Ab Schuljahr 2021/22: Unentschuldigte Absenzen im Zwischenbericht und Jahreszeugnis der Oberstufe
Die Ausnahmenregelung, aufgrund der Coronavirus-Pandemie auf das Eintragen von Absenzen zu verzichten, wird auf das Schuljahr 2021/22 hin aufgehoben. Im Schuljahr 2021/22 gilt an der Oberstufe wieder die ursprüngliche Regelung aus dem Schuljahr 2019/20: Unentschuldigte Absenzen werden in den Zwischenberichten und Jahreszeugnissen der Oberstufe eingetragen. Entschuldigte Absenzen werden nicht ausgewiesen.
Das für das Schuljahr 2020/21 vorgesehene Ausweisen der entschuldigten Absenzen hat Diskussionen ausgelöst. Das Departement Bildung, Kultur und Sport wird deshalb den Umgang mit Absenzen an der Oberstufe überprüfen.