Erstbeurteilung bei besonderem Bildungsbedarf
Bei einem Verdacht auf Behinderung und dem Wunsch zu prüfen, ob ein verstärkter sonderpädagogischer Bedarf besteht, kann eine Anmeldung zur Erstbeurteilung beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) erfolgen.
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Im Rahmen der Erstbeurteilung prüft der SPD, ob eine Behinderung vorliegt und er hält die Bildungs- und Entwicklungsziele fest. Dazu wird das standardisierte Abklärungsverfahren (SAV) der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) verwendet.
Zur Erstbeurteilung anmelden
Nach der Anmeldung nimmt der SPD eine Erstbeurteilung vor, prüft, ob eine Behinderung vorliegt und hält die Bildungs- und Entwicklungsziele fest.
Voraussetzungen
Verdacht auf Behinderung gemäss § 2a der Verordnung über die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie die besonderen Förder- und Stützmassnahmen (ohne Behinderung 'Schwere Störung des Sprechens und der Sprache' > siehe unten).
Ablauf
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Vor einer Anmeldung ist mit der zuständigen Regionalstelle Kontakt aufzunehmen.
Zu den Kontaktangaben der Regionalstellen des SPD
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Kommt es zu einer Anmeldung, füllen Sie das Formular "Anmeldung Prüfung des Bedarfs von verstärkten Massnahmen / Sonderschulung" aus.
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Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es. Zusätzlich ist die Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten erforderlich.
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Senden Sie das Anmeldeformular zusammen mit den benötigten Beilagen an die für Ihre Schule zuständige Regionalstelle des SPD.
Benötigte Unterlagen
Sie erleichtern unsere Arbeit, wenn Sie Kopien von aktuellen Berichten und Unterlagen (z. B. individuelle Lernvereinbarung, Bericht der Schulischen Heilpädagogik, Entscheide Schulbehörde etc.) beilegen.
Fristen & Termine
Falls ein Sonderschuleintritt erwogen wird, muss die Anmeldung bis 30. November beim SPD erfolgen, damit die Aufnahmefristen der Sonderschulen eingehalten werden können.
Formular & Online Dienstleistung
Online-Formular "Anmeldung Prüfung des Bedarfs von verstärkten Massnahmen / Sonderschulung"
Hinweis: Mit dem Online-Formular erhalten Sie ein zu den gängisten Browsern kompatibles Formular. Es lässt sich online ausfüllen und ausdrucken, jedoch nicht speichern.
Hinweis: Speichern Sie das PDF-Formular zuerst lokal auf Ihrem Computer und öffnen Sie dieses anschliessend mit der aktuellen Version des Adobe Readers. Beachten Sie bei weiteren Problemen die Hinweise zur Verwendung von elektronischen Formularen im Online-Schalter auf ag.ch.
Zur Erstbeurteilung Behinderung 'Schwere Störung des Sprechens und der Sprache' anmelden
Bei einem Verdacht auf Behinderung "Schwere Störung des Sprechens und der Sprache" ist das Fachteam Logopädie zu kontaktieren. Im Triage-Gespräch wird geklärt, ob der Verdacht nachvollziehbar und eine Anmeldung beim SPD angezeigt ist.
Voraussetzungen
1. Ein Kind zeigt eine schwere Sprachentwicklungsstörung im Sinne von ICD-10. Das Kind zeigt
- in der Regel deutliche Auffälligkeiten im Sprachverständnis und
- deutliche Auffälligkeiten in der Sprachproduktion meist auf allen linguistischen Ebenen und
- deutliche Auffälligkeiten in der Pragmatik-Kommunikation und
- kaum Fortschritte in der Therapie und
- bei Mehrsprachigkeit in all seinen Sprachen deutliche Auffälligkeiten.
2. Eine schwere Sprachentwicklungsstörung führt zu deutlichen Einschränkungen gemäss ICF. Das heisst:
- zu schweren Auswirkungen auf das schulische Lernen und die Leistung und somit auf die Entwicklung des Kindes im Kindergarten und der Schule und
- zu einem ausgeprägten Leidensdruck des Kindes und
- zu deutlichen Einschränkungen der Teilhabe in Familie, Schule und Freizeit und
- in der Regel zu psychosozialen Auffälligkeiten des Kindes.
Weitere Hinweise:
- Bei einer inkonsequenten phonologischen Störung oder Verbalen Entwicklungsdyspraxie des Kindes mit altersgemässem Sprachverständnis zeigt sich der ausgeprägte Leidensdruck auch innerhalb der Familie und das Kind macht trotz störungsspezifischem Therapieansatz kaum Fortschritte.
- Bei mehreren Entwicklungsauffälligkeiten steht die Sprachentwicklungsstörung im Vordergrund des Unterstützungsbedarfs.
Ablauf
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Sie diagnostizieren bei einem Kind eine schwere Sprachentwicklungsstörung. Sie haben den Verdacht auf Behinderung "Schwere Störung des Sprechens und der Sprache" gemäss § 2a der Verordnung über die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie die besonderen Förder- und Stützmassnahmen.
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Sie kontaktieren das Fachteam Logopädie für ein Triage-Gespräch. Die Telefonterminvergabe erfolgt über die Sekretariate der Regionalstellen.
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Im Triage-Gespräch wird mit dem Fachteam Logopädie
- der Schweregrad der Sprachentwicklungsstörung und
- die daraus entstehenden Auswirkungen und Einschränkungen im Alltag des Kindes besprochen.
Voraussetzung für das Gespräch sind Angaben zum Therapieverlauf und zur Erstsprache.
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Bestätigt sich beim Triage-Gespräch der Verdacht auf Behinderung, erfolgt die schriftliche Anmeldung beim SPD.
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Füllen Sie das Formular "Anmeldung Prüfung des Bedarfs von verstärkten Massnahmen / Sonderschulung" aus.
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Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es. Zusätzlich ist die Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten erforderlich.
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Senden Sie das Anmeldeformular zusammen mit den benötigten Beilagen an die für Ihre Schule zuständige Regionalstelle des SPD.
Benötigte Unterlagen
Fristen & Termine
Falls ein Sonderschuleintritt erwogen wird, muss die Anmeldung bis 30. November beim SPD erfolgen, damit die Aufnahmefristen der Sonderschulen eingehalten werden können.
Formular & Online Dienstleistung
Online-Formular "Anmeldung Prüfung des Bedarfs von verstärkten Massnahmen / Sonderschulung"
Hinweis: Mit dem Online-Formular erhalten Sie ein zu den gängisten Browsern kompatibles Formular. Es lässt sich online ausfüllen und ausdrucken, jedoch nicht speichern.
Hinweis: Speichern Sie das PDF-Formular zuerst lokal auf Ihrem Computer und öffnen Sie dieses anschliessend mit der aktuellen Version des Adobe Readers. Beachten Sie bei weiteren Problemen die Hinweise zur Verwendung von elektronischen Formularen im Online-Schalter auf ag.ch.