Schuladministration

Gesundheitsvorsorge

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Auch die organisatorischen Aspekte müssen geregelt werden.

Lehrpersonen leisten im Schulalltag und auf Ausflügen erste Hilfe bei Unfällen und/oder verabreichen Medikamente. Hierfür stehen Erste-Hilfe-Sets in Form von Notfallapotheken/ Schul- oder Reiseapotheken zur Verfügung. Bei der Medikamentenabgabe an Schülerinnen und Schüler werden akute Beschwerden und chronischen Erkrankungen unterschieden. Zur inhaltlichen Vorbereitung können Lehrpersonen entsprechende Nothilfekurse und Weiterbildungen besuchen.

Erste Hilfe im Schulalltag und auf Tagesausflügen

Lehrpersonen kommen immer wieder in die Situation, dass sie Schülerinnen und Schülern im schulischen Alltag bei kleinen oder grösseren Unfällen erste Hilfe leisten oder Medikamente anwenden sollen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

Erste-Hilfe-Sets (Notfallapotheke / Schul- und Reiseapotheke)

Lehr- und Betreuungspersonen greifen bei Verletzungen oder gesundheitlichen Beschwerden von Schülerinnen und Schülern auf eine Schulapotheke zu bzw. führen eine Reiseapotheke für Ausflüge mit sich. Diese Erste-Hilfe-Sets sind gemäss ihrem Verwendungszweck bestückt.

Bestückung

Die Notfallapotheke / das Erste-Hilfe-Set einer Schule muss vor allem mit Verbandsmaterial und anderen Medizinprodukten zur Wundversorgung und/oder Stabilisierung, Beatmungshilfen (d.h. Beatmungsmasken oder Beatmungsfolien, die bei der Mund-zu-Mund-Beatmung den direkten Mundkontakt unnötig machen), Handschuhen etc. bestückt sein. Hingegen gehören Arzneimittel nicht in eine Notfallapotheke, auch keine frei verkäuflichen Präparate. Eine Ausnahme besteht in Absprache mit dem Kantonsapotheker Dienst zur akuten lokalen Wundversorgung für Desinfektionsmittel (Bepanthen MED plus Spray oder Creme) und Spüllösungen.

Lagerung/Unterhalt

Die Notfallapotheken / Erste-Hilfe-Sets der Schulen für den Schulalltag und Tagesausflüge sollten auffällig gekennzeichnet an zentralen Orten aufbewahrt werden und jederzeit greifbar sein. Sie müssen fachgerecht gelagert werden (Lagerungshinweise beachten) und der Inhalt sollte regelmässig auf Vollständigkeit und Verfalldatum überprüft werden (empfohlen wird jährlich). Die Überprüfung kann von einer öffentlichen Apotheke durchgeführt werden.

Anschaffung

Es empfiehlt sich, direkt mit einer öffentlichen Apotheke den Kontakt zu suchen, um die Erste-Hilfe-Sets zu erneuern oder sich je nach Verwendungszweck ein passendes Set zusammenstellen zu lassen.

In den meisten Apotheken können Angebote von fertig bestückten Erste-Hilfe-Sets besichtigt und bezogen werden. Bei einer Neubeschaffung kann es sich lohnen, solch einen Koffer zu wählen. Dabei sind die Grundsätze betreffend Einsatz von Medikamenten zu beachten.

Nothilfekurs

Verschiedene Institutionen bieten Kurse und Weiterbildungen für Nothilfekurse an.

PH FHNW

Die PH FHNW bietet Weiterbildungen als Nothilfe-Refresher an. Auf dem Pausenplatz, in der Turnhalle, auf der Schulreise – ein Unfall ist schnell passiert. Mit dem Kurs frischen Sie Ihr Wissen über Nothilfe auf, damit Sie im Fall der Fälle richtig reagieren können.

Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU empfiehlt auf ihrer Ratgeberseite "Notfall in der Schule – Verhalten und Ausrüstung", dass Lehr- und Betreuungspersonen, aber auch Hauswarte den Nothilfekurs regelmässig auffrischen, d.h. in einem Intervall von maximal 5 Jahren.

Samaritervereine

Viele Samaritervereine führen Nothilfekurse durch, z.T. auch massgeschneiderte Kurse für Firmen oder andere spezifische Zielgruppen. Der Samariterverband Aargau bietet Kurse für Firmen an. Das Schweizerische Rote Kreuz führt zahlreiche Kurse zu Notfällen und Erster Hilfe durch.

Angebote und Kurse zur Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Stufen für das Thema Erste Hilfe finden sich beim Schweizerischen Samariterbund. Gemäss Angaben auf der Website können Lehrerinnen und Lehrer die Inhalte entweder selber in ihrem Unterricht vermitteln oder Fachpersonen aus Samaritervereinen als Unterstützung beiziehen.

Handreichungen

Zu folgenden weiteren Gesundheitsthemen bestehen Handreichungen.

Erste Hilfe im Schulalltag

Lehrpersonen kommen immer wieder in die Situation, dass sie Schülerinnen und Schülern im schulischen Alltag bei kleinen oder grösseren Unfällen erste Hilfe leisten oder Medikamente verabreichen sollen. Eine Handreichung gibt Hinweise zum korrekten Umgang mit dieser Thematik.

Schülerinnen und Schüler mit chronischen Erkrankungen

In den meisten Fällen ist es nicht notwendig, für eine Schülerin oder einen Schüler mit chronischer Erkrankung spezielle Vorkehrungen für die Teilnahme am Schulunterricht zu treffen. Kinder und Jugendliche gehen häufig sehr routiniert mit ihrer Situation um, und benötigen bei der Bewältigung des Schulalltags auch keine Unterstützung. Einige chronischen Erkrankungen können jedoch zu akuten Notfallsituationen führen oder auch die Aufbewahrung von Notfallmedikamenten in der Schule erfordern. Es ist Aufgabe der Schule einzuschätzen, ob die Notwendigkeit besteht, dies gesondert mit den Eltern zu besprechen und die Lösungen zu dokumentieren. Für diese Fälle stehen eine Handreichung und eine Vereinbarungsvorlage zur Verfügung. Etablierte Abläufe und Lösungen an Schulen müssen nicht durch diesen Ablauf ersetzt werden. Die Handreichung kann auch zur generellen Information verwendet werden.

Bei Bedarf stellt die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten (shw@ag.ch) diese Handreichungen zur Verfügung.