Lehrplan & Lehrmittel

Lehrmittel

Lehrmittel konkretisieren die Inhalte des Lehrplans. Sie werden für die Wissensvermittlung verwendet und um den Lernprozess zu gestalten.

Hinweis:Hinweis zur Beschaffung von Spielwaren für Schulen

Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) weist die Schulen darauf hin, dass beim Einkauf von Spielwaren besondere rechtliche Vorgaben zu beachten sind. Im Unterschied zum privaten Einkauf unterliegen Einkäufe für den Einsatz in Schulen den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes sowie der Spielzeugverordnung. Diese Vorschriften verlangen, dass alle eingesetzten Spielwaren diesen Sicherheitsanforderungen entsprechen, die mit der EU harmonisiert sind. Daher empfiehlt das AVS, Spielwaren für den schulischen Einsatz ausschliesslich über schweizerische Händler zu beschaffen.

Lehrmittelverzeichnis und -planung

Das Lehrmittelverzeichnis beinhaltet alle obligatorischen, alternativ-obligatorischen und empfohlenen Lehrmittel, die von der Lehrmittelkommission evaluiert wurden.

Das Lehrmittelverzeichnis wird laufend aktualisiert. Über die Dropdown-Listen können die einzelnen Zyklen, Klassen und Fächer angewählt werden.

Lehrmittelstatus

Obligatorische Lehrmittel

Der Regierungsrat entscheidet auf Antrag des Departements BKS, Abteilung Volksschule, über die obligatorischen Lehrmittel. Die Anträge basieren auf den Empfehlungen der Lehrmittelkommission. Als obligatorisch deklarierte Lehrmittel müssen im Unterricht in allen Klassen eingesetzt werden. Es besteht keine Wahlmöglichkeit.

Alternativ-obligatorische Lehrmittel

Der Regierungsrat entscheidet auf Antrag des Departements BKS, Abteilung Volksschule, über die alternativ-obligatorischen Lehrmittel. Die Anträge basieren auf den Empfehlungen der Lehrmittelkommission. Bei alternativ-obligatorischen Lehrmitteln muss ein Lehrmittel aus einer Auswahl verwendet werden; es besteht also eine Wahlmöglichkeit. Eine gute Koordination und Abstimmung innerhalb der Schule ist anzustreben.

Empfohlene Lehrmittel

Die empfohlenen Lehrmittel können für jene Fächer eingesetzt werden, für die kein Obligatorium besteht. Auch können sie als Ergänzung zu obligatorischen Lehrmitteln verwendet werden.

Im Folgenden sind weiterführende Informationen zum Lehrmittelwesen zu finden:

Lehrmittelbezug und Bestellung Schuldokumente

Lehrmittel

Alle im Verzeichnis aufgeführten Lehrmittel können beim Schulverlag plus bezogen werden. Anfangs Jahr erscheint jeweils online die kantonale Bestellliste für die Schulen. Die im Verzeichnis aufgeführten Lehrmittel können in der Campusbibliothek Pädagogik, Technik, Wirtschaft Brugg-Windisch (Bahnhofstrasse 6, 5210 Windisch) eingesehen werden.

Schuldokumente

Folgende Schuldokumente und Ausweise können bestellt werden:

Lehrmittelkommission

Die kantonalen Lehrmittelkommission evaluiert Lehrmittel und berät die Abteilung Volksschule in Lehrmittelfragen. Die Evaluationsberichte können auf Anfrage eingesehen werden. Bitte wenden Sie sich an so.volksschule@ag.ch.

Die kantonale Lehrmittelkommission besteht aus Lehrpersonen der verschiedenen Schulstufen (Kindergarten, Primarschule, Real-, Sekundar- und Bezirksschule) sowie einer Vertretung der Schulleitung. Die Stufenvertretungen werden vom Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv) respektive vom Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Aargau (VSLAG) für dieses Amt nominiert. Geleitet wird die Kommission von einem Mitglied der Abteilung Volksschule. Abteilung Volksschule die Einführung respektive die Aufhebung von verbindlichen, alternativ-verbindlichen und empfohlenen Lehrmitteln der Volksschule.

Weitere Informationen

Orientierungshilfen für digitale Lernmedien

ilz.spector 

ilz spector ist ein durch die interkantonale Lehrmittelzentrale ilz entwickeltes Evaluationsinstrument, das dazu dient, verschiedenste Lehrmittel oder Lehr- und Lernmaterialien pragmatisch zu evaluieren. Es richtet sich insbesondere an Lehrpersonen und soll Hand bieten, ihnen zur Verfügung stehende Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien kriteriengestützt zu beurteilen.

www.ilz.ch

Educa Navigator

Der Educa Navigator bietet Orientierung im Markt digitaler Applikationen und Werkzeuge für Schule und Unterricht nach einem einheitlichen Kriterienkatalog. Als Orientierungshilfe informiert der Navigator über aktuell verfügbare Anwendungen und Dienste für Schulen und Unterricht und stellt sie vergleichbar dar, um damit mehr Transparenz zu schaffen. Die Übersicht dient als Informationsquelle, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

navi.educa.ch

Urheberrecht

Für die Nutzung von Lehrmitteln, Lernmedien und anderen urheberrechtlich geschützten Werken in der Schule gibt es spezielle Regeln. Erlaubt ist die auszugsweise Nutzung von Lehrmitteln, Büchern, Zeitschriften und online verfügbaren Texte sowie die vollständige Nutzung von Radio- und Fernsehsendungen für den Unterricht in der Klasse. Für darüberhinausgehende Nutzungen, z.B. ein ganzes Buch einscannen oder eine Filmvorführung im Klassenlager zur Unterhaltung, müssen die Nutzungsrechte beim Rechteinhaber immer zuerst eingeholt werden.

Im folgenden Merkblatt sind die Richtlinien für die Schulen festgehalten:

Handreichung Urheberrecht (PDF, 5 Seiten, 155 KB)

Ein Verstoss gegen das Urheberrecht kann sowohl zivil- wie auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Fair teilen heisst, mit Respekt für Autorinnen und Autoren handeln. - share fair

Lehrmittelübertragung für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderungen und weitere Behinderungsformen

Für Schülerinnen und Schüler mit einer Sehbehinderung werden von gewissen Lehrmitteln oder Lehrmittelteilen sogenannte Lehrmittelübertragungen erstellt, wenn technischen Hilfsmittel zur Vergrösserung und Lesbarkeit nicht mehr ausreichen.

Die Geschäftsstelle der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ilz) ist zuständig für die Koordination der Übertragung von Lehrmitteln für Blinde, Seh- oder Lesebehinderte. Die Lehrmittel werden von akkreditierten Blindenmedieninstitutionen übersetzt.

Interessierte Lehrpersonen, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen melden sich für eine Lehrmittelübertragung für Sehbehinderte hier:

Landenhof

Da Lehrmittelübertragungen für sehbeeinträchtigte Kinder teilweise auch für Kinder und Jugendliche mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen hilfreich sind, können neu Lehrmittelübertragungen auch für diese Schülerinnen und Schüler beantragt werden. Voraussetzung für die Weitergabe von Lehrmittelübertragungen sind verstärkte sonderpädagogische Massnahmen.

Interessierte Lehrpersonen, SHPS, Fachlehrpersonen und Schulleitungen melden sich hier bei der ilz:

Anfrage Lehrmittelübertragungen ilz

Weitere Informationen:

Aargauer Lehrmittelsteuerung aus Datenschutzperspektive

Durch die fortschreitende Digitalisierung kommen im Unterricht immer mehr digitale Lehrmittel, Lernmanagementsysteme und Lernplattformen zum Einsatz. Im Rahmen des Projekts "Aargauer Lehrmittelsteuerung aus Datenschutzperspektive" wurde eine Analyse der Lehrmittelsteuerung im Kanton Aargau durchgeführt, um den Einsatz digitaler Lehrmittel hinsichtlich der datenschutzkonformen Nutzung zu analysieren. Ziel des Projekts war es, Lösungsansätze zu entwickeln, um die Privatsphäre von Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen zu schützen und einen sicheren Umgang mit Daten im Unterricht zu fördern. Die Ergebnisse der Analyse sind dem Bericht "Aargauer Lehrmittelsteuerung aus Datenschutzperspektive" zu entnehmen.

Bericht Aargauer Lehrmittelsteuerung aus Datenschutzperspektive (PDF, 35 Seiten, 385 KB)