Prüfen & Beurteilen

Zeugnisse & Beurteilungsinstrumente

Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler an der Aargauer Volksschule ist einerseits förderorientiert und andererseits leistungsorientiert und selektiv. Die Beurteilungsinstrumente unterstützen die Schulen bei dieser anspruchsvollen Aufgabe.

Neues Zeugnispapier der Aargauer Volksschule ab Schuljahr 2025/26

Das aktuelle Zeugnispapier der Aargauer Volksschule enthält als Echtheitsmerkmal ein Wasserzeichen in Form des Kantonslogos. Aufgrund der zunehmend erschwerten Beschaffung des Papiers mit Wasserzeichen wird dieses ab Schuljahr 2025/26 durch ein neues Zeugnispapier abgelöst. Dieses enthält als Echtheitsmerkmal eine feine Prägung an der Stelle des blauen Kantonslogos oben links. Das neue Zeugnispapier kann ab Frühjahr 2025 zu den bisherigen Konditionen beim Schulverlag plus bezogen und ab Schuljahr 2025/26 verwendet werden. Schulen können ihre aktuellen Bestände zuerst aufbrauchen, bevor sie das neue Papier einsetzen.

Im Kindergarten wird der Entwicklungsstand mit einem förderorientierten Einschätzungsbogen festgehalten. Ab der 1. Klasse der Primarschule erfolgt die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler mit dem Zwischenbericht am Ende des ersten Semesters und dem Jahreszeugnis bzw. dem Lernbericht am Ende des Schuljahrs. Der Zwischenbericht ist förderorientiert und nicht promotionswirksam, während das Jahreszeugnis über die Beförderung in die nächst höhere Klasse entscheidet. Grundlage für die Beurteilung ist ein Beurteilungsdossier, in dem die Lehrperson relevante Leistungsbelege (Prüfungen, aussagekräftige Arbeiten, Dokumentation mündlicher Leistungen) sammelt.

Schulstufen und Beurteilungsinstrumente

Die nachfolgende Übersicht zeigt die ab Schuljahr 2020/21 in den verschiedenen Schulstufen eingesetzten Beurteilungsinstrumente:

Kindergarten
JahrInstrument / NachweisÜbertritt / Entscheid
1. JahrEinschätzungsbogen

Nachweis im Beurteilungsdossier
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2. JahrEinschätzungsbogen

Nachweis im Beurteilungsdossier
Empfehlung durch Lehrperson
für Übertritt in Primarschule
Bei Uneinigkeit zwischen Lehrperson und Eltern: Gemeinderat
Primarschule
Klasse1. Semester2. SemesterÜbertritt / Entscheid
1. KlasseZwischenbericht in Worten

Nachweis im Beurteilungsdossier
Lernbericht in Worten

Nachweis im Beurteilungsdossier
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2. - 5. KlasseZwischenbericht in Noten und Worten

Nachweis im Beurteilungsdossier
Jahreszeugnis

Nachweis im Beurteilungsdossier
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6. KlasseZwischenbericht in Noten und Worten

Nachweis
im Beurteilungsdossier
Jahreszeugnis

Nachweis im Beurteilungsdossier
Empfehlung durch Lehrperson für Übertritt in Oberstufe
Bei Uneinigkeit zwischen Lehrperson und Eltern: Gemeinderat
Oberstufe
Klasse1. Semester2. SemesterÜbertritt / Entscheid
1. und 2. KlasseZwischenbericht in Noten und Worten

Nachweis im Beurteilungsdossier
Jahreszeugnis

Nachweis im Beurteilungsdossier
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3. KlasseZwischenbericht in Noten und Worten

Nachweis im Beurteilungsdossier
Jahreszeugnis

Nachweis im Beurteilungsdossier
Erfahrungsnoten für den Übertritt an Gymnasium,
WMS, IMS, FMS, BMS
Besondere schulische Bedürfnisse
Klasse1. Semester2. SemesterÜbertritt / Entscheid
1. - 9. Klasse
Kleinklasse
Zwischenbericht mit dem Bericht angepasste Lernziele (anstelle von Noten)

Nachweis im Beurteilungsdossier sowie in der Förderplanung
Lernbericht mit dem Bericht angepasste Lernziele (anstelle von Noten); im Ausnahmefall zusätzlich ein Jahreszeugnis

Nachweis im Beurteilungsdossier sowie in der Förderplanung
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Angepasste Lernziele bei

Integrierte Heilpädagogik (IHP)
Fremdsprachige
Therapie von Lernschwierigkeiten
Besondere Begabungen
Zwischenbericht mit dem Bericht angepasste Lernziele (anstelle von Noten)

Nachweis im Beurteilungsdossier sowie in der Förderplanung
Jahreszeugnis mit dem Bericht angepasste Lernziele (anstelle von Noten)

Nachweis im Beurteilungsdossier sowie in der Förderplanung
Gesamtbeurteilung

Im Folgenden sind weiterführende Informationen zu den jeweiligen Beurteilungsinstrumenten zu finden. Ebenfalls sind spezifische Hinweise zu den Grundlagen für die Beurteilung, zum Ausweisen von Leistungen sowie zur Erstellung der Beurteilungsdokumente aufgeführt.

Kindergarten: Einschätzungsbogen

Im Kindergarten wird zur Förderung und Beurteilung der Kinder ein kantonaler Einschätzungsbogen eingesetzt. Das Instrument bietet einen Orientierungsrahmen für die Planung und Beobachtung von Spiel- und Lernsituationen und unterstützt die Lehrpersonen bei der Einschätzung des Entwicklungsstands der Kinder.

Bei der Beurteilung anhand des Einschätzungsbogens handelt es sich nicht um ein "Messen", sondern um eine Einschätzung der Kindergartenlehrperson im Sinne einer förderorientierten Standortbestimmung. Die Beurteilungsskala in Worten soll eine Einschätzung dazu ermöglichen, wie oft eine Lehrperson beobachten konnte, dass ein Kind die betreffenden Kompetenzen in einer konkreten Situation gezeigt hat.

Beurteilungsdossier

Die Kindergartenlehrperson führt für jedes Kind ein Beurteilungsdossier. Darin legt sie aussagekräftige Arbeiten des Kindes ab (z.B. individuelle Arbeiten, Zeichnungen, Beobachtungsbögen, Selbsteinschätzungen, Tonaufnahmen, Fotos von Werkarbeiten etc.). Das Dossier gibt Auskunft über den persönlichen Lernprozess und bildet die Grundlage für die Einschätzungen im Einschätzungsbogen. Das Dossier kann äusserlich in unterschiedlichen Formen daherkommen; für den Kindergarten eignet sich zum Beispiel eine Schachtel, eine Tasche oder ein grosser Umschlag. Für den Kindergarten gibt es keine Mindestvorgabe, wie viele Belege im Dossier abzulegen sind, damit eine Beurteilung im Einschätzungsbogen vorgenommen werden kann.

Lernziele gemäss Aargauer Lehrplan Volksschule

Der Aargauer Lehrplan ist in sechs Fachbereiche strukturiert. Dies gilt auch für den 1. Zyklus, der den Kindergarten sowie die 1. und 2. Klasse der Primarschule umfasst. Im Kindergarten orientiert sich der Unterricht noch stark an der Entwicklung der Kinder und das Lernen wird vorwiegend fächerübergreifend organisiert und gestaltet; erst in der Primarschule findet der Unterricht in Fächern statt.

Für den Kindergarten ist somit die fächerübergreifende Perspektive massgebend. Um dieser Ausrichtung Rechnung zu tragen, definiert der Aargauer Lehrplan Volksschule in Ergänzung zu den fachlichen Lernzielen des 1. Zyklus neun entwicklungsorientierte Zugänge, welche die Entwicklung und das fächerübergreifende Lernen der Kinder ins Zentrum stellen.

Aufbau des Einschätzungsbogens und Sammlung möglicher Indikatoren

Der Einschätzungsbogen Kindergarten gliedert sich in neun Lernbereiche, die den neun entwicklungsorientierten Zugängen des Aargauer Lehrplans entsprechen. Pro Lernbereich sind zwei bis drei Kompetenzziele aufgeführt, die anhand der Wortskala "fast immer erkennbar", "oft erkennbar", "manchmal erkennbar", "noch selten erkennbar" eingeschätzt werden.

Nachvollziehbare Einschätzungen stützen sich auf möglichst differenzierte Beobachtungen. Es empfiehlt sich daher, die im Einschätzungsbogen aufgeführten Kompetenzziele anhand von Indikatoren (konkrete, beobachtbare Verhaltensmerkmale) zu präzisieren. Dazu steht den Lehrpersonen eine Sammlung mit möglichen Indikatoren zur Verfügung. Die Verwendung der Sammlung mit Indikatoren ist fakultativ und für die Kindergartenlehrpersonen nicht verbindlich.

Während die zu beurteilenden Kompetenzziele auf den entwicklungsorientierten Zugängen basieren, sind die Indikatoren von den Lernzielen in den Fächern zu Beginn des 1. Zyklus sowie aus den überfachlichen Kompetenzen abgeleitet. Dadurch werden die entwicklungsorientierten Zugänge mit der Fächerstruktur des 1. Zyklus verknüpft. Der Einschätzungsbogen eignet sich deshalb nicht nur für die Gestaltung von altersgerechten, fächerübergreifenden Spiel- und Lernsituationen, sondern unterstützt die Lehrpersonen gleichzeitig bei der Förderung der Kinder im Hinblick auf den Übertritt in die Primarschule.

Weitere Informationen zur Funktion und Verwendung des Einschätzungsbogens wie auch die Sammlung mit möglichen Indikatoren sind in der Handreichung "Beurteilen in der Volksschule" ("Mehr zum Thema") zu finden.

Primarschule und Oberstufe: Zwischenbericht

In der 1. Klasse der Primarschule erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende des ersten Semesters einen Zwischenbericht, in dem die Kern- und Erweiterungsfächer sowie die Selbst- und Sozialkompetenz in Worten beurteilt werden.

Ab der 2. Klasse der Primarschule werden im Zwischenbericht am Ende des 1. Semesters die Selbst- und Sozialkompetenz in Worten sowie die Kern- und Erweiterungsfächer in Noten beurteilt. Die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch (ab der 3. Klasse der Primarschule) und Französisch (ab der 5. Klasse der Primarschule) werden zusätzlich zur Fachnote in ihre wichtigsten Unterbereiche/Kompetenzen gemäss Aargauer Lehrplan Volksschule unterteilt und in Worten beurteilt.

Nicht promotionswirksame Fächer werden ab der 1. Klasse mit dem Eintrag "besucht" oder mit dem Hinweis auf eine separate Beilage (Eintrag "Beilage"), in der die Leistungen detailliert ausgewiesen werden, im Zwischenbericht aufgeführt.

Die Beurteilungen im Zwischenbericht entscheiden nicht über die Promotion. Der Zwischenbericht dient den Lernenden und den Eltern als Orientierung über Stärken und Schwächen im Leistungsprofil und zeigt auf, in welchen Bereichen im Hinblick auf eine erfolgreiche Jahrespromotion allenfalls noch zusätzliche Anstrengungen unternommen werden müssen.

Der Zwischenbericht eignet sich als Grundlage für ein Gespräch zwischen der verantwortlichen Lehrperson, den Eltern und/oder der Schülerin/dem Schüler. Sehr empfohlen wird ein solches Gespräch, wenn sich im Zwischenbericht abzeichnet, dass die Jahrespromotion gefährdet sein könnte. Die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler sollen darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie ein Gespräch zum Zwischenbericht wünschen können, falls es nicht standardmässig durchgeführt wird.

Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz im Zwischenbericht

Im Zwischenbericht werden neben der Sachkompetenz auch die Selbst- und Sozialkompetenz beurteilt. Die zu beurteilenden Aspekte sind nahe an der Unterrichtspraxis und für die Lehrpersonen von hoher Relevanz. So werden bei der Selbstkompetenz folgende Aspekte beurteilt: ordnungsgemässes Erscheinen zum Unterricht, Unterrichtsbeteiligung, selbständiges Erledigen von Arbeiten, zuverlässiges Erledigen von Arbeiten, Selbsteinschätzung sowie Umgang mit Rückmeldungen zum Lernprozess. Bei der Sozialkompetenz sind folgende Aspekte zu beurteilen: angemessene Umgangsformen, hilfsbereiter und rücksichtsvoller Umgang, konstruktive Zusammenarbeit, Einhalten von Regeln sowie sachliche Kommunikation.

Die zu beurteilenden Selbst- und Sozialkompetenzen sind an der Primarschule und der Oberstufe dieselben. Die Anforderungskriterien bezüglich der Lernzielerreichung unterscheiden sich jedoch je nach Altersgruppe bzw. Entwicklungsstand.

Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz sowie eine Sammlung mit möglichen Indikatoren sind in der "Handreichung "Beurteilen in der Volksschule" zu finden.

Ansichtsbeispiele Zwischenbericht:

Zwischenbericht 5. Klasse Primarschule (PDF, 2 Seiten, 549 KB)

Zwischenbericht 3. Klasse Bezirksschule (PDF, 2 Seiten, 215 KB) (beispielhaft für alle Leistungstypen)

Zwischenbericht 3. Klasse Bezirksschule, mit Einzelfächer (PDF, 2 Seiten, 214 KB) (beispielhaft für alle Leistungstypen)

Primarschule und Oberstufe: Jahreszeugnis

In der 1. Klasse der Primarschule und in der Einschulungsklasse erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahrs einen Lernbericht, in dem die Leistungen in den Kern- und Erweiterungsfächern in Worten beurteilt werden.

Ab der 2. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende jedes Schuljahrs ein Jahreszeugnis, in dem die Kern- und Erweiterungsfächer in Noten beurteilt werden. Grundlage für die Bildung der Jahresnote sind die Leistungsbelege des ganzen Schuljahrs.

Nicht promotionswirksame Fächer werden ab der 1. Klasse mit dem Eintrag "besucht" oder mit dem Hinweis auf eine separate Beilage (Eintrag "Beilage"), in der die Leistungen detailliert ausgewiesen werden, im Jahreszeugnis aufgeführt.

Am Ende des Schuljahrs werden im Jahreszeugnis oder Lernbericht einzelne Aspekte oder ganze Bereiche der Selbst- oder Sozialkompetenz in Worten mit einer separaten Beilage beurteilt, wenn dies ausdrücklich von den Schülerinnen und Schülern oder deren Eltern gewünscht wird oder im 2. Semester durch die Lehrperson bedeutende Veränderungen in der Selbst- oder Sozialkompetenz festgestellt worden sind.

Beispiele Jahreszeugnis:

Absenzen: Ausweisen im Zwischenbericht und Jahreszeugnis

An der Oberstufe (Bezirks-, Sekundar-, Realschule) werden ab Schuljahr 2021/22 unentschuldigte Absenzen im Zwischenbericht und Jahreszeugnis ausgewiesen.

Definition entschuldigte und unentschuldigte Absenzen

Gemäss § 15 Abs. 2 der Verordnung über die Volksschule hat die verantwortliche Lehrperson ein Verzeichnis über die entschuldigten und unentschuldigten Absenzen zu führen.

Erscheint eine Schülerin / ein Schüler wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen sowie aufgrund vereinbarter ärztlicher Untersuchungen oder Spitalaufenthalte nicht zum Unterricht, zählt dies als entschuldigte Absenz.. Liegt kein hinreichender Grund (Nachvollziehbarkeit, Verhältnismässigkeit) vor, der den Unterrichtsbesuch verhinderte, handelt es sich um eine unentschuldigte Absenz.

Nicht als Absenzen gelten Abwesenheiten im Rahmen von Schnuppertagen, Dispensationen, bewilligtem Urlaub, freien Schulhalbtagen oder Schulausschluss.

Die Entscheidung, wann eine Lektion als gefehlt gilt und unter welchen Umständen eine Absenz in spezifischen individuellen Situationen als entschuldigt akzeptiert wird, liegt in der Kompetenz der Lehrperson bzw. der Schule. Eine einheitliche Handhabung innerhalb der Schule ist empfohlen.

Erfassen und Ausweisen der Absenzen

Im Zwischenbericht werden die unentschuldigten Absenzen des ersten Semesters, im Jahreszeugnis die unentschuldigten Absenzen des ganzen Schuljahrs ausgewiesen. Die Lehrperson erfasst während des Schulhalbjahrs die unentschuldigt gefehlten Lektionen der Schülerinnen und Schüler. Am Ende des Semesters bzw. des Schuljahrs trägt sie die unentschuldigt gefehlten Lektionen in Halbtagen im Zwischenbericht/Jahreszeugnis ein, wobei vier Lektionen als ein Halbtag gelten. Im Falle von drei übrigbleibenden Lektionen wird auf einen Halbtag aufgerundet, ansonsten wird abgerundet. Weniger als insgesamt drei pro Semester bzw. Schuljahr unentschuldigt gefehlte Lektionen werden nicht im Zwischenbericht/Jahreszeugnis eingetragen.

Eintragen von Absenzen im LehrerOffice

Ab Schuljahr 2020/21 können Absenzen im LehrerOffice in Halbtagen wie auch in einzelnen Lektionen erfasst werden. Werden die Absenzen in einzelnen Lektionen erfasst, rechnet das Programm die Lektionen für die Druckausgabe (Zwischenbericht, Jahreszeugnis) automatisch in Halbtage um.

Beurteilungsdossier

Jede Lehrperson belegt die Beurteilung im Zwischenbericht und Jahreszeugnis für jede Schülerin/jeden Schüler mit einem Dossier, in dem sie aussagekräftige Arbeiten, Prüfungen, Dokumentationen mündlicher Leistungen usw. der Schülerinnen und Schüler sammelt. Dabei müssen pro Schulhalbjahr und Fach mindestens so viele Beurteilungsbelege im Beurteilungsdossier ausgewiesen werden, wie im Lehrplan für das beurteilte Fach Wochenstunden festgelegt sind. Sind beispielsweise vier Lektionen pro Woche vorgesehen, werden für die Beurteilung im Zwischenbericht mindestens vier bzw. für die Beurteilung im Jahreszeugnis mindestens acht Beurteilungsbelege benötigt. Bei weniger als zwei Wochenstunden sind mindestens zwei Beurteilungsbelege erforderlich. Die Lernenden können Dokumente, die ihren Lernprozess aus ihrer Sicht nachzeichnen, in ihr Beurteilungsdossier geben.

Das Beurteilungsdossier unterstützt die Lehrpersonen bei ihrer Beurteilung und dient der Gestaltung von Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern.

Die Gewichtung der Belege im Beurteilungsdossier liegt im Ermessen der Lehrperson. Die Beurteilung im Zwischenbericht und die Jahreszeugnisnote sind das Ergebnis einer Gesamtbeurteilung und somit mehr als ein arithmetisch berechneter Durchschnittswert. Weitere Informationen zum Thema "(Gesamt-)Beurteilung" sind in der "Handreichung "Beurteilen in der Volksschule" zu finden.

Sind Zwischenbericht und Jahreszeugnis an Schülerinnen/Schüler und Eltern abgegeben und ist keine Beschwerde erhoben worden, ist das Beurteilungsdossier nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (30 Tage nach Zustellung) aufzulösen. Die persönlichen Arbeiten sind den Lernenden abzugeben.

Bericht angepasste Lernziele

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass für eine Schülerin oder einen Schüler ab der Primarschule in einem oder mehreren Fächern angepasste Lernziele gesetzt werden. Es sind dies:

  • Lernschwierigkeiten oder Behinderungen
  • Schwierigkeiten im Bereich Wahrnehmung, Sprache oder Bewegung
  • Fremdsprachigkeit
  • Besondere Begabungen

Bei Schülerinnen und Schülern, die in einem oder mehreren Fächern nach angepassten Lernzielen unterrichtet werden, werden in diesem / in diesen Fächern im Zwischenbricht bzw. Jahreszeugnis keine Noten gesetzt. Anstelle der Noten erhalten sie einen Bericht zu den angepassten Lernzielen, der dem Zwischenbericht bzw. Jahreszeugnis angehängt wird. Der Bericht angepasste Lernziele ist immer mit einer Förderplanung verbunden.

Sind die Eltern oder ist die Schülerin / der Schüler mit der Förderung nach angepassten Lernzielen nicht einverstanden, dann hat die für den Entscheid zuständige Stelle der Gemeinde einen formellen, beschwerdefähigen Laufbahnentscheid zu fällen. Für die schulinterne Dokumentation kann bei Bedarf das Formular "Anpassung der Lernziele" (siehe weiter unten) verwendet werden.

Schülerinnen und Schüler, bei denen in mindestens einem Fach keine Note gesetzt wird, werden aufgrund einer Gesamtbeurteilung befördert oder versetzt. Klassenlehrpersonen, Fach- und Förderlehrpersonen sowie Therapeutinnen und Therapeuten tragen ihre Einschätzungen zusammen, damit eine Gesamtbeurteilung erarbeitet werden kann. Weitere Informationen zur schulinternen Zusammenarbeit im Rahmen von Beurteilungsaufgaben sind in der "Handreichung "Beurteilen in der Volksschule" zu finden.

In der Kleinklasse erfolgt die Beurteilung der Sachkompetenz grundsätzlich nach angepassten Lernzielen. Werden die Unterrichtsziele basierend auf dem Aargauer Lehrplan erreicht, wird im betreffenden Fach eine Note gesetzt.

LehrerOffice: Erstellung der Beurteilungsinstrumente

Die Beurteilungsinstrumente (Deckblätter, Übertrittsempfehlung, Einschätzungsbogen Kindergarten, Zwischenbericht, Jahreszeugnis/Lernbericht, Förderplanung, Bericht angepasste Lernziele) werden elektronisch über das Programm "LehrerOffice" erstellt. Anleitungen zu grundlegenden Arbeitsabläufen sowie eine Zeugnisanleitung für den Kanton Aargau sind unter www.lehreroffice.ch/wiki/Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr. abrufbar.

Bei Fragen oder Problemen betreffend Installation und Nutzung von LehrerOffice steht allen Informatikverantwortlichen der Schulgemeinden der Supportdienst per E-Mail an support@lehreroffice.ch oder per Webforum zur Verfügung. Mit einem kostenpflichtigen Supportabonnement kann zusätzlich die Telefon-Hotline von Roth Soft AG genutzt werden.

Der Registrationscode für die Kantonslizenz zur Nutzung der Vollversion von LehrerOffice kann bei der Abteilung Volksschule des Departements BKS bezogen werden (yves.bloechlinger@ag.ch; Tel. 062 835 20 43).

Das DB-Hosting von LehrerOffice, womit die Lehrpersonen ortsunabhängig auf die Schülerdaten zugreifen und arbeiten können, ist ein kostenpflichtiges Zusatzangebot von CMI LehrerOffice und ist von den Schulen selbständig zu finanzieren.

Zum DB-HostingDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Zeugnismappe

Das Zeugnispapier mit Vordruck und die Zeugnismappe können beim Schulverlag plus bezogen werden.

Zum Schulverlag plus

Mit Ausnahme der Übertrittsempfehlung werden die kantonalen Beurteilungsdokumente auf dem offiziellen Zeugnispapier einseitig ausgedruckt, in der Zeugnismappe Volksschule Aargau gesammelt und an der Schule vor Ort sicher aufbewahrt. Zur besseren Lesbarkeit von Zwischenbericht und Jahreszeugnis kann eine Beilage angefügt werden, in der die Fächer und Promotionsbestimmungen dargestellt werden.

Bis zum Ende der Volksschule werden die Dokumente in folgender Reihenfolge in der Zeugnismappe abgelegt:

  • Deckblatt Zeugnismappe Kindergarten
  • Einschätzungsbogen Kindergarten (1x pro Jahr)
  • Deckblatt Zeugnismappe Primarschule
  • Zwischenberichte und Jahreszeugnisse Primarschule
  • Beilage Zeugnismappe Primarschule (mit den Erläuterungen zu den Promotionsbestimmungen an der Primarschule)
  • Deckblatt Zeugnismappe Oberstufe
  • Zwischenberichte und Jahreszeugnisse Oberstufe
  • Beilage Zeugnismappe Oberstufe (mit den Erläuterungen zu den Promotionsbestimmungen an der Oberstufe)