Ressourceneinsatz
Ressourcen für den Umgang mit besonderen schulischen Bedürfnissen im Regelkindergarten bzw. in der Regelschule sind im Ressourcenkontingent der Schule enthalten. Die Schulleitung ist verantwortlich für den Ressourceneinsatz.
Grundsätze und Kriterien des Ressourcen- und Personaleinsatzes zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sind in den Leitlinien der Schule festgelegt. Die Erhebung des Förderbedarfs ist von der Schulgrösse und von der Schulkultur abhängig. Für die gezielte und bedarfsorientierte Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen ist die Partizipation der Lehr- und Fachpersonen eine Gelingensbedingung.
Grundsätze:
- Kinder und Jugendliche mit Lern- oder Sprachschwierigkeiten, Behinderungen, erheblichen Beeinträchtigungen sowie besonderen Begabungen haben Anspruch auf eine angemessene Förderung.
- Ziel der Angebote ist, dass diese Kinder und Jugendlichen aus dem Unterricht einen sinnvollen Nutzen für ihre weitere Entwicklung ziehen sowie am gemeinschaftlichen Leben der Schule teilhaben können.
- Sowohl der Förderunterricht als auch die logopädische Therapie werden von Fachpersonen erteilt, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen.
Schulische Heilpädagogik
Schülerinnen und Schüler mit besonderem schulischem Bedarf können in unterschiedlichen Settings des Regelkindergartens bzw. der Regelschule gefördert werden.
Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten, die dem ordentlichen Unterricht nicht folgen können und welche nicht in einer Sonderschule gefördert werden müssen, sind gemäss §15 des Schulgesetzes
- im Kindergarten mit heilpädagogischer Unterstützung,
- in Primarschule und Oberstufe in Kleinklassen oder mit heilpädagogischer Unterstützung in tragfähigen Regelklassen zu fördern.
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, für die der Besuch des Unterrichts mit geeigneter Unterstützung möglich und vertretbar ist, können gemäss §15 des Schulgesetzes gefördert werden
- im Kindergarten,
- in tragfähigen Regelklassen,
- in tragfähigen Einschulungsklassen,
- in tragfähigen Kleinklassen.
Ressourceneinsatz in verschiedenen Fördersettings
Im Folgenden werden verschiedene Fördersettings erläutert.
Regelklassen mit integrierter Heilpädagogik
Für die Ressourcenzuteilung können folgende Entscheidungshilfen leitend sein:
- Pädagogische Diagnostik: Schilderungen der Lehrpersonen zu den Herausforderungen im Unterricht bzw. zu anspruchsvollen Situationen, die sich aus der Klassenkonstellation ergeben. Die blosse Aufzählung von Defiziten der Kinder sagt oftmals zu wenig über den eigentlichen Bedarf aus.
- Förderdiagnostik der SHP: Beschreibung des individuellen Entwicklungsstands und des individuellen Bedarfs eines Kindes, damit Lern- und Entwicklungsprozesse geplant werden können.
- Standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) durch den SPD bei Verdacht auf Behinderung.
- Tragfähigkeit und Belastbarkeit der Klasse unter Einbezug der beruflichen Erfahrung der Lehrpersonen und der SHP.
- Höhere Gewichtung der frühen Förderung in der Unterstufe gegenüber Förderung in der Mittelstufe.
- Berücksichtigung von Ressourcen, die in einer Klasse aufgrund von anderem Förderbedarf (Kinder mit einer anderen Erstsprache, Logopädietherapie, Kinder mit einer Behinderung oder einer erheblichen sozialen Beeinträchtigung) eingesetzt werden.
- Flexibel einzusetzende Lektionen, die der SHP zur Förderdiagnostik gemäss § 33b der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen zur Verfügung stehen.
Kleinklasse
Kleinklassen können als Abteilungen der Primar- und Oberstufe geführt werden. Eine Mindestschülerzahl zur Bildung von Kleinklassen ist nicht vorgegeben.
Ressourcen für Kleinklassen sind aus dem Ressourcenkontingent Kindergarten/Primarschule bzw. Oberstufe einzusetzen. Schülerinnen und Schüler der Kleinklasse Oberstufe werden zur Berechnung des Ressourcenkontingents der Realschule zugeordnet.
Die Parallelführung von Regelklassen mit heilpädagogischer Unterstützung und Kleinklassen erfordert eine gute Koordination der unterschiedlichen heilpädagogischen Angebote. Die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten oder mit einer Behinderung zu einer Regelklasse mit heilpädagogischer Unterstützung bzw. zu einer Kleinklasse muss plausibel begründet und nachvollziehbar sein.
Kleinklassenzuweisungen aus anderen Schulen
Schülerinnen und Schüler können in eine auswärtige Kleinklasse zugewiesen werden, wenn dies zielführender ist als die Förderung in der Regelklasse. Voraussetzung ist, dass die Bestimmungen gemäss Promotionsverordnung erfüllt sind und dass die Schülerin oder der Schüler im Rahmen der bestehenden Abteilungen der Kleinklasse am anderen bzw. auswärtigen Schulort aufgenommen werden kann. Die Zuweisung wird durch die zuständige Schulbehörde verfügt. Die Ressourcen für diese Schülerinnen und Schüler können in das Ressourcenkontingent der aufnehmenden Schule transferiert werden.
Mehr Informationen zum Ressourcentransfer sind auf der Seite "Ressourcen transferieren" zu finden.
Logopädie
Die logopädische Therapie wird angeboten für Kinder und Jugendliche
- mit einer Verzögerung oder Störung des Sprechens und der Sprache,
- mit einer schweren Störung des Sprechens und der Sprache im Sinne einer Behinderung.
Um Ressourcen für den Förderbedarf wirkungsvoll einsetzen zu können, müssen allfälliger besonderer Bedarf der Abteilungen und besondere schulische Bedürfnisse bekannt sein. Zu diesem Zweck erheben die Schulleitungen den besonderen Förderbedarf bei den Lehr- und Fachpersonen.
Die Ressourcen für die logopädische Therapie sind im Ressourcenkontingent Kindergarten/Primarschule jeder Schule enthalten. Auf jeweils 100 Schülerinnen und Schüler einer Privatschule am Schulort erhalten Schulen oder Sprachheilverbände zusätzlich sechs Wochenlektionen zugesprochen. Die Schulleitung setzt die Ressourcen adäquat ein.
Logopädische Therapie in der Oberstufe
Gemäss Berufsauftrag haben Kinder und Jugendliche auf der Oberstufe den gleichen Anspruch auf Logopädie wie die Kinder ab dem Eintritt in den Kindergarten bis zum Ende der Primarschule. Zwar ist der Anteil von Kindern mit Therapiebedarf im Kindergarten und den ersten Klassen der Primarschule grösser, aber auch in der Oberstufe gibt es Indikationen für Logopädietherapie oder Beratung (wie etwa bei einer persistierenden Lese- oder Rechtschreibstörung). Logopädieressourcen an der Oberstufe sind dem Ressourcenkontingent Kindergarten/Primarschule zu entnehmen. Es wird empfohlen, dass sich Primar- und Oberstufenschulgemeinden in der Region gemeinsam organisieren und die Therapielektionen nach effektivem Bedarf zuteilen, damit die Ressourcen optimal eingesetzt werden können.
Logopädische Therapie durch Sprachheilverbände
Es gibt Schulen, die keine Logopädie anbieten, sich aber einem Sprachheilverband angeschlossen haben. Die an einem Sprachheilverband beteiligten Schulen leiten die erforderlichen Ressourcen mittels Ressourcentransfer an den Verband weiter.
Gestützt auf § 22 Verordnung über die Ressourcierung der Volksschule hatten die bestehenden Sprachheilverbände bis zum 31. Dezember 2019 die Möglichkeit, die Zuteilung der Ressourcen bis zur Anpassung ihrer Satzungen nach bisherigem Recht zu beantragen, maximal während einer Übergangsfrist von vier Jahren (gerechnet ab 1. Januar 2020).
Logopädische Therapie im Frühbereich
Logopädische Therapie im Frühbereich bis zum Eintritt in den Kindergarten bieten Logopädinnen und Logopäden der Ambulatorien für Heilpädagogische Früherziehung an. Sie verfügen dazu über einen entsprechenden Therapiestundenpool. Bei einer Weiterführung der Therapie im Kindergartenalter ist eine sorgfältige Übergabe an die zuständige Fachperson Logopädie notwendig. Die Ambulatorien für Heilpädagogische Früherziehung sind den folgenden Bezirken zugeteilt:
Institution | Bezirke | Internetseite |
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Heilpädagogischer Dienst der Stiftung Netz | Aarau, Baden, Brugg, Laufenburg, Lenzburg, Rheinfelden, Zofingen, Zurzach | www.stiftungnetz.chDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr. |
Stiftung Schürmatt | Kulm | www.schuermatt.chDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr. |
St. Josef-Stiftung | Bremgarten, Muri | www.josef-stiftung.chDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr. |
Erhebung Sprachheilbereich melden
Schulleitungen und Sprachheilverbände erstatten dem Departement BKS jährlich Bericht zum Sprachheilunterricht. Erfasst werden die Kinder und Jugendlichen, die sich in einer Behandlung, einer Behandlungspause oder auf einer Warteliste befinden sowie die Anzahl der Beratungen. Die Erhebung erfolgt per Stichtag 15. März.
Voraussetzungen
Schule oder Sprachheilverband bietet Sprachheilunterricht an.
Ablauf
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Es werden die Kinder und Jugendlichen, die sich in einer Behandlung, einer Behandlungspause oder auf einer Warteliste befinden, sowie die Anzahl der Beratungen erfasst. Der Link zur webbasierten Erhebung wird den Schulen und Sprachheilverbänden Ende Februar per E-Mail zugestellt.
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Die Logopädinnen und Logopäden melden der Schulleitung bzw. der Leitung des Sprachheilverbands per Stichtag 15. März die Anzahl der Kinder bzw. Jugendlichen jeweils gesondert nach Schulstufe (Kindergarten, Primarschule, Oberstufe, nachobligatorische Schulzeit). Sie können dazu das schulinterne Formular benützen, welches auf Anfrage (Mail an: volksschule@ag.ch) zur Verfügung gestellt wird.
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Die Anstellungsbehörde (Schule oder Zweckverband) meldet das Gesamtergebnis über den Link zur webbasierten Erhebung
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Die Daten werden für statistische Zwecke und das Monitoring verwendet.
Manual
Das Manual für Schulen zur Ressourcierung und Pensenplanung erläutert den Planungsprozess Schritt für Schritt und informiert über kantonale und lokale Rahmenbedingungen.
Zur Seite "Planungsschritte"