Anlaufstellen bei Gewaltsituationen

Gefährdung des Kindswohls

Im Kanton Aargau ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein Teil der Familiengerichte, einer Abteilung der Bezirksgerichte. Die KESB ist Anlaufstelle für Gefährdungsmeldungen des Kindswohls.

Die KESB hat die Aufgabe, die notwendigen Massnahmen zu treffen, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet und die Eltern nicht für Abhilfe sorgen.

Gefährdungsmeldung

Jede Person, welche in amtlicher Tätigkeit – wie Personen im Schulwesen – von einem gefährdeten Kind Kenntnis erhält, ist verpflichtet, dies zu melden. Den Schulen wird empfohlen, eine Gefährdungsmeldung in der Regel von der Schulleitung und/oder dem Gemeinderat machen zu lassen.

Eine Gefährdungsmeldung ist ein einschneidender Schritt und soll erst erfolgen, wenn die Eltern trotz mehrfacher Aufforderungen und Gespräche ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind oder wenn eine Rücksprache mit den Eltern aus besonderen Gründen nicht möglich ist (z.B. bei ernsthaftem Verdacht auf sexuelle Ausbeutung in der Familie).

Schulen können sich bei Verdacht einer Gefährdung vorgängig bei der Kinderschutzgruppe Aarau oder Baden oder beim Schulpsychologischen Dienst beraten lassen. Zudem stehen auch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden den Schulen vor der Erstattung von Gefährdungsmeldungen für die Klärung von allfälligen Fragen zur Verfügung.

Mehr Informationen zum Vorgehen bei einer Gefährdungsmeldung finden sich im Leitfaden.

Leitfaden

Der folgende Leitfaden gibt Antwort auf folgende Fragen:

  • Wann ist von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen?
  • Wie ist die Gefährdung einzuschätzen?
  • Welche ersten Schritte sind in solchen Fällen innerhalb der Schule zu unternehmen?
  • Wer kann die Gefährdungsmeldung machen?
  • Welche Informationen soll eine Gefährdungsmeldung enthalten?

Leitfaden zur Zusammenarbeit der Schule und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bei Gefährdung des Kindeswohls (PDF, 26 Seiten, 711 KB)

Gefährungsmeldung einreichen

Eine Gefährdungsmeldung ist schriftlich einzureichen. In Notfällen, insbesondere bei zeitlicher Dringlichkeit, kann sie jedoch auch mündlich erfolgen.

Gemeinden leiten Gefährdungsmeldungen, die bei ihnen eingehen, mit einem Formular an die zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde weiter. Dieses Formular kann allenfalls für die schriftliche Abfassung einer Gefährdungsmeldung durch die Schulen dienlich sein. Schulen können sich daran orientieren oder das Formular direkt für die Gefährdungsmeldung benutzen. In diesem Fall lassen sie die Abschnitte, die auf den Gebrauch auf der Gemeindeverwaltung zugeschnitten sind, frei.

Formular Gefährdungsmeldung Kinder für Schulen (DOCX, 3 Seiten, 177 KB)

Erfahrungsgemäss sind eigene Beobachtungen der Lehrpersonen des betroffenen Kinds aufschlussreicher als Berichte "aus zweiter Hand". Es ist deshalb empfehlenswert, den Gefährdungsmeldungen vorhandene schriftliche Berichte der Lehrpersonen zuhanden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde beizulegen.

Zu den Kontaktangaben der Bezirksgerichte