Externe Schulevaluation

Bei der externen Schulevaluation besucht ein Evaluationsteam eine Heilpädagogische Schule mit öffentlicher Trägerschaft, um die Qualität der Schule aus einer unabhängigen Sicht zu erfassen. Dies erfolgt mittels Interviews, Beobachtungen sowie Analysen von Dokumenten.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung erhalten die Lehrpersonen, die Schulleitung und die Schulpflege eine Rückmeldung des Evaluationsteams. Dieser mündlichen Rückmeldung folgt ein schriftlicher Evaluationsbericht, der eine Situationsanalyse enthält und den Entwicklungsbedarf aufzeigt.

Bei den Heilpädagogischen Schulen erfolgt nach Eingang des Berichts ein Auswertungsgespräch zwischen Leitung, Trägerschaft und der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten (SHW) des Departements BKS. In diesem Auswertungsgespräch werden allfällige Entwicklungsschwerpunkte festgelegt, welche in Form eines Massnahmenplans abgearbeitet werden.

Neues Verfahren in Prüfung

Die Abteilung SHW prüft derzeit eine Ablösung in der Form eines externen Audits.

Auftrag zur Durchführung

Das Departement BKS hat das Zentrum für Bildungsorganisation und Schulqualität der Pädagogischen Hochschule FHNW mit der Durchführung der externen Schulevaluationen im Kanton Aargau beauftragt. Die Fachstelle Externe Schulevaluation berichtet dem Departement BKS mit dem Monitoringbericht über ihre Tätigkeit und die Ergebnisse der Evaluationen (in anonymisierter zusammenfassender Art und Weise).

Monitoringbericht der Fachstelle Externe Schulevaluation (PDF, 59 Seiten, 3.0 MB)

Die Ampelkriterien

Mit den Ampelkriterien wird die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Schule geprüft.

Funktion und Bedeutung der Ampelkriterien in der externen Schulevaluation an der Aargauer Volksschule ab Schuljahr 2017/18 (Oktober 2016) (PDF, 30 Seiten, 1.0 MB)

Planung

Nach dem Entscheid des Grossen Rats vom November 2017 werden ab Schuljahr 2018/19 rund 25 Schulen der Aargauer Volksschule evaluiert.

Da die Heilpädagogischen Schulen nach Möglichkeit gleichzeitig wie die Regelschulen des Standorts evaluiert werden, sind diese von der Massnahme ebenfalls betroffen. Die zeitlichen Abstände zwischen den Evaluationen wurde vergrössert.

Die Gesamtplanung des dritten Durchgangs der externen Schulevaluation wurde angepasst:

Rechtliche Grundlagen

Informationen zu diesem Inhalt

Schulleitung, Schuladministration,