Ressourcierung
Der Kanton Aargau ist gemäss Bundesverfassung verpflichtet, für Menschen mit Behinderungen ein angemessenes Betreuungsangebot zu schaffen und für eine ausreichende Sonderschulung zu sorgen.
Prozess der Bedarfsprognose und Angebotsplanung
Alle vier Jahre wird eine grundsätzliche Überarbeitung der Bedarfsprognose im Kanton Aargau vorgenommen und darauf basierend eine aktualisierte Angebotsplanung erstellt. Zweck dieser umfassenden Überarbeitung ist es, langfristige Entwicklungen und Trends zu prognostizieren, strategische Entscheidungen für das bereitzustellende Angebot zu treffen sowie eine Planung der Platzzahlen auf Ebene des Kantons bereitzustellen. Im Rahmen einer jährlichen Aktualisierung werden die Bedarfsprognose ergänzt und zudem Entwicklungen aufgenommen, so beispielsweise Überbelegung in einem Angebotsbereich und oder kurzfristig erforderliche Massnahmen.
Ressourcen beantragen
Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen schliesst die Abteilung SHW mit anerkannten privat- und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen Leistungsvereinbarungen (Rahmen- und Leistungsvertrag) ab. Mit Bewilligung der Abteilung SHW können Klienten Leistungen auch in ausserkantonalen Einrichtungen beziehen.
Der Kanton trägt zusammen mit den Gemeinden die anfallenden Kosten, soweit sie nicht von den Betroffenen oder ihren Eltern getragen werden. Dabei umfasst die Leistungsvereinbarung gemäss § 24 des Betreuungsgesetzes die in den Leistungsverträgen vereinbarten Kosten der anerkannten Einrichtungen. Der Kanton vergütet den anerkannten Einrichtungen die Kosten in Form von Pauschalen direkt, wobei 40 Prozent der Kosten den Gemeinden nach Massgabe der Bevölkerungszahl weiter verrechnet werden.
Im Rahmen der Angebotsplanung erhalten die Einrichtungen die Möglichkeit, Angebote für die jeweiligen Leistungen einzureichen. Beobachtungen zu einer allfälligen Über- oder Unterversorgung werden von der Abteilung SHW gerne aufgenommen und im Rahmen der Bedarfsprognose und Angebotsplanung berücksichtigt.