Für Kinder und Jugendliche

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit unterstützt und berät Kinder und Jugendliche in ihrem Schulalltag und bei ihrer Lebensgestaltung.

Die Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer befriedigenden Lebensgestaltung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen oder sozialen Problemen zu fördern. Dabei arbeitet sie mit Lehrpersonen, weiteren Fachpersonen der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit der Schule zusammen. Das Angebot der Schulsozialarbeit steht allen Zielgruppen niederschwellig, vertraulich, freiwillig und unentgeltlich zur Verfügung. Der Schulträger entscheidet über die Einrichtung der Schulsozialarbeit. Die Einführung, Organisation und Finanzierung ist Sache der Gemeinde.

Arbeitsweise

Die Schulsozialarbeit ist in den Bereichen Beratung, Intervention, Prävention und Früherkennung tätig. Dazu nutzt sie Methoden der Sozialen Arbeit wie Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Präventions- und Projektarbeit.

Grundlagen und Methoden

Die Schulsozialarbeit orientiert sich an systemisch-lösungsorientierten Grundsätzen, achtet und gewährleistet die Rechte des Kindes (gemäss der UN-Kinderrechtskonvention). Für die Zusammenarbeit und das Entwickeln von Lösungen werden vorhandene Fähigkeiten, Strukturen und Ressourcen genutzt. Dabei werden neben dem direkt betroffenen Kind Faktoren wie Familie, Elternhaus und das soziale Umfeld miteinbezogen. Die Schulsozialarbeit gehört – vergleichbar mit der Jugend- und Erziehungsberatung – zu den Beratungsangeboten, die freiwillig aufgesucht werden. Die Schulsozialarbeit unterstützt den Aufbau einer Beziehungskultur und trägt an der Schule zu einer Verbesserung der Schulhauskultur bei. Der Handlungsbedarf für Prävention und Unterstützung wird in Vernetzung und Rücksprache mit allen Beteiligten erhoben. Ausserdem vermittelt die Schulsozialarbeit die weiterführenden Kontakte zu anderen Fachstellen wie zum Beispiel Jugend- und Familienberatung.

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Umgang mit Personendaten

Schulsozialarbeitende kommen durch ihre Tätigkeit in Kontakt mit sensiblen und schützenswerten Personendaten. Die Erhebung, Bearbeitung und Weitergabe dieser Daten bedarf besonderer Sorgfalt. Zur Wahrung des Kindswohls besteht hingegen in bestimmten Fällen eine gesetzliche Meldepflicht an die entsprechende Behörde.

Zielgruppen

Die Schulsozialarbeit kann vom Kindergarten bis zur Oberstufe eingesetzt werden. Unabhängig der Schulstufe richtet sich das Angebot an folgende Zielgruppen:

Kinder und Jugendliche

Schülerinnen und Schüler erhalten vor Ort rasch und niederschwellig Unterstützung bei sozialen oder persönlichen Problemen sowie bei der Bewältigung von schwierigen Situationen. Sie suchen die Schulsozialarbeit aus eigener Initiative, einzeln oder in Gruppen auf.

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Lehr- und Fachpersonen

Lehrpersonen können sich durch die Schulsozialarbeit zu Themen wie unter anderem Sozialkompetenz, Konfliktbewältigung, Krisenintervention, Aussenseiter oder Berufswahl beraten und unterstützen lassen. Eine niederschwellige Zusammenarbeit ermöglicht es, früh auf problematische Veränderungen bei Schülerinnen und Schülern zu reagieren. Für eine erste Kontaktaufnahme kann es hilfreich sein, wenn die Lehr- bzw. Fachperson die Schülerin/den Schüler motiviert oder zu einem ersten Gespräch bei der Schulsozialarbeit begleitet. Danach entscheidet die Schülerin/der Schüler selbstständig über die weiterführende Beratung.

Schule und Umfeld

Schulleitung und Lehrpersonen können die Schulsozialarbeit einerseits zu Präventionsthemen (z.B. Umgang mit Geld, Mediennutzung, Sucht, Sexualität) und andererseits bei der Bewältigung von schwierigen Situationen, Krisen oder Konflikten einbeziehen. Sinnvoll kann die Zusammenarbeit auch in Themen der Schulentwicklung, der Elternarbeit, bei interkulturellen Fragestellungen oder bei der Inanspruchnahme von geeigneten Fachstellen oder der Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartner sein.

Eltern

Durch die Schulsozialarbeit erhalten Eltern niederschwellige Beratung und Unterstützung in Bezug auf ihre Kinder, zum Beispiel bei Erziehungsfragen und bei der Entwicklung von Lösungen im Schulalltag oder im Zusammenleben. Nach Bedarf werden sie mit weiteren Fachstellen vernetzt.

www.elternnotruf.chDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Kooperation

Die Schulsozialarbeit arbeitet schulintern wie extern mit unterschiedlichen Fachpersonen zusammen.

Innerhalb der Schule

Das gelingende Wirken der Schulsozialarbeit setzt eine institutionalisierte Zusammenarbeit an der Schule voraus. Schnittstellen bestehen zu allen an der Schule Beteiligten. Methodisch-didaktische Fragestellungen betreffend den Unterricht wie auch die Anordnung von disziplinarischen Massnahmen fallen nicht in den Kompetenzbereich der Schulsozialarbeit. Die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter können die Umsetzung solcher Massnahmen fachlich begleiten sowie die Kinder und Jugendlichen unterstützen.

Der Arbeitsraum der Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter befindet sich im Schulhaus. Um eine niederschwellige Erreichbarkeit zu gewährleisten, ist das Festlegen von verbindlichen Präsenzzeiten der Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter wichtig.

Externe Kooperationspartner

Trägerschaft und Organisation

Im Kanton Aargau liegt die Verantwortung zur Einrichtung, Führung und Finanzierung der Schulsozialarbeit bei den Gemeinden. Der Kanton berät die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie die Schulträger in fachlichen Belangen.

Weitere Angaben zur Schulsozialarbeit sind in folgendem Dokument zu finden:

Information für Gemeinden "Schulsozialarbeit – Optionen zur kommunalen Organisation und Umsetzung" (PDF, 2 Seiten, 128 KB)