Ausblick
Das Projekt MAGIS setzt sich mit dem Fachpersonenmangel auseinander. In diesem Zusammenhang wird eine Überprüfung der Form in der logopädischen Grundversorgung vorgenommen.
Kinder und Jugendliche mit einer Verzögerung oder Störung des Sprechens und der Sprache haben Anspruch auf eine angemessene Förderung, die von Fachpersonen mit entsprechender logopädischer Ausbildung erteilt werden.
Eine logopädische Förderung oder Therapie von Kindern und Jugendlichen der Regelschule kann dann nötig sein, wenn sie Auffälligkeiten im Spracherwerb, bei der Begriffsbildung, bei der Kommunikation sowie beim Lesen und Schreiben zeigen. Die Förderung, Therapie und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit logopädischem Bedarf umfasst zusätzlich zum individualisierenden und gemeinschaftsbildenden Unterricht auch heilpädagogische Begleitung im Klassenunterricht. Lehrpersonen und Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (SHP) können sich zusätzlich fachlich durch die behinderungsspezifische Beratung und Begleitung unterstützen lassen.
Die Förderung ist eine gemeinsame Aufgabe der Lehr- und Fachpersonen, welche in verschiedenen Prozessphasen unterschiedliche Funktionen wahrnehmen.
Übersicht zur Aufgabenteilung im Förderprozess (PDF, 1 Seite, 24 KB)
Die Durchführungsart der Erfassung liegt im pflichtgemässen Ermessen der Logopädinnen und Logopäden. Der systematische Einbezug von Beobachtungen der Lehrpersonen, SHP und DaZ-Lehrpersonen ermöglicht die Fokussierung der Abklärungen auf die auffälligen Kinder und wird empfohlen. Einbezogen werden auch die Beobachtungen der Eltern. Es werden keine logopädischen Reihenuntersuchungen durchgeführt.
Logopädische Erfassung im Kindergarten (PDF, 2 Seiten, 268 KB)
Beobachtungsbogen: Erfassung von Sprache und Kommunikation im Kindergarten (DOCX, 1 Seite, 69 KB)
Erstabklärungen gehören zum Aufgabenbereich von Logopädinnen und Logopäden. Die Arbeit mit dem Kind, ein erstes Elterngespräch und ein Austausch mit der Lehrperson geben Hinweise zum möglichen Therapiebedarf. Die Organisation und die Festlegung im Stundenplan liegen in der Verantwortung der jeweiligen Schulleitung und sind mit dieser abzusprechen. Die Fachpersonen dokumentieren die durchgeführten Erstabklärungen und erstellen einen Fachbericht. Je nach Schweregrad des Störungsbilds ist mit einem Aufwand von bis zu sechs Stunden pro Erstabklärung zu rechnen.
Das logopädische Angebot wird zielgerichtet und individuell gestaltet. Lese- und Rechtschreibstörungen werden entweder durch eine logopädische Therapie oder durch heilpädagogische Unterstützung im Unterricht angegangen, wobei eine gleichzeitige Unterstützung durch zwei Personen möglichst vermieden werden soll.
Neben der inhaltlichen Ausgestaltung ist auch die Organisationsform der Therapie bedeutsam. Diese orientiert sich an den Zielen der Therapieplanung und gegebenenfalls der Förderplanung:
Nicht alle Kinder und Jugendlichen mit durch die logopädische Fachperson ausgewiesenem Bedarf erhalten umgehend einen Therapieplatz. Über diese wird eine Warteliste geführt. Die Bewirtschaftung der Warteliste liegt in der Verantwortung der Schulleitung bzw. der zuständigen Instanz des Gemeinde- oder Zweckverbands und erfolgt durch diese in Zusammenarbeit mit der Fachperson Logopädie. Bei Gemeinde- oder Zweckverbänden oder bei Teams in grösseren Schulen wird empfohlen, eine zentrale Warteliste zu führen. Lehrpersonen und SHP erhalten in dieser Zeit fachliche Unterstützung durch die behinderungsspezifische Beratung und Begleitung
Die Zuweisung zur Logopädie erfolgt auf der Basis diagnostischer Prozesse durch logopädische Fachpersonen. Die Massnahmen sind dem Bedarf der Schülerin oder des Schülers angemessen und die Zuweisungen der Kinder und Jugendlichen erfolgt im Einvernehmen mit den Eltern. Fehlt die Zustimmung der Eltern, trifft der Gemeinderat nach Anhörung der Eltern einen beschwerdefähigen Entscheid. In Gemeinden, die zu einem Zweckverband für Logopädie zusammengeschlossen sind, übernimmt der Zweckverband die Aufgaben des Gemeinderats.
Werden aufgrund der Störung des Sprechens und der Sprache die Lernziele gemäss Lehrplan in einzelnen Fächern nicht erreicht, wird zusätzlich zur Zuweisung zur logopädischen Therapie ein Laufbahnentscheid für angepasste Lernziele mindestens für die Dauer der Therapie getroffen. Dieser wird einvernehmlich zwischen Lehrpersonen und Eltern vereinbart. Die Vereinbarung wird durch die Schulleitung bestätigt. Bei Uneinigkeit entscheidet der Gemeinderat nach Anhörung der Eltern. Dieser Laufbahnentscheid ist beschwerdefähig.
Die Vereinbarung von angepassten Lernzielen ermöglicht, dass ein Kind trotz Sprachstörungen in seiner Klasse verbleiben und seinen Fähigkeiten entsprechend gefördert werden kann. Der Austausch mit dem Schulpsychologischen Dienst (SPD) in einer Expertenrunde wird empfohlen.
Liegt ein Verdacht auf eine Behinderung durch eine "Schwere Störung des Sprechens und der Sprache" vor, ist eine Beurteilung durch den SPD zu prüfen.
Um den Verdacht auf eine Schwere Störung des Sprechens und der Sprache zu erhärten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Bei mehreren Entwicklungsauffälligkeiten steht die Sprachentwicklungsstörung im Vordergrund des Unterstützungsbedarfs.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Abklärung durch den SPD erfolgen.
Anmeldung zur Erstbeurteilung bei besonderem Bildungsbedarf auf Seite Behinderung
Der Fachkräftemangel manifestiert sich bei den Fachpersonen Logopädie besonders stark. So sind diverse Stellen an der Aargauer Volksschule seit längerer Zeit ausgeschrieben und können nicht oder nur teilweise besetzt werden. Daraus ergeben sich herausfordernde Situationen für Gemeinden und Schulleitungen.
Bei logopädischen Abklärungen oder logopädischen Therapien handelt es sich um ein schulisches Angebot, es herrscht somit eine Angebotspflicht. Wie bei allen Angeboten der Volksschule ist auch die Logopädie für Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Eltern unentgeltlich. Die Gemeinden entscheiden, wie dieses Angebot zur Verfügung gestellt wird. Die Unentgeltlichkeit erlischt, wenn die Eltern eigenständig ein Angebot für ihr Kind bestellen, ohne, dass die Gemeinde dies inklusive Kostengutsprache vor dem Besuch bewilligt hat.
Die Logopädinnen und Logopäden werden mittels Lektionenverpflichtung aus dem Ressourcenkontingent der jeweiligen Schule und unter Vorgaben des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen angestellt. Mit der Möglichkeit des Ressourcentransfers können sich mehrere Schulen zu einem Sprachheilverband zusammenschliessen. Auch hier gelten die Grundlagen des GAL und der Verordnung Ressourcierung.
Um der Angebotspflicht nachzukommen, kann die Zusammenarbeit mit selbständig erwerbenden Logopädinnen/Logopäden gesucht werden. Dabei gilt Folgendes:
Andere Lösungen im Umgang mit dem Ressourcenkontingent oder dem Personalaufwand respektive der Anstellungsmodalitäten lässt die kantonale Gesetzgebung nicht zu.
Das Projekt MAGIS setzt sich mit dem Fachpersonenmangel auseinander. In diesem Zusammenhang wird eine Überprüfung der Form in der logopädischen Grundversorgung vorgenommen.
Schulleitungen und Sprachheilverbände erstatten dem Departement BKS jährlich Bericht zur logopädischen Therapie. Der Link zur webbasierten Erhebung wird den Schulen und Sprachheilverbänden jeweils Ende Februar per E-Mail zugestellt. Die Logopädinnen und Logopäden melden der Schulleitung bzw. der Leitung des Sprachheilverbands per Stichtag 15. März die Anzahl der Kinder bzw. Jugendlichen nach Schulstufe (Kindergarten, Primarschule, Oberstufe). Erfasst werden die Kinder und Jugendlichen, die sich in einer Behandlung, einer Behandlungspause oder auf einer Warteliste befinden sowie die Anzahl der Beratungen. Die Daten werden für statistische Zwecke und das Monitoring verwendet.