Personalgewinnung

Das primäre Ziel der Personalgewinnung ist es, eine qualitativ hochwertige Personalauswahl zu gestalten, um zuverlässige, kompetente, engagierte und zur jeweiligen Schule passende Lehrpersonen und Mitarbeitende anzustellen.

Eine breit abgestützte Personalplanung ermöglicht den sinnvollen Einsatz der Lehrpersonen im folgenden Schuljahr und zeigt die aktuellen und künftigen sowie die auf die strategischen Ziele ausgerichteten Bedürfnisse der Schule auf. Sie hat zum Zweck, dass genügend Lehrpersonen mit den erforderlichen Qualifikationen zur richtigen Zeit zur Verfügung stehen und gibt Hinweise, ob Massnahmen zur Personalgewinnung nötig werden.

Das Departement BKS stellt für das Personalmanagement ausgewählte Instrumente zur Verfügung:

Instrumente und Vorlagen

Geltungsbereich

Die Sonderschulen sind Teil der Volksschule, daher gelten grundsätzlich auch dieselben Personalvorgaben wie bei den Regelschulen. Zu unterscheiden ist zwischen

  • Sonderschulen mit öffentlich-rechtlicher Trägerschaft: Es gelten die Personalrechtsvorgaben der Volksschule.
    Zu den Rechtsgrundlagen gehören das Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) und die Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL).
  • Sonderschulen mit privat-rechtlicher Trägerschaft: Sie richten sich nach GAL. Die Grundsätze von GAL und VALL müssen ebenfalls angewendet werden. Die Anstellungsbestimmungen und weitere Regelungen zum Personal müssen in einem Personalreglement der Einrichtung konkretisiert werden.

Informationen zu diesem Inhalt

Schulleitung, Schuladministration,