Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) beurteilt, berät und begleitet Kinder und Jugendliche mit Leistungs- Lern- und Verhaltensschwierigkeiten unter Einbezug der Eltern und Fachpersonen. Das Angebot zielt auf die Unterstützung einer positiven Entwicklung und fördert die Zusammenarbeit der Beteiligten.
Das Ziel der schulpsychologischen Arbeit ist es, zu einer möglichst optimalen Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen beizutragen. Dies wird durch eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schule und den Behörden unterstützt.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulpsychologischen Diensts unterstehen der Schweigepflicht. Dies gilt auch gegenüber Schulen, anderen Dienststellen oder Ämtern.
Angebote
Der Schulpsychologische Dienst bietet folgende Leistungen an.
Für Kinder und Jugendliche vom Kindergarten bis Ende Sekundarstufe I
- Unter- oder Überforderung
- Leistungsprobleme
- Fragen zum Schulverlauf
- Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Schülern bzw. Schülerinnen oder deren Bezugs- und Lehrpersonen
- Gewalterfahrungen im häuslichen Umfeld
- Traumatisierung (PDF, 3 Seiten, 39 KB)
Für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung
- und sonderschulischer Massnahmen
Für Lehrpersonen
Beratung und Begleitung
- bei Schülerinnen und Schülern mit Lern- und/oder Verhaltensbesonderheiten
- bei präventiven Massnahmen in der Klasse (z.B. Gewalt/Mobbing)
- bei schwierigen Klassensituationen
- im Rahmen von Expertinnen- und Expertenrunden zur heilpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern
- bei der Vorbereitung von brisanten Elterngesprächen
- bei Fachfragen
- bei Verdacht auf Radikalisierung
Für Schulleitungen und Behörden
Beratung von Schulbehörden und Mitarbeit
- bei der Konzeption und Durchführung von präventiven Massnahmen
- bei Informationsveranstaltungen und Projekten mit fachspezifischen Themen
- im Rahmen von Expertinnen- und Expertenrunden zur heilpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern
- in Arbeits- und Fachgruppen oder Kommissionen der Schule bzw. des Kantons
- bei Krisen und Notfällen
- bei Verdacht auf Radikalisierung
Für Eltern
Beratung und Begleitung bei
- Fragen zur Entwicklung und Förderung ihres Kindes oder Jugendlichen
- Konflikten zwischen Lehrpersonen – Eltern – Kindern/Jugendlichen
- Fragen zum Schulverlauf
- Verdacht auf Radikalisierung
Der Schulpsychologische Dienst ist eine öffentliche kantonale Fachstelle. Die oben aufgeführten Kernleistungen sind unentgeltlich.
Expertenrunden an Sonderschulen zur Überprüfung der Behinderung bzw. Beeinträchtigung der Sonderschüler/innen
Ziel und Zweck
- Ein qualitativ hochstehendes und effizientes Vorgehen zur Überprüfung von Sonderschulungen
- Die betroffenen Familien werden im Vorfeld durch die Sonderschulen im Rahmen der Standortgespräche miteinbezogen
- Direkter Austausch mit den Mitarbeitenden der Sonderschulen bei der Bedarfseinschätzung
- Der Austausch an den Expertinnen- und Expertenrunden bildet die Grundlage für den neuen Fachbericht
Welche Schülerinnen und Schüler
- Alle Kinder, bei denen eine Überprüfung im jeweiligen Kalenderjahr ansteht, werden besprochen. Ausnahmen sind Kinder, welche aufs nächste Schuljahr reintegriert werden oder bereits zu einer erweiterten Überprüfung beim Schulpsychologischen Dienst angemeldet sind.
Einbezug Eltern
- Der Schulpsychologische Dienst sendet den Eltern bis Mitte Juni einen Informationsbrief über die bevorstehende Expertenrunde/Expertinnenrunde. Somit haben diese die Möglichkeit, sich vor der Expertenrunde/Expertinnenrunde beim SPD mit Anliegen oder Fragen zu melden.
Ablauf:
- Wird mit den jeweiligen Sonderschulen konkret geklärt.