Anlaufstelle Radikalisierung
Die Anlaufstelle Radikalisierung kann bei Verdacht auf Radikalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen kontaktiert werden.
Für Jugendliche und junge Erwachsene nehmen die Frage nach der eigenen Identität und die Auseinandersetzung mit sinnstiftenden Orientierungen einen zentralen Stellenwert ein. Es kann vorkommen, dass Jugendliche für extremistische Ideologien empfänglich werden, radikalisierte Haltungen einnehmen und sich extremistischen Gruppierungen oder Bewegungen anschliessen. Bei Verdacht auf Radikalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist es wichtig, dass Schulleitungen und Lehrpersonen sofort und angemessen handeln. Für eine Vorgehensberatung, eine detaillierte Einschätzung oder Handlungsempfehlung können Schulleitungen und Lehrpersonen die Anlaufstelle Radikalisierung des Schulpsychologischen Diensts (SPD) kontaktieren.
Was bei einem Verdacht zu tun ist
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Beziehungsebene aufrecht erhalten
In einem ersten Schritt sollen beobachtete Hinweise im Umfeld der/des Jugendlichen bearbeitet werden. Überreaktionen sind zu vermeiden. Im Zentrum steht, die Beziehungsebene aufrecht zu erhalten und mit der betroffenen Person das Gespräch zu suchen. Es gilt der Grundsatz: "Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt und Gewalt ist kein Mittel zur Konfliktlösung."
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Anlaufstelle kontaktieren – Tel. 062 835 21 12
Lehrpersonen und Schulleitungen haben die Möglichkeit, sich bereits vor dem Gespräch mit der/dem Jugendlichen durch die Anlaufstelle Radikalisierung SPD beraten zu lassen. Je nach Gesprächsverlauf und erster, eigener Einschätzung kann auch anschliessend die Anlaufstelle Radikalisierung SPD zur detaillierten Einschätzung und Handlungsempfehlung beigezogen werden.
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Polizei avisieren
Die Avisierung der Polizei ist jederzeit möglich. Die Polizei (Telefon 117) ist dann unverzüglich einzuschalten, wenn:
- eine unmittelbare Eigengefährdung vorliegt.
- eine Gefährdung einer anderen Person (Fremdgefährdung) vermutet wird oder beobachtet wurde.
- ein konkreter Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht oder eine solche beobachtet wurde.
- ein konkreter Verdacht auf Radikalisierung besteht oder eine Gefolgschaft zu einer gewalttätigen oder extremistischen oder terroristischen Gruppierung beobachtet wurde.
Häufige Fragen und Antworten
Was muss man als Lehrperson wissen?
Lehrpersonen sollen über die Merkmale einer möglichen Radikalisierung (Früherkennung) orientiert sein. Sie stehen mit den Jugendlichen ihrer Klassen in Beziehung und können Veränderungen im Verhalten und den Einstellungen wahrnehmen.
Hinweise zur Früherkennung:
- Veränderungen der äusseren Erscheinung wie Kleidungsstil, verwendete Symbole etc.
- Anträge auf Dispens von Schwimmunterricht, Lager, Aufklärungsunterricht etc.
- Verweigerung des Handschlages
- Forderung nach Gebetsräumen
- Verherrlichung von extremistischer Gewalt
- Konsum und Verbreitung von problematischen Videos und Links
- Drohungen in Wort, Schrift oder Bild, besonders über die sozialen Netzwerke
- andere beunruhigende Verhaltensweisen
Wann muss man als Lehrperson aktiv werden?
Zeigt eine jugendliche Person Früherkennungsmerkmale oder werden solche von Dritten gemeldet (z.B. von besorgten Eltern oder Mitschülerinnen und Mitschülern), muss die Schulleitung informiert und das weitere Vorgehen abgesprochen werden.
Welche "Fallen" sind zu beachten?
Nicht jede fundamentalistische Religionsauslegung oder extremistische Ansicht führt auch zu Radikalisierung. Zwar entstehen dabei Konflikte mit der Schule (z.B. betr. Teilnahme an bestimmten Unterrichtsinhalten), aber es besteht deswegen keine Bedrohung für andere Personen. Sich radikalisierende Jugendliche wachsen nicht zwingend in einem radikalisierten Elternhaus auf. Die Mehrheit der betroffenen Eltern ist über eine solche Entwicklung ihres Kindes ebenso besorgt wie die Schule. Diese Eltern verhalten sich in der Bearbeitung in der Regel kooperativ.
Wo radikalisieren sich Jugendliche?
Die wichtigste Rolle spielen Freunde, Bekannte oder Verwandte, über welche sie beispielsweise zum ersten Mal mit extremistischen Weltanschauungen in Berührung kommen. Eine wichtige Rolle im Radikalisierungsprozess spielen Medienberichte, Social Media, Pop- und Rap-Musik sowie Propaganda im Internet.
Welche Jugendliche und junge Erwachsene sind anfällig für Radikalisierung?
Es gibt kein typisches Profil für Personen, die dazu neigen, sich zu radikalisieren. Fundamentalistische Ideologien mit klarer Gruppenzugehörigkeit und einfachen Heilsversprechen sind besonders für Jugendliche in Orientierungs-, Sinn- und Lebenskrisen attraktiv.
Sind nur männliche Jugendliche betroffen?
Die Mehrheit der Betroffenen ist männlich und zwischen 15- und 30-jährig. Aber auch junge Frauen lassen sich radikalisieren und/oder schliessen sich extremen Gruppierungen an.
Sind radikalisierte Jugendliche nicht einfach Sache der Polizei?
"Die Radikalisierung ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft, eine Herausforderung, die weit über den Wirkungsbereich der Sicherheitsbehörden hinausgeht und die sich stellt, noch ehe diese Behörden auf den Plan treten." (Sicherheitsbericht der Taskforce Tetra, Oktober 2015). Erfahrungen zeigen, dass der weitaus grösste Teil von auffälligen Jugendlichen mit pädagogischen Interventionen und Gesprächen mit dem Umfeld erfolgreich durch diese kritische Lebensphase begleitet werden kann.
Wann ist die polizeiliche Intervention unabdingbar?
- Wenn eine unmittelbare Gefährdung der/des Jugendlichen selbst (z.B. Ausreise in ein Kriegsgebiet beabsichtigt) angenommen werden muss.
- Wenn andere Personen in Gefahr sind (z.B. substantielle Drohung mit konkreten Vorbereitungshandlungen).
- Wenn strafbare Handlungen vorliegen (z.B. Art. 261 StGB Rassendiskriminierungsverbot, Anschluss an terroristische Verbindungen und andere).
Wie ist mit Drohungen ohne religiöse oder radikalisierte Motive umzugehen?
Das Vorgehen unterscheidet sich nicht von der Bearbeitung bei Verdacht auf Radikalisierung.
- Merkblatt Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung - BKS (öffnet in einem neuen Fenster)
- Merkblatt Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung - DGS (öffnet in einem neuen Fenster)
- "Tariqs Weg" - Ein Kurzfilm des Verbands Aargauer Muslime (VAM) über Mobbing, Ausgrenzung und Radikalisierung (öffnet in einem neuen Fenster)