Notfall- und Krisenmanagement

Wenn die Schule mit Krisen und Notfällen von Schülerinnen und Schülern konfrontiert wird, sind ein gutes Notfall- oder Krisenmanagement und fachliche Kompetenz gefragt. Vorab entwickelte standortbezogene Kriseninterventionskonzepte können im Umgang mit Notfällen und schwierigen Schulsituationen hilfreich sein.

Notfälle sind gravierende Ereignisse, die oft unerwartet und plötzlich auftauchen. Es muss sofort gehandelt werden. Schwierige Situationen werden zu Krisen, wenn Betroffene nicht mehr in der Lage sind, die Situation selbst zu bewältigen. Krisen bahnen sich oft über längere Zeit an. Wenn sie erkannt werden, muss gehandelt werden.

Auf der Grundlage der Aargauer Qualitätsstandards ist die seelische, geistige und körperliche Integrität der betreuten Personen geschützt. Die betreuenden Personen werden bei Meldungen von Übergriffen in jedem Fall ernst genommen.

Alle Formen von Gewalt, Rassismus, Mobbing, sexuellen Übergriffen und Ausbeutung, jegliche Form von Diskriminierung von betreuten Personen sowie Mitarbeitenden werden nicht toleriert. Die Einrichtung ergreift ausreichend präventiven Massnahmen, legt das Vorgehen bei Übergriffen oder entsprechendem Verdacht in einem Präventions- und Interventionskonzept fest und dokumentiert die Vorfälle.

Alle Kinder und Jugendlichen im Kanton unterstehen der Schulpflicht. Aus wichtigen Gründen kann das Departement Bildung, Kultur und Sport vertreten durch die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten ein Kind auf Gesuch der Inhaber der elterlichen Sorge vorübergehend von der Schulpflicht entbinden (§4 Schulgesetz).

Gemäss Betreuungsgesetz §14 Abs. 2 ist die Einrichtung verpflichtet, besondere Vorkommnisse wie schwere Unfälle oder strafbare Handlungen beziehungsweise den Verdacht darauf, dem Departement unverzüglich zu melden. Bei der Kommunikation mit den Medien ist der Einbezug der Abteilung SHW sinnvoll.

Notfallnummern

Bei gravierenden Ereignissen mit Verletzungsfolgen etc. sind immer zuerst Polizei und Sanität zu benachrichtigen.

Die Notfallnummer des Schulpsychologischen Dienstes für Schulleitungen und Schulbehörden Tel. 0800 002727 ist die erste Anlaufstelle bei schwierigen Situationen und Krisen in einer Schule oder Klasse. Bei Notfällen steht der Schulpsychologische Dienst zur Unterstützung und Betreuung nach der Erstversorgung zur Verfügung.

Weitere Anlaufstellen zu den Themen Unfälle & Suizid, sexuelle Übergriffe, Rassismus und Rechtsextremismus, Misshandlungen etc. finden sich in der folgenden Übersicht:

Liste Anlaufstellen (PDF, 4 Seiten, 37 KB)

Konzept zur Krisenintervention

Vorab entwickelte standortbezogene Kriseninterventionskonzepte können im Umgang mit Notfällen und schwierigen Schulsituationen hilfreich sein. Eine Krisenintervention lässt sich in fünf Phasen einteilen. Die folgende Übersicht soll als Orientierungshilfe für die Erstellung von Konzepten vor Ort dienen.

Ablauf Notfall- und Krisenmanagement (PDF, 1 Seite, 58 KB)

Klassenintervention

Nach bestimmten Vorfällen (z.B. Gewalt oder Mobbing im Klassenverband) kann es sinnvoll sein, eine Klassenintervention durchzuführen. Falls in einem Gespräch zwischen der Schule und dem Schulpsychologischen Dienst (SPD) diese Massnahme als notwendig erachtet wird, übernimmt der SPD diese Aufgabe als unentgeltliche Kernleistung. Falls der SPD nicht über die nötigen Ressourcen verfügt, vermittelt er der Schule eine externe Fachperson. In einem solchen Fall erfolgt die Finanzierung über die Mittel der Schule, die entsprechenden Kosten sind anrechenbar.

Krisenkommunikation

Ein schulisches Informationskonzept ist die Basis für eine gute Informationsarbeit. Es regelt, wer wen, wann, wie und worüber informiert. Dazu gehören sowohl schulinterne Informationsregelungen als auch Regelungen in der Zusammenarbeit mit Eltern, Fachstellen, der Öffentlichkeit, den Medien und dem Departement BKS.

Grundsätze zur Krisenkommunikation (Schulblattartikel) (PDF, 2 Seiten, 142 KB)

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Oberstufenlehrperson, Primarlehrperson,