Hinweis:Hinweis zur Beschaffung von Spielwaren für Schulen
Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) weist die Schulen darauf hin, dass beim Einkauf von Spielwaren besondere rechtliche Vorgaben zu beachten sind. Im Unterschied zum privaten Einkauf unterliegen Einkäufe für den Einsatz in Schulen den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes sowie der Spielzeugverordnung. Diese Vorschriften verlangen, dass alle eingesetzten Spielwaren diesen Sicherheitsanforderungen entsprechen, die mit der EU harmonisiert sind. Daher empfiehlt das AVS, Spielwaren für den schulischen Einsatz ausschliesslich über schweizerische Händler zu beschaffen.