Lagerwochen, Exkursionen & Schulreisen ins Ausland
Lager, Projektwochen, Ausflüge und Exkursionen gehören zur Volksschule und sind – soweit sie im Rahmen des gesetzlichen Bildungsauftrags durchgeführt werden – Teil des obligatorischen Schulunterrichts.
Diese Anlässe bereichern den Schulalltag, sie tragen zu einem ganzheitlichen Lernen bei und unterstützen die Gemeinschaftsbildung. Sie gelten als Schultage.
Ausserschulische Lernorte im Bildungsraum Nordwestschweiz
Mit dem Portal "Lernen im Bildungsraum Nordwestschweiz" können Lehrpersonen im Rahmen ihrer Vorbereitung von Unterrichtssequenzen ausserschulische Lernorte im Bildungsraum Nordwestschweiz über einen Lehrplan- und Stufenbezug auswählen. Zu den jeweiligen Lernorten sind Informationen wie z.B. zur Hin- und Rückreise oder zu didaktischen Materialien vor Ort, aber auch die Bezüge zu den fachlichen und überfachlichen Lernzielen des Lehrplans (gemäss neuem Lehrplan) aufgeführt. Dies erleichtert die Planung und Organisation von Exkursionen und Klassenreisen.
Portal "Ausserschulische Lernorte im Bildungsraum Nordwestschweiz"
Kostenbeteiligung von Eltern
Sofern Schulanlässe wie Lager, Schulreisen und Exkursionen für die Schülerinnen und Schüler obligatorisch sind, gilt auch für sie das Prinzip, dass der Grundschulunterricht an der öffentlichen Schule unentgeltlich sein muss. Die nachfolgenden Informationen dienen als Hilfestellung bei der Organisation und Planung:
Schulreisen ins Ausland
Ausländische Schülerinnen und Schüler, die sich legal in der Schweiz aufhalten, auch solche, die über keine Reisedokumente verfügen, können an Schulreisen ins Ausland teilnehmen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1932/2006 des Rates der EU ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren bei Schulreisen ins Ausland. Die schweizerischen Behörden können eine Liste der Reisenden für Schulreisen ausstellen, die den visumsfreien Verkehr innerhalb der EU und der EFTA erlauben. Es empfiehlt sich, die Abklärungen rechtzeitig zu tätigen, das heisst, mindestens einen Monat vor der geplanten Reise.
Genaue Informationen und die nötigen Unterlagen sind erhältlich bei:
Migrationsamt Kanton Aargau
Bahnhofstrasse 86/88, 5001 Aarau
Tel.: 062 835 18 60, E-Mail: migrationsamt@ag.ch
Schülerinnen und Schüler mit Schutzstatus S, die über gültige Reisedokumente verfügen, können sich frei bewegen und ohne weitere Abklärungen oder Auflagen an Schulreisen ins Ausland teilnehmen.