Gesundheitsvorsorge

Schulärztlicher Dienst & Vorsorgeuntersuchungen

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Mit dem schulärztlichen Dienst und den obligatorischen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wird die Gesundheit der Aargauer Schülerinnen und Schüler gefördert.

Die Schulärztinnen und Schulärzte des Kantons Aargau unterstützen die Schulen bei der Gesundheitsförderung und Prävention. Die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten- und im Jugendalter sind eine weitere Massnahme der Gesundheitsvorsorge. Sie finden in der Regel bei der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. beim eigenen Kinder- oder Hausarzt statt.

Weitere Informationen zu Schulärztinnen und Schulärzten

Fachlich selbständige Ärztinnen und Ärzte mit aargauischer Berufsausübungsbewilligung können als Schulärztinnen und Schulärzte eingesetzt werden. In begründeten Fällen kann das Departement Gesundheit und Soziales Ausnahmen bewilligen. Für die Einsetzung der Schulärztinnen und Schulärzte sind die Gemeinderäte bei den Volksschulen einschliesslich der von Gemeinden geführten Sonderschulen zuständig. Bei Privatschulen und Sonderschulen mit privatrechtlicher Trägerschaft ist das zuständige Organ der Trägerschaft für die Einsetzung zuständig.

Die detaillierten Aufgaben der Schulärztinnen und Schulärzte sind in einem Pflichtenheft beschrieben. Dort ist auch präzisiert, für welche Fragestellungen eine Lehrperson (im Einverständnis mit der Schulleitung) oder die Schulleitung an die Schulärztin bzw. den Schularzt gelangen kann.

Impfungen

Die Schulimpfungen werden in der Volksschule im Auftrag des Departements Gesundheit und Soziales vom Impfdienst der Lungenliga Aargau in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt. Im Zweijahreszyklus werden Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Primarschulklasse sowie der 1. und 2. Oberstufenklasse kostenlose Impfungen angeboten.

Ärztliche Vorsorgeuntersuchung

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Darum finden im Kanton Aargau im Kindergarten und in der Oberstufe ärztliche Vorsorgeuntersuchungen statt. Sie sind für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch.

Während der Schulzeit finden zwei Vorsorgeuntersuchungen statt:

Eintrittsuntersuchung im Kindergartenalter

Austrittsuntersuchung in der 2. oder 3. Oberstufenklasse

Durchführung

Die Schulen sind für die Durchführungskontrolle der Vorsorgeuntersuchungen zuständig und informieren Eltern sowie bei Bedarf die Schulärztin oder den Schularzt. Die beiden Vorsorgeuntersuchungen werden primär von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, in der Regel von der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. vom eigenen Kinder- oder Hausarzt. Kinder und Jugendliche, die bis zu der von der Schule kommunizierten Frist keine Untersuchung vorgenommen haben, werden von der Schulärztin oder vom Schularzt untersucht.

Häufige Fragen

Nachfolgend sind Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit den ärtzlichen Vorsorgeuntersuchungen zu finden.

Was ist meine Aufgabe als Lehrperson, Schulbehörde, Schulleitung?

Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Sie informieren die Eltern, Schülerinnen und Schüler frühzeitig, stellen die notwendigen Unterlagen aus dem Schulportal zusammen und sorgen für die termingerechte Durchführung

Wie informiere ich die Eltern?

Die Eltern sollen so früh wie möglich informiert werden. Das BKS stellt Vorlagen für Elternbriefe sowie alle Unterlagen über das Schulportal unter Schulorganisation > Schuladministration > Schulärztlicher Dienst & Vorsorgeuntersuchunge zum Herunterladen zur Verfügung.

Wann informiere ich die Eltern über die obligatorische ärztliche Vorsorgeuntersuchung?

Die Informationen zur Eintrittsuntersuchung können bereits mit der Kindergartenanmeldung verschickt werden.

Die Informationen zur Austrittsuntersuchung werden im ersten Quartal des 8.Schuljahrs an die Schülerinnen und Schüler abgegeben.

Detaillierte Informationen: siehe Ablaufraster

Wo finde ich den Elternbrief?

Zum Herunterladen im Schulportal unter Schulorganisation > Schuladministration > Schulärztlicher Dienst & Vorsorgeuntersuchungen unter dem Untertitel schulärztliche Vorsorgeuntersuchung.

Was gebe ich den Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern ab?

Eintrittsuntersuchung

  • Elterninformation Eintrittsuntersuchung
  • Befundblatt
  • Elternfragebogen
  • Untersuchungsbestätigung Eintrittsuntersuchung

Die aktuellen Dokumente stehen im Reiter Eintrittsuntersuchung im Schulportal unter Schulorganisation > Schuladministration > Schulärztlicher Dienst & Vorsorgeuntersuchungen zum Herunterladen bereit.

Austrittsuntersuchung

  • Elterninformation Austrittsuntersuchung
  • Ärztliches Befundblatt
  • Gutschein Austrittsuntersuchung
  • Jugendfragebogen
  • Jugendinformation Austrittsuntersuchung (optional)

Die aktuellen Dokumente stehen im Reiter Eintrittsuntersuchung im Schulportal unter Schulorganisation > Schuladministration > Schulärztlicher Dienst & Vorsorgeuntersuchungen zum Herunterladen bereit.

Wann gebe ich das Erinnerungsschreiben ab?

Das Erinnerungsschreiben soll im ersten Quartal des 2. Kindergartenjahres respektive des letzten Oberstufenjahres der Schülerinnen und Schüler abgebgeben werden.

  • Erinnerung Eintrittsuntersuchung
  • Erinnerung Austrittsuntersuchung

Die aktuellen Dokumente stehen im Reiter Eintrittsuntersuchung im Schulportal unter Schulorganisation > Schuladministration > Schulärztlicher Dienst & Vorsorgeuntersuchungen zum Herunterladen bereit.

Wann wird der Schularzt informiert?

Wird gegenüber der Schule keine ärztliche Vorsorgeuntersuchung bis zur festgelegten Frist bestätigt, so informiert die Schule die Schulärztin oder den Schularzt.

Wohin sollen die ausgefüllten Dokumente?

  • Bestätigung Eintrittsuntersuchung: die Eltern geben die Bestätigung der Eintrittsuntersuchung an die zuständige Person der Schule zur Durchführungskontrolle.
  • Gutschein Austrittsuntersuchung: die Haus- oder Kinderärztin bzw. der Haus- oder Kinderarzt sendet den Gutschein der Austrittsuntersuchung an die Wohngemeinde. Falls nicht, die Eltern bitten den Gutschein der Wohngemeinde zu senden.
  • Kopie des Gutscheins Austrittsuntersuchung: die Eltern geben die Kopie des Gutscheins der Austrittsuntersuchung an die zuständige Person der Schule zur Durchführungskontrolle.
  • Befundblatt: die Haus- oder Kinderärztin bzw. der Haus- oder Kinderarzt sendet das Befundblatt direkt an das Departement Gesundheit und Soziales, Kantonsärztlicher Dienst. Falls nicht, die Eltern bitten den Fragebogen an das Departement Gesundheit und Soziales, Kantonsärztlicher Dienst, zu senden.
  • Fragebogen: die Haus- oder Kinderärztin bzw. der Haus- oder Kinderarzt sendet den Fragebogen an das Departement Gesundheit und Soziales, Kantonsärztlicher Dienst. Falls nicht, die Eltern bitten den Fragebogen an das Departement Gesundheit und Soziales, Kantonsärztlicher Dienst, zu senden.

Können die Vier-Jahres-Untersuchung und die Eintrittsuntersuchung gleichzeitig durchgeführt werden?

Ja, die von Kinderärztinnen und -ärzten empfohlene Vier-Jahres-Untersuchung ist sogar der beste Zeitpunkt für die Durchführung der Untersuchung.

Wenn die Vier-Jahres-Untersuchung bereits durchgeführt worden ist, muss die Kinder- oder Hausärztin bzw. der Kinder- oder Hausarzt nur noch die Bestätigung visieren und stempeln. Die Eltern lassen die Bestätigung der Schule direkt zukommen.

Kann die Bestätigung der Eintrittsuntersuchung auch mit dem Gesundheitsheft zur Vier-Jahres-Untersuchung erfolgen?

Die Schule kann auf Wunsch der Eltern das Gesundheitsheft von Pädiatrie Schweiz als Bestätigung akzeptieren. Dazu muss die Schule Einsicht ins Original des Gesundheitshefts erhalten. Die Eltern geben damit der Schule das Recht Einsicht in persönliche und gesundheitliche Daten über das Kind zu erhalten. Mit der Einreichung der Bestätigung der Eintrittsuntersuchung hat die Schule keine Einsicht in die Befundergebnisse.

Untersuchungsbestätigung für die ärztliche Eintrittsuntersuchung

Was ist die Durchführungskontrolle der Schule?

Die Schule ist dafür zuständig zu überprüfen, ob bei allen Schülerinnen und Schüler die obligatorischen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen stattgefunden haben. Dazu empfiehlt sich eine Kontrollliste anzulegen und nachzuführen.

Die Eintrittsuntersuchung wird mit einer visierten und gestempelten Bestätigung belegt.

Die Austrittsuntersuchung wird mit einer Kopie des visierten und gestempelten Gutscheinformulars belegt.

Wozu sind diese obligatorischen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen?

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Chance auf die Erkennung individueller Gesundheitsbedürfnisse und eine angemessene Förderung erhalten.

Werden die Kinder jetzt beim Kindergarteneintritt untersucht und nicht mehr wie früher bei der Einschulung in die erste Klasse?

Mit der Revision der Verordnung über die Schuldienste wurde der Zeitpunkt der Eintrittsuntersuchung vorverlegt. Die Untersuchung findet idealerweise gleichzeitig mit der von Kinderärztinnen und Kinderärzten empfohlenen Vier-Jahres-Untersuchung statt.

Finden die Untersuchungen jetzt nicht mehr bei der Schulärztin und dem Schularzt statt?

Seit der im August 2018 in Kraft getretenen revidierten Verordnung über die Schuldienste hat sich dies geändert. Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern vereinbaren individuelle Termine bei ihren eigenen Kinder- und Hausärztinnen bzw. Kinder- und Hausärzten.

Finden keine Reihenuntersuche mehr statt?

Die Untersuchungen sind nicht mehr als Reihenuntersuche konzipiert, sondern sollen der individuellen Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung dienen.

Wozu werden die Daten verwendet?

Für statistische Zwecke werden die anonymisierten Daten der Befundblätter und der Fragebögen vom kantonsärztlichen Dienst erfasst und ausgewertet.

Wie stelle ich sicher, dass der Datenschutz gewährleistet ist?

Die Schulen geben die Untersuchungsunterlagen vorgängig ab. Sie dürfen keine Hinweise auf die untersuchte Person enthalten.

Die Schulen sammeln und erfassen keine persönlichen Gesundheitsdaten der Schülerinnen und Schüler.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Bitte wenden Sie sich für organisatorische Fragen an die Sektion Organisation.