Schulgestaltung

Alternative Lernorte

Schulen können im Rahmen ihres Handlungsspielraums alternative Lernorte im Schulhaus schaffen. Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf können so auch zeitweise ausserhalb der Klasse in geeigneten Räumen unterrichtet werden.

Alternative Lernorte sind niederschwellig zugängliche Angebote, die Schülerinnen und Schüler in besonderen Situationen aufsuchen oder zu denen sie zugewiesen werden können. Bei der Umsetzung müssen insbesondere der Lehrplan, die Promotionsverordnung, die Verordnung Förderung bei besonderen schulischen Bedürfnissen und die Bestimmungen zu den Disziplinarmassnahmen beachtet werden.

Zweck

Alternative Lernorte sollen zu einem lernförderlichen Schulklima beitragen. Sie können unterschiedlich ausgestaltet werden, sich an unterschiedliche Zielgruppen wenden und verschiedene Zwecke erfüllen. Denkbar sind ein Förderraum für eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten, ein Reflexionsraum bei sozialen und disziplinarischen Störungen, ein Projektraum bei der Arbeit an einem herausfordernden Projekt oder ein freiwilliger Lernort im Anschluss an den Unterricht. Die Ressourcierung der schulischen Aufgaben erfolgt im Rahmen des Ressourcenkontingents. Schulergänzende Angebote wie Hausaufgabenhilfe werden durch die Gemeinde finanziert.

Eckwerte

Für alternative Lernorte sind folgende Eckwerte zu beachten:

  • Befristung: Alternative Lernorte werden für eine begrenzte Zeit besucht. Die Zeitspanne kann von kurzen Lektionsanteilen bis zu wenigen Wochen reichen.
  • Lehrplanorientierung: Alternative Lernorte sind eine Form des Unterrichts nach Lehrplan. Sie werden durch Lehrpersonen geführt, je nach Ausrichtung des Angebots auch durch Schulische Heilpädagoginnen bzw. Heilpädagogen.
  • Anschlussfähigkeit: Alternative Lernorte sind mit den Klassen und Abteilungen koordiniert mit dem Ziel, den Schülerinnen und Schülern reibungslose Übergänge zu ermöglichen.
  • Einvernehmlichkeit: Die Zuweisung erfolgt im Einvernehmen mit den Eltern, soweit die Schule nicht ermächtigt ist, die Zuweisung eigenständig anzuordnen.
  • Einbettung: Alternative Lernorte sind Teil des schulweiten Fördersystems oder Förderkonzepts. Sie ergänzen andere Förder- und Disziplinarmassnahmen der Schule.

Handreichung: Eckwerte und Rahmenbedingungen für alternative Lernorte (PDF, 4 Seiten, 149 KB)

Alternative Lernorte in der Schule: Leitfaden im Umgang mit Spannungsfeldern (PH FNHW)