Für Kinder und Jugendliche

Schulpsychologischer Dienst

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) beurteilt, berät und begleitet Kinder und Jugendliche mit Leistungs- Lern- und Verhaltensschwierigkeiten unter Einbezug der Eltern und Fachpersonen. Das Angebot zielt auf die Unterstützung einer positiven Entwicklung und fördert die Zusammenarbeit der Beteiligten.

Das Ziel der schulpsychologischen Arbeit ist es, zu einer möglichst optimalen Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen beizutragen. Dies wird durch eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schule und den Behörden unterstützt.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulpsychologischen Diensts unterstehen der Schweigepflicht. Dies gilt auch gegenüber Schulen, anderen Dienststellen oder Ämtern.

Angebote

Der Schulpsychologische Dienst bietet folgende Leistungen an.

Für Kinder und Jugendliche vom Kindergarten bis Ende Sekundarstufe I

Für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung

  • und sonderschulischer Massnahmen

Für Lehrpersonen

Beratung und Begleitung

  • bei Schülerinnen und Schülern mit Lern- und/oder Verhaltensbesonderheiten
  • bei präventiven Massnahmen in der Klasse (z.B. Gewalt/Mobbing)
  • bei schwierigen Klassensituationen
  • im Rahmen von Expertinnen- und Expertenrunden zur heilpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern
  • bei der Vorbereitung von brisanten Elterngesprächen
  • bei Fachfragen
  • bei Verdacht auf Radikalisierung

Für Schulleitungen und Behörden

Beratung von Schulbehörden und Mitarbeit

Für Eltern

Beratung und Begleitung bei

  • Fragen zur Entwicklung und Förderung ihres Kindes oder Jugendlichen
  • Konflikten zwischen Lehrpersonen – Eltern – Kindern/Jugendlichen
  • Fragen zum Schulverlauf
  • Verdacht auf Radikalisierung

Der Schulpsychologische Dienst ist eine öffentliche kantonale Fachstelle. Die oben aufgeführten Kernleistungen sind unentgeltlich.

Schulabsentismus

Handlungsplan Schulabsentismus (PDF, 2 Seiten, 46 KB)

Erläuterungen zum Handlungsplan Schulabsentismus

Was ist Schulabsentismus?

Schulabsentismus ist ein Oberbegriff für das dauerhafte oder wiederkehrende Fernbleiben vom Unterricht ohne gesetzlichen Grund. Er umfasst sowohl unentschuldigtes Fernbleiben als auch problematische entschuldigte Absenzen, wenn diese regelmässig auftreten. Schulphobie, Schulangst, übermässiges Schwänzen sowie das Fernhalten des Kindes vom Unterricht zählen dazu. Schulabsentismus ist ein komplexes Phänomen mit vielfältigen Ursachen und muss frühzeitig erkannt werden. Es ist wichtig, dass schulische Fachpersonen umgehend handeln.

Welche Gründe gibt es für Schulabsentismus?

Die Gründe für Schulabsentismus können individuell, familiär oder schulisch bedingt sein:

  • Individuell: Ängste, psychosomatische Beschwerden, Über- oder Unterforderung
  • Familiär: Belastungen, instabile Erziehungssituation, fehlende Unterstützung
  • Schulisch: Mobbing, Leistungsdruck, schwierige Lehrperson-Schüler/Schülerin-Beziehung

Welche Symptomatik zeigt sich bei Schulabsentismus?

Jede Art von Verhaltensänderung kann auf einen bevorstehenden Absentismus hinweisen: Bedrücktheit, Ängste, Motivationsverlust, Schulunlust, störendes Verhalten oder Nicht-Beteiligen am Unterricht, sozialer Rückzug, fehlende Teilnahme an Aktivitäten wie Lagern, Ausflügen, Sporttagen, somatische Beschwerden, Leistungsabfall.

Welches sind mögliche Folgen von Schulabsentismus?

Langfristig kann Schulabsentismus unter anderem zu sozialer Isolation, psychischen Erkrankungen sowie geringeren Chancen auf dem Arbeitsplatz führen.

Was sollte beachtet werden, wenn ein Schüler/Schülerin der Schule fehlt?

Ein konsequentes Absenzenmonitoring ist entscheidend. Frühzeitige Erkennung und klar geregelte schulische Abläufe sind notwendig. Je länger ein Schüler/Schülerin der Schule fernbleibt, desto unwahrscheinlicher wird eine gelingende Rückführung ins Schulsetting. Die Zusammenarbeit mit Eltern, dem Schüler/Schülerin und Fachstellen (u.a. Schulsozialarbeit, Schulpsychologischer Dienst, Jugend- und Familienberatung, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) sowie Pädiaterinnen und Pädiater zum Ausschluss von somatischen Ursachen der Symptomatik ist zentral.

Wann muss interveniert werden?

Bei allen Absenzen gilt als Richtwert, dass bei mehr als drei unzusammenhängende Absenzen innerhalb von sechs Schulwochen bei Eltern und SuS nach den Hintergründen gefragt werden soll. Unentschuldigte Absenzen müssen umgehend mit dem Schüler/Schülerin und den Eltern thematisiert werden.

Wer ist verantwortlich bei Schulabsentismus?

Es ist wichtig die Verantwortlichkeiten klar zu regeln, Ziele zu formulieren und deren Erreichen an bestimmte Fakten zu knüpfen. Die Hauptverantwortung im Schulkontext liegt bei der Schulleitung oder bei einer von der Schulleitung beauftragten schulischen Fachperson. Die Eltern sind verpflichtet, den regelmässigen Schulbesuch ihres Kindes sicherzustellen oder bei Überforderung Unterstützung durch Fachstellen in Anspruch zu nehmen.

Ist Schulabsentismus strafbar?

In der Schweiz besteht Schulpflicht. Das absichtliche Fernhalten eines Kindes durch Erziehungsberechtigte ist strafbar. Der Gemeinderat kann die Erziehungsberechtigten ermahnen, eine Busse aussprechen oder eine Strafanzeige veranlassen.

Was sollte bei der Rückführung in die Schule beachtet werden?

Rückführungen müssen eng begleitet und individuell geplant werden. Frühzeitige Absprachen mit allen Beteiligten, flexible Lösungen (z. B. reduzierte Stundenzahl, Bezugsperson, Information an die Klasse) und ein Notfallplan sind empfehlenswert.

Welche Massnahmen gibt es, wenn die Rückführung in die Schule nicht gelingt?

Je nach Situation kann eine stationäre Sonderbeschulung erforderlich sein. Bei Gefährdung des Kindeswohls und fehlender Kooperation der Eltern sollte eine Gefährdungsmeldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde geprüft werden.

Wie kann Schulabsentismus präventiv verhindert werden?

Ein positives Schulklima, wertschätzende Beziehungen, frühzeitige Beobachtung emotionaler Belastungen sowie klare Kommunikation mit Eltern fördern die Prävention.