Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) weist die Schulen darauf hin, dass beim Einkauf von Spielwaren besondere rechtliche Vorgaben zu beachten sind.
Im Rahmen einer Inspektion wurde dem AVS berichtet, dass Lehrpersonen vermehrt Spielwaren direkt über chinesische Webshops (z. B. Temu, Shein, AliExpress) bestellen.
Im Unterschied zum privaten Einkauf unterliegen Einkäufe für den Einsatz in Schulen und bspw. Kindertagesstätten den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes sowie der Spielzeugverordnung.
Diese Vorschriften verlangen, dass alle eingesetzten Spielwaren diesen Sicherheitsanforderungen entsprechen, welche mit der EU harmonisiert sind.
Tests und Publikationen haben jedoch gezeigt, dass Spielwaren aus ausländischen Webshops regelmässig nicht konform sind und damit ein Sicherheitsrisiko für Kinder darstellen.
Lehrpersonen, die Spielwaren direkt im Ausland bestellen, gelten rechtlich als Importeure und tragen die Verantwortung für die Sicherheit dieser Produkte.
Allerdings ist die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen beim Direktimport aus ausländischen Webshops nicht gewährleistet.
Daher empfiehlt das AVS, Spielwaren für den schulischen Einsatz ausschliesslich über schweizerische Händler zu beschaffen.