Der Lehrplan umschreibt den gesellschaftlichen Auftrag an die Schule und legt die Bildungsziele sowie die Stundentafeln in den einzelnen Fächern fest. Zudem bildet er die Grundlage für die Entwicklung der Lehrmittel. Die Lehrmittel konkretisieren die Bildungsziele des Lehrplans und setzen die Lehrplanvorgaben so um, dass sie im Unterricht realisiert werden können.
Bezirks- und Kantonsschullehrpersonen erarbeiten gemeinsam fachliche Treffpunkte mit dem Ziel, Schülerinnen und Schülern den Übergang von der Bezirksschule ins Gymnasium zu erleichtern.
Veranstaltungen für Fachlehrpersonen und Schulleitungen
Im Rahmen von "Bez meets Kanti" finden jährlich regionale Kontaktveranstaltungen für Fachlehrpersonen und Schulleitungen der Regelschule und der Mittelschulen statt. Die Veranstaltungen fördern den Dialog nachhaltig. Zentrale Diskussionspunkte in den Fachgruppen und der Schulleitungsgruppe sind aktuell fachlichen Schnittstellen beim Übertritt von der Sekundarstufe I ans Gymnasium nach der Einführung des neuen Lehrplans Volksschule. Produkt daraus sind die sogenannten "Treffpunkte".
Treffpunktpapiere zur Konkretisierung der Kompetenzbeschreibungen
Das Ziel der "Treffpunkte" ist es, innerhalb des Aargauer Lehrplans Volksschule und der Lehrpläne der Aargauer Kantonsschulen inhaltliche Schnittstellen zu identifizieren und auszuarbeiten, um den Schülerinnen und Schülern den Übertritt von der Bezirksschule ans Gymnasium zu erleichtern. Die "Treffpunkte" ändern nichts an den Vorgaben des Lehrplans. Sie erweitern den Auftrag nicht und streichen keine Kompetenzansprüche oder Inhalte. Sie dienen einzig der Konkretisierung einzelner Kompetenzbeschreibungen im Aargauer Lehrplan Volksschule und machen Aussagen dazu, worauf der Unterricht an der Kantonsschule aufbauen kann. Im Moment werden im Rahmen des Projekts Gymnasium 27+ die Lehrpläne der Kantonsschulen aktualisiert. Die Treffpunktpapiere fliessen in die Überlegungen ein.
Nach einer Evaluationsphase in den Schulen sollen die Papiere definitiv verabschiedet werden.
Treffpunkte in Erarbeitung
Aktuell werden die "Treffpunkte" zu den Fächern Räume, Zeiten Gesellschaften (RZG), Bildnerisches Gestalten (BG), Natur und Technik (NT) sowie Englisch ausgearbeitet. Die Papiere werden an den "Bez-meets-Kanti"-Veranstaltungen im Herbst 2025 besprochen und anschliessend in der Pilotfassung veröffentlicht.
Diskussionsergebnisse passwortgeschützt
Die weitere Diskussionsergebnisse der jährlichen Kontaktveranstaltungen, sind für Lehrpersonen und Schulleitungsmitglieder der Bezirks- und Kantonsschulen einsehbar. Die Webseite ist passwortgeschützt. Bitte wenden Sie sich für das Passwort an Ihre jeweilige Schule.
Lehrmittel
Die Gemeinden stellen den Schülerinnen und Schülern die Lehrmittel unentgeltlich zur Verfügung. Im Lehrmittelverzeichnis sind alle obligatorischen, alternativ-obligatorischen und empfohlenen Lehrmittel aufgeführt. Der Regierungsrat entscheidet auf Antrag des Departements BKS über die Einführung und Aufhebung von obligatorischen Lehrmitteln der Volksschule.
Einige Lehrmittel werden in den kommenden Jahren von einer Neubearbeitung abgelöst. Die kantonale Lehrmittelplanung zeigt die Eignung bisheriger sowie den Einführungszeitpunkt neuer Lehrmittel bis 2024 auf.
Der Lehrplan gliedert die schulische Grundbildung in sechs Fachbereiche. In den Fachbereichen ist festgelegt, welche fachspezifischen und überfachlichen Kompetenzen jede Schülerin, jeder Schüler im Laufe der Schullaufbahn erwirbt.
Im Folgenden findet sich eine Übersicht der Pflicht- und Wahlfächer mit neuem Lehrplan. Die Tabelle zeigt, welche Kern- und Erweiterungsfächer für die Promotion zählen.
In folgenden Lehrplänen werden fächerübergreifende Aufgaben der Schule beschrieben. Für einen Kern dieser Aufgaben stehen Lektionen zur Verfügung. Die Anwendungskompetenzen werden integriert in den Fachbereichen unterrichtet.
Medien und Informatik
Der Aufbau der Kompetenzen in Medien und Informatik erfolgt während der ganzen Volksschulzeit. Im 5., 6. (Primarschule), 7. und 9. Schuljahr Oberstufe) ist jeweils eine Lektion für den vertieften Kompetenzaufbau vorgesehen.
Berufliche Orientierung (BO) wird schwerpunktmässig auf der Oberstufe unterrichtet. In der 2. Klasse der Oberstufe ist für den vertieften Kompetenzaufbau eine Lektion in der Stundentafel vorgesehen.
Der Aufbau der Kompetenzen in Politischer Bildung (PB) geschieht bereits in der Primarschule im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft. Auf der Oberstufe ist Politische Bildung Teil des Fachs Räume, Zeiten, Gesellschaften. In den 3. Klassen der Oberstufe wird für den vertieften Aufbau der Kompetenzen eine Wochenlektion eingesetzt.
Die heutigen gesellschaftlichen Herausforderungen zeigen, wie sehr wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Prozesse voneinander abhängen und sich wechselseitig beeinflussen.
Im Lehrplan werden die folgenden sieben fächerübergreifenden Themen unter der Leitidee Nachhaltiger Entwicklung aufgenommen:
Politik, Demokratie und Menschenrechte
Natürliche Umwelt und Ressourcen
Geschlechter und Gleichstellung
Gesundheit
Globale Entwicklung und Frieden
Kulturelle Identitäten und interkulturelle Verständigung
Im Lehrplan werden personale, soziale und methodische Kompetenzen unterschieden. Die einzelnen Kompetenzen lassen sich dabei kaum trennscharf voneinander abgrenzen, sondern überschneiden sich. Sie werden in den Kompetenzaufbauten aufgegriffen und mit dem fachlichen Lernen verknüpft.
Folgend sind Hinweise zur Lernorganisation im Kindergarten, in der Primarschule und auf der Oberstufe aufgeführt.
Lernorganisation Kindergarten
Abteilungsbildung
Der Kindergarten wird in Abteilungen mit jeweils zwei Schuljahrgängen geführt. Der Kindergarten dauert zwei Jahre und ist für alle Kinder obligatorisch.
Orientierungspunkte
Der Unterricht im Kindergarten orientiert sich an der Entwicklung der Kinder und wird fächerübergreifend organisiert und gestaltet. Die Orientierungspunkte leisten einen Beitrag dazu, wie der Übergang vom Kindergarten in die Primarschule fliessend gestaltet werden kann.
Die Unterrichtssprache im Kindergarten ist grundsätzlich Mundart (§12a im Schulgesetz). Im Lehrplan wird geregelt, in welchen Lernsituationen im Kindergarten ausnahmsweise die Standardsprache verwendet werden kann.
Der Kanton Aargau sieht keine öffentliche Wald- oder Natur- und Bewegungskindergärten vor, in welcher der Unterricht ausschliesslich im Freien stattfindet. Erfahrungen im Wald können an Waldtagen oder in Form von Projektwochen im Regelkindergarten gemacht werden. Wald, Wiesen, Bachläufe, Spiel- und Sportplätze sind ausserschulische Lernorte und ergänzen den Unterricht in den Innen- und Aussenräumen des Kindergartens oder der Sporthalle.
Die Empfangs- und Verabschiedungszeiten gehören zum Kindergartenalltag. In der Garderobensituation unterstützen die Lehrpersonen die Kinder beim Umkleiden in der Garderobe. Bei einer durchschnittlich grossen Abteilung sind zwei Wochenlektionen zu deren Gestaltung einzusetzen.
Die Arbeitszeit für den Empfang und die Verabschiedung gehört im Rahmen des Berufsauftrags zur Arbeitszeit der Lehrperson. Anders als die eigentliche Unterrichtszeit, bei welcher Planung, Vor- und Nachbereitungszeit dazu gehören, entsprechen zwei Wochenlektionen, resp. 180 Minuten Arbeitszeit.
Der verpflichtende Unterricht für alle Kinder beginnt danach. Die Unterrichtszeiten sind mit der Primarschule zu koordinieren, um Schul- und Familienorganisation zu erleichtern.
Der Unterricht wird altersdurchmischt organisiert
Im ersten Kindergartenjahr beträgt die Unterrichtszeit 18 bis 22 Lektionen
Im zweiten Kindergartenjahr beträgt die Unterrichtszeit in
Abteilungen mit 16 und mehr Kindern: 22 Lektionen
Abteilungen mit weniger als 16 Kindern: 20 bis 22 Lektionen
Mehr Informationen: Siehe auch Akkordeonpunkt "Kann ein Vollpensum am Kindergarten unterrichtet werden?"
Kann ein Vollpensum am Kindergarten unterrichtet werden?
Das Unterrichtspensum ist abhängig von der Grösse der Abteilung und dem Anstellungsvertrag der Lehrperson. Das Normalpensum entspricht 26 bis 28 Lektionen je nach Alter. Für die Arbeit der Klassenlehrperson wird eine Lektion ausserhalb der Unterrichtszeit eingesetzt.
In der altersgemischten Kindergartenabteilung mittlerer Grösse werden, inklusive Halbklassenunterricht, in der Regel 24 Lektionen unterrichtet. Für die Empfangs- und Verabschiedungszeit können maximal zwei Lektionen eingesetzt werden; eine Lektion entspricht dabei 90 Minuten Arbeitszeit.
Eine Jahreslektion kann nach lokalem Bedarf im Unterricht einer anderen Klasse (bspw. im Teamteaching) oder für das Berufsfeld "Schule" eingesetzt werden.
Mehr Informationen: Siehe auch Akkordeonpunkt "Stundenplanung"
Lernorganisation Primarschule und Oberstufe
Unterrichtssprache
Im Unterricht in der Primarschule und Oberstufe ist grundsätzlich die Standardsprache zu verwenden. Die Lehrpersonen können Mundart im Unterricht gezielt einsetzen.
Das Portal «Lernen im Bildungsraum Nordwestschweiz» bietet eine Datenbank an ausserschulischen Lernorten im Bildungsraum Nordwestschweiz. Die Lernorte können über einen Lehrplan- und Stufenbezug ausgewählt werden.
Die Primarschule wird mit ein- oder mehrklassigen Abteilungen geführt.
Die Abteilungen an der Oberstufe werden einklassig geführt. Bei der Bildung von Sportabteilungen oder Lerngruppen (Wahl- bzw. Wahlpflichtfächer) ist eine Durchmischung möglich. Entscheidend beim Unterrichten mit klassen- oder stufendurchmischten Lerngruppen ist, dass die unterschiedlichen Leistungsansprüche der Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (§§ 25–27a Schulgesetz) berücksichtigt werden.
Wenn Hausaufgaben erteilt werden, sollen sie keine tragende Funktion für den Unterricht haben; der Unterricht darf nicht auf den Hausaufgaben aufbauen. Hausaufgaben sind massvoll zu erteilen und der Schüler bzw. die Schülerin soll sie in der Regel selbstständig lösen können. Mit Hausaufgaben kann das im Unterricht Gelernte vertieft werden. Sie bieten zudem die Möglichkeit, Arbeits- und Lerntechniken einzuüben.
Das Erledigen von Hausaufgaben ist im neuen Aargauer Lehrplan Volksschule in den Grundlagen zu den überfachlichen Kompetenzen als Teil der personalen Kompetenzen beschrieben.
Die Stundenplanung der Schule beeinflusst den Tagesablauf der Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien. Schülerzentrierte Poolstunden in der Volksschule bieten die Möglichkeit, schulbegleitende Angebote besser in den Schulalltag der Kinder und Familien zu integrieren. Zu diesen Angeboten gehören in erster Linie der Instrumentalunterricht wie auch pädagogisch-therapeutische Angebote (Beispiel Logopädie).
Insbesondere die Organisation des Instrumentalunterrichts erweist sich als besondere Herausforderung, da sich aufgrund der dichten Stundenpläne der Schülerinnen und Schüler an den Vormittagen oder frühen Nachmittagsstunden kaum mehr Unterrichtsmöglichkeiten ergeben. Bei der Stundenplanung des Instrumentalunterrichts ab der 6. Klasse ist zudem zu berücksichtigen, dass der Unterricht nicht nach 18.00 Uhr stattfinden darf (§ 6 der Verordnung über die Volksschule).
Damit der Instrumentalunterricht während des ganzen Tages stattfinden kann, bietet sich das sogenannte Poolstunden-Modell an. Poolstunden sind im Stundenplan fix definierte Unterrichtslektionen, während denen die Schülerinnen und Schüler beispielsweise den Instrumentalunterricht besuchen können.
Bei der Umsetzung des Poolstunden-Modells sind folgende Punkte zu beachten:
Die Schule ist verantwortlich für die Lernorganisation. Sie entscheidet in Absprache mit der Musikschule/Gemeinde, ob sie das Poolstunden-Modell umsetzen möchte.
Während der Poolstunden arbeiten die Schülerinnen und Schüler vorwiegend selbstständig (Wochenplan, Projekte, Festigen von Lerninhalten etc.). Es findet kein lehrerzentrierter Unterricht mit Instruktion statt. Die Lehrperson ist dafür verantwortlich, dass die Schülerinnen und Schüler, die während der Poolstunden abwesend sind, keine wichtigen Inhalte verpassen und die Unterrichtsziele erreichen.
Die Eltern erklären sich einverstanden damit, dass ihr Kind während einer Poolstunde den Instrumentalunterricht besucht.
Das Poolstunden-Modell bietet folgende Vorteile:
Möglichkeit für attraktive Unterrichtszeiten für die Schülerinnen und Schüler wie auch für die Instrumentallehrpersonen.
Möglichkeit für Instrumentallehrpersonen, einen höheren Anstellungsgrad und damit ein attraktives Pensum zu erreichen.
Die geltenden Unterrichtszeiten an der Volksschule werden eingehalten.
Unterstützung und Beratung
Für eine gelingende Umsetzung des Poolstunden-Modells ist eine gute und klare Organisation mit regelmässigen Absprachen zwischen Volksschule und Musikschule wichtig. Unterstützung und Beratung rund um das Thema Lernorganisation/Poolstunden-Modell erhalten die Schulen beim Institut Weiterbildung und Beratung der Pädagogischen Hochschule FHNW (schulinterne Weiterbildung und Beratung) sowie beim Verband Aargauer Musikschulen (VAM).
Institut Weiterbildung und Beratung, Pädagogische Hochschule FHNW
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Regel- und Sonderschulen
Die Kompetenzen des Lehrplans gelten im Grundsatz für alle Kinder und Jugendlichen der Volksschule. Die Schulung und Förderung bei Behinderung erfordert ein erweitertes Verständnis der im Lehrplan umschriebenen Fachbereiche. Je nach Behinderungskategorie sind unterschiedliche Förderstrategien angezeigt.
Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf
Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf werden im Aargau in der Regelklasse oder in Sonderschulen gefördert. Der D-EDK-Fachbericht zeigt auf, wie der neue Lehrplan auf Basis des Lehrplans 21 dazu eingesetzt werden kann.
Kinder und Jugendliche mit komplexen Behinderungen
Damit der Lehrplan auch bei Kindern und Jugendlichen mit komplexen Behinderungen als verbindlicher Rahmen zur Anwendung kommt, haben Deutschschweizer Kantone eine Grundlage geschaffen, wie die Fachbereiche mit ihren Kompetenzen so erweitert werden können, dass bedeutsame Lern- und Bildungsziele auch für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen beschreibbar werden.