Lehrplan & Lehrmittel

Lehrmittel

Lehrmittel konkretisieren die Inhalte des Lehrplans. Sie werden für die Wissensvermittlung verwendet und um den Lernprozess zu gestalten.

Preisänderung Lehrmittel 2025

Im Jahr 2025 werden die Verlage Klett & Balmer und Macmillan bei ihrem Lehrmittelangebot eine Preiserhöhung von 2-3% vornehmen. Weitere Verlage weisen darauf hin, dass es bei Neuauflagen von bereits bestehenden Lehrmitteln eine leichte Preiserhöhung geben kann. Ansonsten ist damit zu rechnen, dass die Preise im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben.

Hinweis zur Beschaffung von Spielwaren für Schulen

Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) weist die Schulen darauf hin, dass beim Einkauf von Spielwaren besondere rechtliche Vorgaben zu beachten sind.

Im Rahmen einer Inspektion wurde dem AVS berichtet, dass Lehrpersonen vermehrt Spielwaren direkt über chinesische Webshops (z. B. Temu, Shein, AliExpress) bestellen.

Im Unterschied zum privaten Einkauf unterliegen Einkäufe für den Einsatz in Schulen und bspw. Kindertagesstätten den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes sowie der Spielzeugverordnung.

Diese Vorschriften verlangen, dass alle eingesetzten Spielwaren diesen Sicherheitsanforderungen entsprechen, welche mit der EU harmonisiert sind.

Tests und Publikationen haben jedoch gezeigt, dass Spielwaren aus ausländischen Webshops regelmässig nicht konform sind und damit ein Sicherheitsrisiko für Kinder darstellen.

Lehrpersonen, die Spielwaren direkt im Ausland bestellen, gelten rechtlich als Importeure und tragen die Verantwortung für die Sicherheit dieser Produkte.

Allerdings ist die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen beim Direktimport aus ausländischen Webshops nicht gewährleistet.

Daher empfiehlt das AVS, Spielwaren für den schulischen Einsatz ausschliesslich über schweizerische Händler zu beschaffen.

Lehrmittelverzeichnis und -planung

Das Lehrmittelverzeichnis beinhaltet alle obligatorischen, alternativ-obligatorischen und empfohlenen Lehrmittel, die von der Lehrmittelkommission evaluiert wurden.

Das Lehrmittelverzeichnis wird laufend aktualisiert. Über die Dropdown-Listen können die einzelnen Zyklen, Klassen und Fächer angewählt werden.

Obligatorische Lehrmittel

Der Regierungsrat entscheidet auf Antrag des Departements BKS, Abteilung Volksschule, über die obligatorischen Lehrmittel. Die Anträge basieren auf den Empfehlungen der Lehrmittelkommission. Als obligatorisch deklarierte Lehrmittel müssen im Unterricht in allen Klassen eingesetzt werden. Es besteht keine Wahlmöglichkeit.

Alternativ-obligatorische Lehrmittel

Der Regierungsrat entscheidet auf Antrag des Departements BKS, Abteilung Volksschule, über die alternativ-obligatorischen Lehrmittel. Die Anträge basieren auf den Empfehlungen der Lehrmittelkommission. Bei alternativ-obligatorischen Lehrmitteln muss ein Lehrmittel aus einer Auswahl verwendet werden; es besteht also eine Wahlmöglichkeit. Eine gute Koordination und Abstimmung innerhalb der Schule ist anzustreben.

Empfohlene Lehrmittel

Die empfohlenen Lehrmittel können für jene Fächer eingesetzt werden, für die kein Obligatorium besteht. Auch können sie als Ergänzung zu obligatorischen Lehrmitteln verwendet werden.

Im Folgenden sind weiterführende Informationen zum Lehrmittelwesen zu finden:

Lehrmittelbezug

Alle im Verzeichnis aufgeführten Lehrmittel können beim Schulverlag plus bezogen werden. Anfangs Jahr erscheint jeweils online die kantonale Bestellliste für die Schulen.

Die im Verzeichnis aufgeführten Lehrmittel können an folgendem Ort eingesehen werden:

  • Campusbibliothek Pädagogik, Technik, Wirtschaft Brugg-Windisch, Bahnhofstrasse 6, 5210 Windisch

Educa Navigator

Der Navigator bietet Orientierung im Markt digitaler Applikationen und Werkzeuge für Schule und Unterricht nach einem einheitlichen Kriterienkatalog. Als Orientierungshilfe informiert der Navigator über aktuell verfügbare Anwendungen und Dienste für Schulen und Unterricht und stellt sie vergleichbar dar, um damit mehr Transparenz zu schaffen. Die Übersicht dient als Informationsquelle, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Lehrmittelkommission

Die kantonalen Lehrmittelkommission evaluiert Lehrmittel und berät die Abteilung Volksschule in Lehrmittelfragen. Die Evaluationsberichte können auf Anfrage eingesehen werden. Bitte wenden Sie sich an so.volksschule@ag.ch.

Die kantonale Lehrmittelkommission besteht aus Lehrpersonen der verschiedenen Schulstufen (Kindergarten, Primarschule, Real-, Sekundar- und Bezirksschule) sowie einer Vertretung der Schulleitung. Die Stufenvertretungen werden vom Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv) respektive vom Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Aargau (VSLAG) für dieses Amt nominiert. Geleitet wird die Kommission von einem Mitglied der Abteilung Volksschule. Abteilung Volksschule die Einführung respektive die Aufhebung von verbindlichen, alternativ-verbindlichen und empfohlenen Lehrmitteln der Volksschule.

Evaluationsberichte

Die Evaluationsberichte können auf Anfrage eingesehen werden. Bitte wenden Sie sich an so.volksschule@ag.ch.

Lehrmittelübertragungen für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderungen und weitere Behinderungsformen

Für Schülerinnen und Schüler mit einer Sehbehinderung werden von gewissen Lehrmitteln oder Lehrmittelteilen sogenannte Lehrmittelübertragungen erstellt, wenn technischen Hilfsmittel zur Vergrösserung und Lesbarkeit nicht mehr ausreichen.

Die Geschäftsstelle der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ilz) ist zuständig für die Koordination der Übertragung von Lehrmitteln für Blinde, Seh- oder Lesebehinderte. Die Lehrmittel werden von akkreditierten Blindenmedieninstitutionen übersetzt.

Interessierte Lehrpersonen, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen melden sich für eine Lehrmittelübertragung für Sehbehinderte hier:

Landenhof

Da Lehrmittelübertragungen für sehbeeinträchtigte Kinder teilweise auch für Kinder und Jugendliche mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen hilfreich sind, können neu Lehrmittelübertragungen auch für diese Schülerinnen und Schüler beantragt werden. Voraussetzung für die Weitergabe von Lehrmittelübertragungen sind verstärkte sonderpädagogische Massnahmen.

Interessierte Lehrpersonen, SHPS, Fachlehrpersonen und Schulleitungen melden sich hier:

Anfrage Lehrmittelübertragungen ilz

Weitere Informationen:

Aargauer Lehrmittelsteuerung aus Datenschutzperspektive

Durch die fortschreitende Digitalisierung kommen im Unterricht immer mehr digitale Lehrmittel, Lernmanagementsysteme und Lernplattformen zum Einsatz. Im Rahmen des Projekts "Aargauer Lehrmittelsteuerung aus Datenschutzperspektive" wurde eine Analyse der Lehrmittelsteuerung im Kanton Aargau durchgeführt, um den Einsatz digitaler Lehrmittel hinsichtlich der datenschutzkonformen Nutzung zu analysieren. Ziel des Projekts war es, Lösungsansätze zu entwickeln, um die Privatsphäre von Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen zu schützen und einen sicheren Umgang mit Daten im Unterricht zu fördern. Die Ergebnisse der Analyse sind dem Bericht "Aargauer Lehrmittelsteuerung aus Datenschutzperspektive" zu entnehmen.

Bericht Aargauer Lehrmittelsteuerung aus Datenschutzperspektive (PDF, 35 Seiten, 385 KB)