Für Kinder und Jugendliche

Schulpsychologischer Dienst

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) beurteilt, berät und begleitet Kinder und Jugendliche mit Leistungs- Lern- und Verhaltensschwierigkeiten unter Einbezug der Eltern und Fachpersonen. Das Angebot zielt auf die Unterstützung einer positiven Entwicklung und fördert die Zusammenarbeit der Beteiligten.

Das Ziel der schulpsychologischen Arbeit ist es, zu einer möglichst optimalen Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen beizutragen. Dies wird durch eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schule und den Behörden unterstützt.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulpsychologischen Diensts unterstehen der Schweigepflicht. Dies gilt auch gegenüber Schulen, anderen Dienststellen oder Ämtern.

Angebote

Der Schulpsychologische Dienst bietet folgende Leistungen an.

Für Kinder und Jugendliche vom Kindergarten bis Ende Sekundarstufe I

Für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung

  • und sonderschulischer Massnahmen

Für Lehrpersonen

Beratung und Begleitung

  • bei Schülerinnen und Schülern mit Lern- und/oder Verhaltensbesonderheiten
  • bei präventiven Massnahmen in der Klasse (z.B. Gewalt/Mobbing)
  • bei schwierigen Klassensituationen
  • im Rahmen von Expertinnen- und Expertenrunden zur heilpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern
  • bei der Vorbereitung von brisanten Elterngesprächen
  • bei Fachfragen
  • bei Verdacht auf Radikalisierung

Für Schulleitungen und Behörden

Beratung von Schulbehörden und Mitarbeit

Für Eltern

Beratung und Begleitung bei

  • Fragen zur Entwicklung und Förderung ihres Kindes oder Jugendlichen
  • Konflikten zwischen Lehrpersonen – Eltern – Kindern/Jugendlichen
  • Fragen zum Schulverlauf
  • Verdacht auf Radikalisierung

Der Schulpsychologische Dienst ist eine öffentliche kantonale Fachstelle. Die oben aufgeführten Kernleistungen sind unentgeltlich.

Expertenrunden an Sonderschulen zur Überprüfung der Behinderung bzw. Beeinträchtigung der Sonderschüler/innen

Ziel und Zweck

  • Ein qualitativ hochstehendes und effizientes Vorgehen zur Überprüfung von Sonderschulungen
  • Die betroffenen Familien werden im Vorfeld durch die Sonderschulen im Rahmen der Standortgespräche miteinbezogen
  • Direkter Austausch mit den Mitarbeitenden der Sonderschulen bei der Bedarfseinschätzung
  • Der Austausch an den Expertinnen- und Expertenrunden bildet die Grundlage für den neuen Fachbericht

Welche Schülerinnen und Schüler

  • Alle Kinder, bei denen eine Überprüfung im jeweiligen Kalenderjahr ansteht, werden besprochen. Ausnahmen sind Kinder, welche aufs nächste Schuljahr reintegriert werden oder bereits zu einer erweiterten Überprüfung beim Schulpsychologischen Dienst angemeldet sind.

Einbezug Eltern

  • Der Schulpsychologische Dienst sendet den Eltern bis Mitte Juni einen Informationsbrief über die bevorstehende Expertenrunde/Expertinnenrunde. Somit haben diese die Möglichkeit, sich vor der Expertenrunde/Expertinnenrunde beim SPD mit Anliegen oder Fragen zu melden.

Ablauf:

  • Wird mit den jeweiligen Sonderschulen konkret geklärt.