung (Beeinträchtigung des Gehörs oder anderes) erklärt werden.
  • Die schwere SES verursacht deutliche Einschränkungen gemäss ICF (beurteilt durch den Schulpsychologischen Dienst). Das heisst die schwere SES führt:
    • zu starken Auswirkungen auf das schulische Lernen und die Leistung und somit auf die Entwicklung des Kindes im Kindergarten und der Schule
    • zu einem ausgeprägten Leidensdruck des Kindes
    • in der Regel zu psychosozialen Auffälligkeiten des Kindes (internalisiert oder externalisiert)
    • zu deutlichen Einschränkungen der Teilhabe in Familie, Schule und Freizeit
  • Bei einer inkonsequenten phonologischen Störung oder verbalen Entwicklungsdyspraxie des Kindes mit altersgemässem Sprachverständnis zeigt sich der ausgeprägte Leidensdruck auch innerhalb der Familie, und das Kind macht trotz störungsspezifischem Therapieansatz kaum Fortschritte.

Bei mehreren Entwicklungsauffälligkeiten steht die Sprachentwicklungsstörung im Vordergrund des Unterstützungsbedarfs.

Anmeldung zur Erstbeurteilung bei besonderem Bildungsbedarf

Organisation der Logopädischen Therapie

Neben der inhaltlichen Ausgestaltung ist auch die Organisationsform der Therapie bedeutsam. Diese orientiert sich an den Zielen der Therapieplanung und gegebenenfalls der Förderplanung:

  • Individuelle Einzeltherapie
  • Gruppentherapie mit Kindern mit ähnlichem Bedarf: Im Vordergrund stehen gemeinsame Entwicklungsziele. Die Schwere der Störung ist dabei von untergeordneter Bedeutung.
  • Intervalltherapie: Eine kontinuierliche Begleitung des Kinds oder Jugendlichen durch das Schuljahr findet in wechselnder Intensität und in unterschiedlichen Settings statt. Der Fokus liegt auf dem Erreichen sprachlicher Entwicklungsziele. Nach Erreichen eines Entwicklungsziels folgt eine Therapiepause.
  • Logopädisches Arbeiten in der Klasse: Logopädische Unterstützung beim Transfer von neuen Kompetenzen in den Schulalltag.

Wartelisten

Nicht alle Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenem logopädischem Bedarf erhalten umgehend einen Therapieplatz. Die logopädische Fachperson beurteilt zusammen mit der Schulleitung die Dringlichkeit und priorisiert entsprechend den Therapiestart. Während ein Kind auf der Warteliste geführt wird, instruiert die logopädische Fachperson die Klassenlehrperson bzw. das multiprofessionelle Team und die Eltern, wie das Kind in der Zwischenzeit unterstützt werden kann. Je nach Problemlage können gegebenenfalls andere Fachpersonen Teile der logopädischen Arbeit übernehmen (z. B. Fachperson Schulische Heilpädagogik, Lehrperson mit einem CAS-Abschluss LRS bei Lese-Rechtschreib-Störung), basierend auf der Therapieempfehlung der logopädischen Fachperson.

Kann über längere Zeit (Richtwert 3 bis maximal 6 Monate) die benötigte Therapie schulintern nicht angeboten werden, ist die Gemeinde angehalten, externe logopädische Fachpersonen beizuziehen und zu finanzieren (analog den Schulen ohne logopädische Fachperson).

Umgang bei fehlendem Fachpersonal

Der Fachkräftemangel manifestiert sich bei den Fachpersonen Logopädie besonders stark. Ausgeschriebene Stellen können oft über längere Zeit nicht oder nur teilweise besetzt werden. Trotzdem hat die Schule eine Angebotspflicht, da Logopädie ein schulisches Angebot ist und somit unentgeltlich für Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern. Die Unentgeltlichkeit erlischt nur, wenn die Eltern eigenständig ein Angebot für ihr Kind bestellen, ohne vorgängige Kostengutsprache durch die Gemeinde. Die Gemeinden entscheiden, wie dieses Angebot zur Verfügung gestellt wird.

Das Merkblatt für Schulleitungen, Therapeutinnen und Therapeuten zum Umgang mit dem Mangel an Logopädinnen und Logopäden des Aargauer Verein Logopädinnen und Logopäden (VAL) bietet hilfreiche Anregungen für den Umgang mit dem Fachpersonenmangel.

Merkblatt: Umgang mit dem Mangel an Logopädinnen und Logopäden

Anstellen externer Fachpersonen

Um der Angebotspflicht nachzukommen, kann die Zusammenarbeit mit selbständig erwerbenden Logopädinnen/Logopäden gesucht werden. Dabei ist Folgendes möglich:

  • Der Logopäde/die Logopädin lässt sich nach GAL anstellen und die entsprechenden Ressourcen aus dem Ressourcenkontingent werden für die logopädische Therapie eingesetzt. Ein allfälliger Differenzbetrag zwischen GAL-Lohn und der Rechnungsstellung der selbständig erwerbenden Fachperson Logopädie (bspw. begründet durch eigene Vorsorgeversicherungen, Miete von Praxisräumlichkeiten …) wird durch die Gemeinde direkt an die Logopädin bzw. an den Logopäden bezahlt.
  • Der Logopäde/die Logopädin lässt sich nicht nach GAL anstellen. Die mit der externen Fachperson Logopädie vereinbaren Kosten der Anstellung trägt die Gemeinde, analog zu anderen Sachkosten im Bildungsbereich.
    Ausnahme: Je nach medizinischer Diagnose werden die Kosten für die logopädische Therapie durch die Krankenkasse übernommen. Vor Beginn der Therapie muss dafür eine Verordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt ausgestellt worden sein.

    Die Pauschalressourcen der Schule, welche die Logopädieressourcen beinhalten, stehen der Schule weiterhin vollumfänglich zur Verfügung.

Andere Lösungen im Umgang mit dem Ressourcenkontingent oder dem Personalaufwand respektive der Anstellungsmodalitäten lässt die kantonale Gesetzgebung nicht zu.

Unterstützung für Schulen ohne logopädische Fachperson

Kann die Schule trotz allen Bemühungen keine logopädische Fachperson an der Schule anstellen, sind die Eltern über das weitere Vorgehen zu informieren. Es empfiehlt sich, im Regelunterricht den Fokus vermehrt auf eine sprachsensible Gestaltung zu legen. Der Kanton stellt dafür ein zusätzliches Unterstützungsangebot der Hochschule für Heilpädagogik (HfH) zur Verfügung:

Unterstützungsangebote
ArtZielDauer
Schulinterne Weiterbildung für Lehrpersonen zum Thema "sprachsensibler Unterricht"Sensibilisierung und Kompetenzaufbau zu sprachförderlichen Grundprinzipien, z. B. Modellierung, bewusste Lehrpersonensprache, Wortschatzarbeit1 Tag
Individuelle Beratung von Lehrpersonen zu sprachförderlichem Handelnindividuellmax. 5 x 1 Std.
Fachreferat an ElternabendStärkung der Eltern als zentrale Ressource für die Sprachentwicklung, konkrete Impulse für sprachförderliches Verhalten im Alltag1 Std.
Unterstützung/Beratung einer neu eintretenden Fachperson Logopädie bei der Übernahme einer länger vakanten Stellez.B. Wartelistenmanagement, Therapieorganisation, administrative Abläufemax. 3 x 1 Std.

Anmeldung Angebote

Claudia Keller, Fachspezialistin Bildung, Departement BKS, claudia.keller2@ag.ch, Tel. 062 835 32 59

Merkblatt für Gemeinden ohne logopädische Fachperson (PDF, 3 Seiten, 113 KB)

Logopädiemonitoring

Schulleitungen und Sprachheilverbände erstatten dem Departement BKS jährlich Bericht zur logopädischen Therapie. Die Schulen werden jeweils Ende Februar aufgefordert, an der Erhebung teilzunehmen. Die Logopädinnen und Logopäden melden der Schulleitung bzw. der Leitung des Sprachheilverbands per Stichtag 15. März die Anzahl der Kinder bzw. Jugendlichen nach Schulstufe (Kindergarten, Primarschule, Oberstufe). Erfasst werden die Kinder und Jugendlichen, die sich in einer Behandlung, einer Behandlungspause oder auf einer Warteliste befinden sowie die Anzahl der Beratungen. Die Daten werden für statistische Zwecke und das Monitoring verwendet.