Lehrplan & Lehrmittel
Der Lehrplan umschreibt den gesellschaftlichen Auftrag an die Schule und legt die Bildungsziele sowie die Stundentafeln in den einzelnen Fächern fest. Zudem bildet er die Grundlage für die Entwicklung der Lehrmittel. Die Lehrmittel konkretisieren die Bildungsziele des Lehrplans und setzen die Lehrplanvorgaben so um, dass sie im Unterricht realisiert werden können.
Der Aargauer Lehrplan Volksschule ist ein online-Produkt. Stundentafeln, einführende Kapitel und Fachbereiche werden als PDF zum Download angeboten.
Die Stundentafeln können im Internet eingesehen werden und stehen auch als PDF-Download zur Verfügung.
Lehrmittel
Die Gemeinden stellen den Schülerinnen und Schülern die Lehrmittel unentgeltlich zur Verfügung. Im Lehrmittelverzeichnis sind alle obligatorischen, alternativ-obligatorischen und empfohlenen Lehrmittel aufgeführt. Der Regierungsrat entscheidet auf Antrag des Departements BKS über die Einführung und Aufhebung von obligatorischen Lehrmitteln der Volksschule.
Einige Lehrmittel werden in den kommenden Jahren von einer Neubearbeitung abgelöst. Die kantonale Lehrmittelplanung zeigt die Eignung bisheriger sowie den Einführungszeitpunkt neuer Lehrmittel bis 2024 auf.
Fächer und Promotion
Der Lehrplan gliedert die schulische Grundbildung in sechs Fachbereiche. In den Fachbereichen ist festgelegt, welche fachspezifischen und überfachlichen Kompetenzen jede Schülerin, jeder Schüler im Laufe der Schullaufbahn erwirbt.
Im Folgenden findet sich eine Übersicht der Pflicht- und Wahlfächer mit neuem Lehrplan. Die Tabelle zeigt, welche Kern- und Erweiterungsfächer für die Promotion zählen.
Fächer und Promotion
Fachbereiche
Im Folgenden finden sich weitere Informationen zu den sechs Fachbereichen:
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch sind Pflichtfächer; Englisch und Französisch sind in der 3. Klasse der Realschule Wahlpflichtfächer. Ab der 1. Klasse der Bezirksschule wird Latein und ab der 2. Klasse der Oberstufe Italienisch als Wahlfach angeboten.
Mathematik
Mathematik ist Pflichtfach. Geometrisch-Technisches Zeichnen wird als Wahlfach ab der 2. Klasse auf der Oberstufe angeboten.
Natur, Mensch, Gesellschaft
Das Pflichtfach Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) der Primarschule wird auf der Oberstufe in den Pflichtfächern Natur und Technik (NT), Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH), Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG) und Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) unterrichtet.
Gestalten
Die Pflichtfächer Bildnerisches Gestalten (BG) und Textiles-Technisches Gestalten (TTG) werden von der 1. Klasse Primarschule bis zur 2. Klasse der Oberstufe unterrichtet. BG und TTG ist in den 3. Klassen der Oberstufe Wahlpflichtfächer.
Musik
Musik ist in der Volkschule Pflichtfach. Instrumentalunterricht ist in der 6. Klasse der Primarschule sowie auf der Oberstufe Wahlfach. Ab 1. Klasse der Oberstufe kann das Wahlfach Chor gewählt werden.
Bewegung und Sport
Bewegung und Sport ist während der ganzen Volksschulzeit Pflichtfach.
Fächerübergreifende Aufgaben
In folgenden Lehrplänen werden fächerübergreifende Aufgaben der Schule beschrieben. Für einen Kern dieser Aufgaben stehen Lektionen zur Verfügung. Die Anwendungskompetenzen werden integriert in den Fachbereichen unterrichtet.
Medien & Informatik
Der Aufbau der Kompetenzen in Medien & Informatik erfolgt während der ganzen Volksschulzeit. Im 5., 6. (Primarschule), 7. und 9. Schuljahr Oberstufe) ist jeweils eine Lektion für den vertieften Kompetenzaufbau vorgesehen.
Berufliche Orientierung
Berufliche Orientierung (BO) wird schwerpunktmässig auf der Oberstufe unterrichtet. In der 2. Klasse der Oberstufe ist für den vertieften Kompetenzaufbau eine Lektion in der Stundentafel vorgesehen.
Politische Bildung
Der Aufbau der Kompetenzen in Politischer Bildung (PB) geschieht bereits in der Primarschule im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft. Auf der Oberstufe ist Politische Bildung Teil des Fachs Räume, Zeiten, Gesellschaften. In den 3. Klassen wird für den vertieften Aufbau der Kompetenzen eine Wochenlektion eingesetzt.
Bildung für Nachhaltige Entwicklung
Die heutigen gesellschaftlichen Herausforderungen zeigen, wie sehr wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Prozesse voneinander abhängen und sich wechselseitig beeinflussen.
Im Lehrplan werden die folgenden sieben fächerübergreifenden Themen unter der Leitidee Nachhaltiger Entwicklung aufgenommen:
- Politik, Demokratie und Menschenrechte
- Natürliche Umwelt und Ressourcen
- Geschlechter und Gleichstellung
- Gesundheit
- Globale Entwicklung und Frieden
- Kulturelle Identitäten und interkulturelle Verständigung
- Wirtschaft und Konsum
Überfachliche Kompetenzen
Im Lehrplan werden personale, soziale und methodische Kompetenzen unterschieden. Die einzelnen Kompetenzen lassen sich dabei kaum trennscharf voneinander abgrenzen, sondern überschneiden sich. Sie werden in den Kompetenzaufbauten aufgegriffen und mit dem fachlichen Lernen verknüpft.
Planung, Förderung und Einschätzung überfachlicher Kompetenzen
Im folgenden Dossier der Pädagogischen Hochschule FHNW finden sich Anregungen zur Planung, Förderung und Einschätzung überfachlicher Kompetenzen:
Lernorganisation
Folgend sind Hinweise zur Lernorganisation im Kindergarten, in der Primarschule und auf der Oberstufe aufgeführt.
Lernorganisation Kindergarten
Abteilungsbildung
Der Kindergarten wird in Abteilungen mit jeweils zwei Schuljahrgängen geführt. Der Kindergarten dauert zwei Jahre und ist für alle Kinder obligatorisch.
Orientierungspunkte
Der Unterricht im Kindergarten orientiert sich an der Entwicklung der Kinder und wird fächerübergreifend organisiert und gestaltet. Die Orientierungspunkte leisten einen Beitrag dazu, wie der Übergang vom Kindergarten in die Primarschule fliessend gestaltet werden kann.
Unterrichtssprache
Die Unterrichtssprache im Kindergarten ist grundsätzlich Mundart (§12a im Schulgesetz). Im Lehrplan wird geregelt, in welchen Lernsituationen im Kindergarten ausnahmsweise die Standardsprache verwendet werden kann.
Natur- und Bewegungskindergarten
Der Kanton Aargau sieht keine öffentliche Wald- oder Natur- und Bewegungskindergärten vor, in welcher der Unterricht ausschliesslich im Freien stattfindet. Erfahrungen im Wald können an Waldtagen oder in Form von Projektwochen im Regelkindergarten gemacht werden. Wald, Wiesen, Bachläufe, Spiel- und Sportplätze sind ausserschulische Lernorte und ergänzen den Unterricht in den Innen- und Aussenräumen des Kindergartens oder der Sporthalle.
Stundenplanung
Die Empfangs- und Verabschiedungszeiten gehören zum Kindergartenalltag. In der Garderobensi-tuation unterstützen die Lehrpersonen die Kinder beim Umkleiden in der Garderobe. Bei einer durchschnittlich grossen Abteilung sind zwei Wochenlektionen zu deren Gestaltung einzusetzen.
Die Arbeitszeit für den Empfang und die Verabschiedung gehört im Rahmen des Berufsauftrags zur Arbeitszeit der Lehrperson. Anders als die eigentliche Unterrichtszeit, bei welcher Planung, Vor- und Nachbereitungszeit dazu gehören, entsprechen zwei Wochenlektionen, resp. 180 Minuten Arbeitszeit.
Der verpflichtende Unterricht für alle Kinder beginnt danach. Die Unterrichtszeiten sind mit der Primarschule zu koordinieren, um Schul- und Familienorganisation zu erleichtern.
- Der Unterricht wird altersdurchmischt organisiert
- Im ersten Kindergartenjahr beträgt die Unterrichtszeit 18 bis 22 Lektionen
- Im zweiten Kindergartenjahr beträgt die Unterrichtszeit in
- Abteilungen mit 16 und mehr Kindern: 22 Lektionen
- Abteilungen mit weniger als 16 Kindern: 20 bis 22 Lektionen
Mehr Informationen: Siehe auch Akkordeonpunkt "Kann ein Vollpensum am Kindergarten unterrichtet werden?"
Kann ein Vollpensum am Kindergarten unterrichtet werden?
Das Unterrichtspensum ist abhängig von der Grösse der Abteilung und dem Anstellungsvertrag der Lehrperson. Das Normalpensum entspricht 26 bis 28 Lektionen je nach Alter. Für die Arbeit der Klassenlehrperson wird eine Lektion ausserhalb der Unterrichtszeit eingesetzt.
In der altersgemischten Kindergartenabteilung mittlerer Grösse werden, inklusive Halbklassenunterricht, in der Regel 24 Lektionen unterrichtet. Für die Empfangs- und Verabschiedungszeit können maximal zwei Lektionen eingesetzt werden; eine Lektion entspricht dabei 90 Minuten Arbeitszeit.
Eine Jahreslektion kann nach lokalem Bedarf im Unterricht einer anderen Klasse (bspw. im Te-amteaching) oder für das Berufsfeld "Schule" eingesetzt werden.
Mehr Informationen: Siehe auch Akkordeonpunkt "Stundenplanung"
Lernorganisation Primarschule und Oberstufe
Unterrichtssprache
Im Unterricht in der Primarschule und Oberstufe ist grundsätzlich die Standardsprache zu verwenden. Die Lehrpersonen können Mundart im Unterricht gezielt einsetzen.
Sprachbewusst unterrichten
Sprache ist in allen Fächern das Medium der Wissensaneignung. Damit sprachliche Schwierigkeiten das fachliche Lernen nicht behindern, ist es wichtig, auch im fachspezifischen Unterricht sprachliche Hürden für Schülerinnen und Schüler abzubauen. Hierzu hat das Zentrum Lesen der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz im Auftrag des Kantons Aargau sowie des Bildungsraums Nordwestschweiz folgende drei Broschüren erarbeitet:
Ausserschulische Lernorte
Das Portal «Lernen im Bildungsraum Nordwestschweiz» bietet eine Datenbank an ausserschulischen Lernorten im Bildungsraum Nordwestschweiz. Die Lernorte können über einen Lehrplan- und Stufenbezug ausgewählt werden.
Abteilungen und Lerngruppen bilden
Die Primarschule wird mit ein- oder mehrklassigen Abteilungen geführt.
Die Abteilungen an der Oberstufe werden einklassig geführt. Bei der Bildung von Sportabteilungen oder Lerngruppen (Wahl- bzw. Wahlpflichtfächer) ist eine Durchmischung möglich. Entscheidend beim Unterrichten mit klassen- oder stufendurchmischten Lerngruppen ist, dass die unterschiedlichen Leistungsansprüche der Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (§§ 25–27a Schulgesetz) berücksichtigt werden.
Mehr Informationen zum Gestaltungsraum und Ressourceneinsatz
Hausaufgaben
Wenn Hausaufgaben erteilt werden, sollen sie keine tragende Funktion für den Unterricht haben; der Unterricht darf nicht auf den Hausaufgaben aufbauen. Hausaufgaben sind massvoll zu erteilen und der Schüler bzw. die Schülerin soll sie in der Regel selbstständig lösen können. Mit Hausaufgaben kann das im Unterricht Gelernte vertieft werden. Sie bieten zudem die Möglichkeit, Arbeits- und Lerntechniken einzuüben.
Das Erledigen von Hausaufgaben ist im neuen Aargauer Lehrplan Volksschule in den Grundlagen zu den überfachlichen Kompetenzen als Teil der personalen Kompetenzen beschrieben.
Poolstunden-Modell beim Instrumentalunterricht
Die Stundenplanung der Schule beeinflusst den Tagesablauf der Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien. Schülerzentrierte Poolstunden in der Volksschule bieten die Möglichkeit, schulbegleitende Angebote besser in den Schulalltag der Kinder und Familien zu integrieren. Zu diesen Angeboten gehören in erster Linie der Instrumentalunterricht wie auch pädagogisch-therapeutische Angebote (Beispiel Logopädie).
Insbesondere die Organisation des Instrumentalunterrichts erweist sich als besondere Herausforderung, da sich aufgrund der dichten Stundenpläne der Schülerinnen und Schüler an den Vormittagen oder frühen Nachmittagsstunden kaum mehr Unterrichtsmöglichkeiten ergeben. Bei der Stundenplanung des Instrumentalunterrichts ab der 6. Klasse ist zudem zu berücksichtigen, dass der Unterricht nicht nach 18.00 Uhr stattfinden darf (§ 6 der Verordnung über die Volksschule).
Damit der Instrumentalunterricht während des ganzen Tages stattfinden kann, bietet sich das sogenannte Poolstunden-Modell an. Poolstunden sind im Stundenplan fix definierte Unterrichtslektionen, während denen die Schülerinnen und Schüler beispielsweise den Instrumentalunterricht besuchen können.
Bei der Umsetzung des Poolstunden-Modells sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Schule ist verantwortlich für die Lernorganisation. Sie entscheidet in Absprache mit der Musikschule/Gemeinde, ob sie das Poolstunden-Modell umsetzen möchte.
- Während der Poolstunden arbeiten die Schülerinnen und Schüler vorwiegend selbstständig (Wochenplan, Projekte, Festigen von Lerninhalten etc.). Es findet kein lehrerzentrierter Unterricht mit Instruktion statt. Die Lehrperson ist dafür verantwortlich, dass die Schülerinnen und Schüler, die während der Poolstunden abwesend sind, keine wichtigen Inhalte verpassen und die Unterrichtsziele erreichen.
- Die Eltern erklären sich einverstanden damit, dass ihr Kind während einer Poolstunde den Instrumentalunterricht besucht.
Das Poolstunden-Modell bietet folgende Vorteile:
- Möglichkeit für attraktive Unterrichtszeiten für die Schülerinnen und Schüler wie auch für die Instrumentallehrpersonen.
- Möglichkeit für Instrumentallehrpersonen, einen höheren Anstellungsgrad und damit ein attraktives Pensum zu erreichen.
- Die geltenden Unterrichtszeiten an der Volksschule werden eingehalten.
Unterstützung und Beratung
Für eine gelingende Umsetzung des Poolstunden-Modells ist eine gute und klare Organisation mit regelmässigen Absprachen zwischen Volksschule und Musikschule wichtig. Unterstützung und Beratung rund um das Thema Lernorganisation/Poolstunden-Modell erhalten die Schulen beim Institut Weiterbildung und Beratung der Pädagogischen Hochschule FHNW (schulinterne Weiterbildung und Beratung) sowie beim Verband Aargauer Musikschulen (VAM).
Institut Weiterbildung und Beratung, Pädagogische Hochschule FHNW
Schulinterne Weiterbildung und Beratung E-Mail: schulintern.iwb.ph@fhnw.ch, Tel.: 056 202 72 10Verband Aargauer Musikschulen (VAM)
E-Mail: info@vam-ag.ch, Tel.: 062 823 04 06Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Regel- und Sonderschulen
Die Kompetenzen des Lehrplans gelten im Grundsatz für alle Kinder und Jugendlichen der Volksschule. Die Schulung und Förderung bei Behinderung erfordert ein erweitertes Verständnis der im Lehrplan umschriebenen Fachbereiche. Je nach Behinderungskategorie sind unterschiedliche Förderstrategien angezeigt.
Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf
Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf werden im Aargau in der Regelklasse oder in Sonderschulen gefördert. Der D-EDK-Fachbericht zeigt auf, wie der neue Lehrplan auf Basis des Lehrplans 21 dazu eingesetzt werden kann.
Sonderschulung und Lehrplan 21, Fachbericht D-EDK (PDF, 44 Seiten, 1,1 MB)
Kinder und Jugendliche mit komplexen Behinderungen
Damit der Lehrplan auch bei Kindern und Jugendlichen mit komplexen Behinderungen als verbindlicher Rahmen zur Anwendung kommt, haben Deutschschweizer Kantone eine Grundlage geschaffen, wie die Fachbereiche mit ihren Kompetenzen so erweitert werden können, dass bedeutsame Lern- und Bildungsziele auch für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen beschreibbar werden.
Anwendung des Lehrplans 21 für Kinder mit komplexen Behinderungen (PDF, 54 Seiten, 2,4 MB)
Zur Seite "Besondere Förderung"
- Aargauer Lehrplan Volksschule (öffnet in einem neuen Fenster)
- Lehrplan 21 (öffnet in einem neuen Fenster)
- Info-Broschüre für Eltern zum Aargauer Lehrplan Volksschule (PDF, 12 Seiten, 531 KB)
Rechtliche Grundlagen
- Schulgesetz (SAR 401.100) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen - Kanton Aargau - Erlass-Sammlung (SAR 411.211) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Volksschule (SAR 421.313) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Aargauer Lehrplan Volksschule (öffnet in einem neuen Fenster)