Musik
Der Musikunterricht an der Volksschule sichert einen einzigartigen Zugang zur kulturellen Bildung und basiert auf einem erweiterten Musikverständnis, das auch Rhythmik, Musik und Bewegung sowie Elemente aus dem Tanz miteinbezieht.
Die Schülerinnen und Schüler werden in einem umfassenden Sinne musikalisch geschult. Das heisst, dass sie zunehmend über Erfahrung, Können und musikalisches Wissen verfügen und das Gelernte in neuen Situationen in- und ausserhalb der Schule anwenden können. Angestrebt wird ein Musikunterricht, der die Erfahrungen und das Erleben der Schülerinnen und Schüler ins Zentrum stellt.
Musikunterricht Primarschule
Die Schülerinnen und Schüler eignen sich die elementare Musiklehre handlungs- und praxisorientiert an. Verbunden mit den fachlichen Kompetenzen aus den sechs Kompetenzbereichen fördert das musikalische Lernen auch die überfachlichen Kompetenzen. In der ersten und zweiten Klasse der Primarschule ist der wöchentliche Unterricht wie folgt organisiert: Eine Wochenlektion Musikgrundschule in der Lerngruppe und eine Wochenlektion Musikunterricht in der Klasse. Ab der 3. Klasse sind es zwei Musiklektionen in der Woche, die die Schule nach Bedarf organisiert.
Musikgrundschule und Musikunterricht
Der Musikunterricht in der ersten und zweiten Klasse der Primarschule setzt sich zusammen aus einer Wochenlektion Musikgrundschule und einer Wochenlektion Musikunterricht in der Klasse. Die Musikgrundschule hat zum Ziel, die Freude an der Musik zu wecken und das musikalische Potenzial der Kinder durch eine Verbindung von Tanz, Musik, manchmal auch Theater und anderen Ausdrucksformen zu fördern. Meist wird der Musikunterricht in der Musikgrundschule von einer Fachlehrperson erteilt, derjenige in der Klasse von der Primarlehrperson. Ein enger Informationsaustausch über die Inhalte des Unterrichts zwischen der Klassenlehrperson und der Lehrperson für die Musikgrundschule ist anzustreben.
Lehrmittel
Die Lehrmittel konkretisieren die Bildungsziele des Lehrplans und setzen die Lehrplanvorgaben so um, dass sie im Unterricht realisiert werden können.
Wahlfach Instrumentalunterricht & Lernorganisation
Instrumentalunterricht wird ab der 6. Klasse der Primarschule als Wahlfach der Volksschule angeboten. Der Unterricht findet in Gruppen von drei Schülerinnen und Schülern mit einer Lektion pro Woche statt. Ab sechs Schülerinnen/Schüler kann zudem eine wöchentliche Zusammenspiellektion angeboten werden.
Anstelle des Gruppenunterrichts können einzelne Schülerinnen und Schüler wöchentlich zu 15 Minuten oder 14-täglich zu 30 Minuten unterrichtet werden. Damit sind auch im Einzelunterricht pädagogisch sinnvolle Unterrichtseinheiten möglich. Die Möglichkeit des 14-täglichen Angebots gilt gleichermassen für den Ensembleunterricht.
Die Volks- und Musikschulen sind gemeinsam aufgefordert, bei der Organisation des Wahlfachs diese Option zu berücksichtigen und mögliche organisatorische Herausforderungen in der Stundenplanung abzusprechen.
Die Organisation des Wahlfachs Instrumentalunterricht erfolgt in der Regel durch die Musikschulen.
Begabtenförderung Instrumentalunterricht
Begabtenförderung im musikalischen Bereich umfasst die Intensivförderung von musikalisch hoch begabten Lernenden zur Erreichung eines ausserordentlichen Leistungsziels sowie beim Fernziel Musikhochschule ein Zweitinstrument.
Musikunterricht Oberstufe
Die Arbeit an den Kompetenzen des Fachbereiches Musik ermöglicht die handlungs- und anwendungsorientierte Auseinandersetzung mit künstlerischen und kulturellen Ausdrucksformen. Die Schülerinnen und Schüler sammeln musikalische Erfahrungen über ein vielfältiges, gemeinsames Erleben von Musik.
Folgend sind weitere Informationen zum Wahlfach Chor und zum Instrumentalunterricht zu finden.
Lehrmittel
Die Lehrmittel konkretisieren die Bildungsziele des Lehrplans und setzen die Lehrplanvorgaben so um, dass sie im Unterricht realisiert werden können.
Wahlfach Chor
Im Wahlfach Chor wird das stufen- und klassenübergreifende Singen und gemeinsame Musizieren gefördert.
Wahlfach Instrumentalunterricht & Lernorganisation
Instrumentalunterricht wird ab der 6. Klasse der Primarschule als Wahlfach der Volksschule angeboten. Der Unterricht findet in Gruppen von drei Schülerinnen und Schülern mit einer Lektion pro Woche statt. Ab sechs Schülerinnen/Schüler kann zudem eine wöchentliche Zusammenspiellektion angeboten werden.
Anstelle des Gruppenunterrichts können einzelne Schülerinnen und Schüler wöchentlich zu 15 Minuten oder 14-täglich zu 30 Minuten unterrichtet werden. Damit sind auch im Einzelunterricht pädagogisch sinnvolle Unterrichtseinheiten möglich. Die Möglichkeit des 14-täglichen Angebots gilt gleichermassen für den Ensembleunterricht.
Die Volks- und Musikschulen sind gemeinsam aufgefordert, bei der Organisation des Wahlfachs diese Option zu berücksichtigen und mögliche organisatorische Herausforderungen in der Stundenplanung abzusprechen.
Die Organisation des Wahlfachs Instrumentalunterricht erfolgt in der Regel durch die Musikschulen.
Begabtenförderung Instrumentalunterricht
Begabtenförderung im musikalischen Bereich umfasst die Intensivförderung von musikalisch hoch begabten Lernenden zur Erreichung eines ausserordentlichen Leistungsziels sowie beim Fernziel Musikhochschule ein Zweitinstrument.