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Wahlfächer

Neben den Pflichtfächern haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, aus verschiedenen Bereichen Wahlpflichtfächer und Wahlfächer nach Interesse und individuellem Übertrittsziel zu wählen.

Alle Wahl- und Wahlpflichtfächer der Stundentafel sind den Schülerinnen und Schülern anzubieten. Ohne Angebotspflicht dagegen sind die lokalen Freifächer, mit welchen Schulen eigene Akzente setzen können.

Lehrplan und Stundentafel

Im Folgenden ist die Stundentafel der Oberstufe inkl. Wahl- und Wahlpflichtfächer auf ag.lehrplan.ch einsehbar.

Stundentafel

Bei der Bildung von klassen- und/oder stufendurchmischten Lerngruppen der Wahl- und Wahlpflichtfächer ist den unterschiedlichen Ansprüchen der Klassen- und Leistungstypen Rechnung zu tragen. Die Beurteilung erfolgt gemäss den Grundansprüchen des Lehrplans.

Verbindlichkeiten

Wahlpflichtfächer

Mit Wahlpflichtfächern werden die Schülerinnen und Schüler verpflichtet aus dem Angebot eine bestimmte Anzahl Fächer/Lektionen zusätzlich zu den Pflichtfächern zu belegen. Wahlpflichtfächer können nicht als Wahlfächer angeboten oder belegt werden.

Entscheidungshilfe

Nicht alle Jugendlichen wissen, nach welchen Kriterien man sich für die zur Wahl stehenden Fächer entscheidet. Das gilt insbesondere bei den Wahlpflichtfächern, die auch im Hinblick auf die spätere Berufs- oder Schulwahl entscheidend sein können. Diese Entscheide fallen in der Regel in der 2. Oberstufe im Fach Berufliche Orientierung.

Entscheidungshilfe Wahlfächer (PDF, 3 Seiten, 117 KB)

Berufliche Orientierung

Folgende Tabelle stellt die Möglichkeiten und Bedingungen dar.

Wahlmöglichkeiten und Bedingungen Wahlpflichtfächer
Fach3. Klasse
Realschule
3. Klasse
Sekundar- und Bezirksschule
Französisch2 Wochenlektionen-
Englisch2 Wochenlektionen-
Bildnerisches Gestalten2 Wochenlektionen2 Wochenlektionen
Textiles und Technisches Gestalten2 Wochenlektionen2 Wochenlektionen
Projekte und Recherchen2 Wochenlektionen2 Wochenlektionen
Bedingung3 aus 51 aus 3
Zusätzliche Unterrichtsverpflichtung+ 6 Lektionen+ 2 Lektionen

Umsetzung der Bedingung "3 aus 5" für die 3. Real im Stundenplan

Das Prinzip ist im Stundenplan der 3. Real umsetzbar, auch wenn alle Schülerinnen und Schüler eine andere Fächerkombination wählen. Die Wahlpflichtfächer sollen nicht parallel gesetzt werden. Damit kompakte Stundenpläne entstehen, sind Doppellektionen in TTG, BG und PR vorzugsweise am Nachmittag nach der grossen Pause anzusetzen, Fremdsprachen in der ersten und letzten Morgenlektion verteilt über die Woche.

Wahlfächer

Wahlfächer sind von der Schule anzubieten. Kommen Wahlfächer aufgrund geringer Nachfrage nicht zustande, dann ist der Besuch des Wahlfachs interessierten Schülerinnen und Schülern an einer anderen öffentlichen Schule in der Region zu ermöglichen.

Der Instrumentalunterricht findet in Gruppen von drei Schülerinnen und Schülern mit einer Lektion pro Woche statt. Anstelle des Gruppenunterrichts können einzelne Schülerinnen und Schüler in einer Drittelslektion pro Woche unterrichtet werden bzw. 14-täglich zu 30 Minuten.

Musik

Gibt es eine Obergrenze an Lektionen, welche die Schülerinnen und Schüler pro Woche haben dürfen?

Schülerinnen und Schülern soll es ermöglicht werden, Wahl- und Freifächer zu belegen. Eine generelle Obergrenze ist nicht festgelegt. Es ist sehr unterschiedlich, was die Kinder und Jugendlichen pro Woche in der Schule leisten können. Die Obergrenze ist von den Lehrpersonen in Zusammenarbeit mit den Eltern innerhalb der gesetzlichen Vorschriften individuell festzulegen.

Wahlfächer in Wochenlektionen (WL)
KlasseInstrumentalChorGeometrisch-technisches
Zeichnen
ItalienschLatein
6. Klasse
Primarschule
x----
1. Klasse
Real- und Sekundarschule
x1 WL---
1. Klasse
Bezirksschule
x1 WL--3 WL
2. Klasse
Real- und Sekundarschule
x1 WL-2 WL-
2. Klasse
Bezirksschule
x1 WL-2 WL3 WL
3. Klasse
Real- und Sekundarschule
x1 WL1 WL2 WL-
3. Klasse
Bezirksschule
x1 WL1 WL2 WL3 WL

Anmeldungen Wahlpflicht- und Wahlfachangebote

Für eine erleichterte Administration der Wahlfachanmeldungen können die nachfolgenden Vorlagen verwendet werden.

Lokales Freifach

Das Freifach lokal kann an der Oberstufe angeboten werden. Es besteht keine Angebotspflicht seitens der Schule. Freifächer können für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend gemacht werden. Das "Lokale Freifach" erweitert das schulische Angebot, die Schule setzt damit eigene Akzente. Sie nutzt dazu ihr Ressourcenkontingent.

  • Das Freifach lokal darf das Wahlpflicht- und Wahlfachangebot nicht konkurrenzieren; der § 1 der Verordnung über die Ressourcierung der Volksschule ist zu beachten.
  • Die lokalen Freifächer vertiefen Lehrplaninhalte.
  • Die lokalen Freifächer sollen möglichst typen- und jahrgangsklassenübergreifend ausgeschrieben werden.
  • Die lokalen Freifächer können als Semester- oder Jahreskurse, mit einer oder mehreren Wochenlektionen konzipiert werden.